Bundeskulturförderung: Die Republik besteht nicht nur aus der Hauptstadt

Deutscher Kulturrat mahnt Diskussion über mehr Bundeskulturförderung auch außerhalb der Hauptstadt an

Berlin, den 16.08.2016. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, MdB und Berlins Regierender Bürgermeister und Kultursenator Michael Müller, MdA verhandeln zurzeit über den neuen Hauptstadtvertrag, der ab 2018 gelten soll. Die Kulturförderung des Bundes in Berlin ist einer der Hauptpunkte bei den Verhandlungen. Da nach Artikel 22 Grundgesetz die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt die Aufgabe des Bundes ist, kann der Bund unbegrenzt Kultur in der Hauptstadt finanzieren, wenn sie der Repräsentation des Gesamtstaates dient. In anderen Teilen Deutschlands sind die Möglichkeiten des Bundes durch den Kulturföderalismus stark eingeschränkt.

 

Nach Presseberichten wird jetzt auch über eine mögliche Übernahme der Berliner Philharmoniker durch den Bund verhandelt.

 

Der größte Teil der Hauptstadtkulturfinanzierung fällt auf die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die durch das Humboldtforum (Neues Stadtschloss) und das geplante Museum der Moderne noch einmal deutlich an finanziellem Volumen gewinnen wird. Außerdem finanziert der Bund in Berlin u.a. die Akademie der Künste, die Berliner Festspiele mit dem Gropius-Bau, das Haus der Kulturen der Welt, das Jüdische Museum, die Stiftung Deutsche Kinemathek und den Hauptstadtkulturfonds.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das wachsende kulturelle Engagement des Bundes in Berlin ist grundsätzlich zu begrüßen. Doch besteht die Republik nicht nur aus der Hauptstadt. Auch in anderen Teilen des Landes wäre eine stärkere Bundeskulturförderung wünschenswert. Je stärker das Engagement des Bundes in Berlin ist, umso dringlicher wird die Diskussion über mehr Bundeskulturförderung auch außerhalb der Hauptstadt.“

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