Kulturgutschutzgesetz: Der Weg ist richtig und das Ziel ist wichtig

Deutscher Kulturrat unterstützt Kulturstaatsministerin Grütters bei dem Reformvorhaben

Berlin, den 04. Oktober 2015. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, unterstützt Kulturstaatsministerin Grütters bei ihrem Vorhaben im geplanten Kulturgutschutzgesetz die Regeln zur Ein- und Ausfuhr von Kulturgut klarer zu fassen. Mit dem Kulturgutschutzgesetz soll die Aus- und die Einfuhr sowie die Rückgabe von Kulturgut in einem Gesetz geregelt werden. Diesen zusammenführenden Ansatz begrüßt der Deutsche Kulturrat ausdrücklich.

 

Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass die „UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ auch bei diesem Gesetzesvorhaben zur Richtschnur genommen werden muss. Das bedeutet u.a., die Kulturwirtschaft nicht durch überbordende bürokratische Vorschriften zu belasten. Der Handel mit Kunst, mit Kulturgütern, aber auch mit wertvollen Büchern, Handschriften usw. ist ein essentieller Teil des Kulturbetriebs. Ebenso gehört zum Kulturbetrieb, dass Privatpersonen sowie Unternehmen Kulturgüter kaufen und sammeln. Von diesem privaten Engagement können auch öffentliche Kultureinrichtungen bzw. mehrheitlich öffentlich geförderte Kultureinrichtungen profitieren, wenn ihnen beispielsweise Kunstwerke und Kulturgüter als Leihgaben zur Verfügung gestellt werden. Darum begrüßt der Deutsche Kulturrat ausdrücklich die Klarstellung, dass Leihgaben in Museen nicht automatisch unter Kulturgutschutz gestellt werden. Diese Unterschutzstellung muss vom Leihgeber ausdrücklich gewünscht und kann jederzeit widerrufen werden. Handelt es sich um Werke lebender Künstler so müssen sie der Unterschutzstellung zustimmen. Der Deutsche Kulturrat geht davon aus, dass außerhalb von Museen nur wenige Arbeiten in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes aufzunehmen sind. Angesichts aktueller Debatten und Missverständnisse zum Begriff des national wertvollen Kulturguts regt der Deutsche Kulturrat einen kulturpolitischen Diskurs zu diesem Thema an.

 

 

Der Deutsche Kulturrat fordert u.a.,

  • dass bei der Bewertung von Kulturgut als für Deutschland bedeutsam und identitätsstiftend nicht nur historische oder gesellschaftliche, sondern auch künstlerische bzw. gestalterische Aspekte herangezogen werden müssen. Hierzu wäre es erforderlich, die bestehende Begriffsdefinition von Kulturgut um den gestalterischen Bereich zu erweitern;
  • dass der Bund bei der Besetzung seines „Platzes“ in den Sachverständigenausschüssen der Länder ebenfalls auf die Fachkompetenz aus den Kulturverbänden zurückgreifen wird;
  • dass entstehende Kosten hinsichtlich der Mitwirkungspflichten während des Eintragungsverfahrens zum national wertvollen Kulturgutes beschriebenen Rechteeinräumung bzw. -übertragung für den Eigentümer von der öffentlichen Hand erstattet werden;
  • dass der Begriff der „nicht nur unerheblichen“ Veränderung beim sogenannten Beschädigungsverbot entweder gesetzlich definiert wird oder die Einschränkung auf „nicht nur unerhebliche“ Veränderungen aus dem Gesetz gestrichen wird;
  • dass eine unkompliziert handhabbare Lösung für private Sammler gefunden werden muss, die ihre Sammlungen vor 2007 erworben haben;
  • dass analog der Unterstützung von öffentlichen Einrichtungen bei der Provenienzrecherche auch private Sammler und Händler eine finanzielle Unterstützung für diese zusätzliche Aufgabe beantragt werden können.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Weg ist richtig und das Ziel ist wichtig. Jetzt müssen im parlamentarischen Verfahren noch einige notwendige Änderungen im Entwurf des Kulturgutschutzgesetzes debattiert werden. Dann werden wir hoffentlich ab dem kommenden Jahr ein modernes Kulturgutschutzgesetz haben, das besonders den illegalen Handel mit archäologischem Kulturgut in Deutschland unterbindet, national wertvolles Kulturgut nachhaltig schützt und trotzdem das Sammeln und Handeln mit Kunstwerken nicht ungebührlich behindert.“

 

  • Die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts finden Sie hier.
  • Lesen Sie zu dem Thema auch die neue Ausgabe von Politik & Kultur mit dem Schwerpunkt: Kulturgut in Not – Zu den Folgen von Raubgrabungen, Zerstörungen und illegalem Handel
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