23. Juni 2016 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Kulturgutschutzgesetz / Pressemitteilung

Kulturgutschutzgesetz auf den letzten Metern noch verbessert, heute entscheidet Bundestag


Kulturrat erfreut, dass Anregungen vom Ausschuss für Kultur und Medien aufgenommen wurden

Berlin, den 23. Juni 2016. Der Ausschuss für Kultur und Medien hat gestern Abend seine Beschlussempfehlung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzes“ ohne Gegenstimmen verabschiedet.

 

In den Ausschussberatungen wurden noch verschiedene Präzisierungen im Gesetzestext z.B. zu den Begriffsbestimmungen, zum Internetportal zum Kulturgutschutz, zu Eintragungsverfahren, zur Löschung der Eintragung, zum Negativattest und anderem mehr vorgenommen. Nun steht die Beratung und dem Beschluss heute in der Zweiten und Dritten Lesung im Deutschen Bundestag nichts mehr im Wege.

 

Besonders erfreulich sind die Klarstellungen beim Schutz vom archäologischem Kulturgut. Es muss von Menschen geschaffen sein oder von Menschen bearbeitet worden sein. Damit wird eindeutig klargestellt, dass z.B. Mineralien oder andere Bodenfunde, die nicht vom Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden, nicht unter das Gesetz fallen. Auch gelten Münzen nicht als archäologisches Kulturgut, wenn es sie in großer Stückzahl gibt und sie für die archäologische Forschung keinen relevanten Erkenntniswert haben. Besonders bedeutend ist, dass die geplante Wertgrenze von 100 Euro beim gewerblichen Inverkehrbringen von archäologischem Kulturgut gestrichen wurde und damit in der Zukunft archäologische Stätten, besonders im Nahen Osten, besser vor Zerstörungen durch Raubgräber geschützt werden.

 

Sinnvoll ist auch die neue Regelung, dass eine Ausfuhrgenehmigung bei Kulturgut, z.B. für Bildern und Gemälden die mindestens 75 Jahre alt sind und einen Wert über 300.000 Euro haben, nicht beantragt werden muss, wenn es sich nur vorübergehend, bis zu zwei Jahren, im Bundesgebiet befindet. Auch ist nun im Gesetzesentwurf ein Verfahren für einen möglichen Ankauf von national wertvollem Kulturgut vorgesehen. Wie vom Deutschen Kulturrat empfohlen, soll die Kulturstiftung der Länder dabei eine zentrale Rolle spielen.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Kulturausschuss im Deutschen Bundestag hat sehr gute Arbeit geleistet und das Kulturgutschutzgesetz an verschiedenen Stellen präzisiert und damit noch einmal verbessert. Münzsammler, Münzhändler, Mineralien- und Fossiliensammler können aufatmen, sie unterliegen nicht dem Kulturgutschutzgesetz. Auch dem Kunsthandel und den Kunstsammlern wurde bei der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen und beim Ankauf von national wertvollem Kulturgut entgegengekommen. Heute wird der Deutsche Bundestag über ein gutes Kulturgutschutzgesetz abstimmen und hoffentlich wird der Bundesrat am 08. Juni ebenfalls grünes Licht geben.“


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