16. Januar 2015 Kulturrat_Logo_72dpi-01

CETA / Pressemitteilung

CETA: Europäische Kommission bestreitet Vorwurf des Deutschen Kulturrates


Europa muss denselben Schutzstandard für den Kulturbereich festschreiben wie Kanada

Berlin, den 16.01.2015. Die Europäische Kommission hat die gestrige Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates, der europäische Kultur- und Medienbereich solle durch das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) benachteiligt werden, zurückgewiesen. Die Europäische Kommission schreibt: „Der Deutsche Kulturrat unterstellt der Kommission, dass in CETA der Kultur- und Medienbereich lediglich für Kanada größtenteils ausgenommen sei. Für den europäischen Kultur- und Medienbereich gelte jedoch nicht dieselbe Regelung. Dadurch würden kanadische Kultur- und Medienunternehmen beim Marktzugang nach Europa privilegiert. Dies ist aus Sicht der Kommission ein klares Missverständnis.“

 

Der Deutsche Kulturrat stellt dazu fest, dass in dem vor Kurzem zwischen der EU und Kanada ausgehandelte Freihandelsabkommen CETA im Artikel X-01: Rahmenbedingungen steht, dass dieses Kapitel nicht die folgenden Maßnahmen betrifft:

  • Für die Europäische Union: audiovisuelle Dienstleistungen
  • Für Kanada: Kulturindustrie

 

Im Artikel x.1: Rahmenbedingungen und Definitionen werden die Ausnahmen noch einmal bestätigt.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Europäische Kommission spricht von einem Missverständnis des Deutschen Kulturrates. Aber was ist an dem vorliegenden Vertragstext missverständlich. Für Kanada ist die gesamte Kulturindustrie, inkl. der audiovisuellen Dienstleistungen von wichtigen Teilen des CETA ausgenommen, für Europa nur der Bereich der audiovisuellen Dienstleistungen. Dass diese Ungerechtigkeit 1995, also vor zwanzig Jahren, bereits ihren Ursprung genommen hat, ist keine Entschuldigung, sondern hätte es umso dringlicher gemacht, dass Europa dieselben Schutzstandards für den Kulturbereich bei CETA festschreibt wie es Kanada für seinen Kulturbereich längst getan hat. Wir bleiben bei unserer Forderung an die Bundesregierung, die Interessen des europäischen Kultur- und Medienbereichs bei den Freihandelsabkommen deutlich gegenüber der Europäischen Kommission zu artikulieren und von der Kommission zu verlangen, dass bei CETA noch grundlegende Veränderungen vorgenommen werden.“

 


Copyright: Alle Rechte bei Deutscher Kulturrat

Adresse: https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/ceta-europaeische-kommission-bestreitet-vorwurf/