12. Februar 2016 Kulturrat_Logo_72dpi-01

CETA / Pressemitteilung

CETA: Klarheit über Ratifizierungsprozess erforderlich


Minister Gabriel muss klarstellen, dass CETA auch dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorgelegt werden muss

Berlin, den 12.02.2016. In Brüssel kursieren derzeit Gerüchte, dass die EU-Kommission plant, das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, CETA, als reines Handelsabkommen zu betrachten. Das würde bedeuten, dass das CETA-Abkommen nur vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat ratifiziert werden müsste und die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten nicht beteiligt würden.

 

Ein solches Vorgehen widerspricht den bisherigen Zusagen der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat selbst ein unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass sich unter anderem mit der Frage befasst, ob die nationalen Parlamente CETA zustimmen müssen. Die Antwort des Gutachters war klar und eindeutig: die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten müssen einem so umfassenden Abkommen mit einer hohen Regelungstiefe zustimmen.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Bundesregierung, speziell Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, MdB, muss jetzt klarstellen, dass der Deutsche Bundestag über CETA beraten und an der Ratifizierung beteiligt wird. Da im Vertrag auch Kulturfragen geregelt werden, muss auch der Bundesrat einbezogen werden. Jetzt muss Klarheit über den Ratifizierungsprozess geschaffen und nicht durch die Hintertür die Entscheidungskompetenz des Deutschen Bundestags und des Bundesrats beschnitten werden.“


Copyright: Alle Rechte bei Deutscher Kulturrat

Adresse: https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/ceta-klarheit-ueber-ratifizierungsprozess-2/