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Pressemitteilung

Buchpreisbindung: Monopolkommission will Amazon stärken


Deutscher Kulturrat fordert Bundesregierung auf, weiterhin zur Buchpreisbindung zu stehen

Berlin, den 30.05.2018. Gestern erschien das Gutachten der Monopolkommission zur Buchpreisbindung. Die Monopolkommission plädiert im Gutachten für eine Abschaffung der Buchpreisbindung. Sie sieht in der Buchpreisbindung einen schwerwiegenden Markteingriff, die Wirkungen für das Schutzziel „Kulturgut Buch“ sind ihres Erachtens ambivalent bzw. unklar.

 

Der Angriff auf die Buchpreisbindung ist nicht neu. Erst vor einem Jahr fand vor der Monopolkommission eine Anhörung statt. Ergebnis der Anhörung war die Beauftragung des nunmehr vorliegenden Gutachtens.

 

Der Deutsche Kulturrat tritt bereits seit seiner Gründung für den Erhalt der Buchpreisbindung ein. Sie ermöglicht, dass Bücher überall zu gleichen Preisen erhältlich sind. In der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wird deutlich betont, dass Kulturgüter einen Doppelcharakter haben und daher mit normalen Handelswaren nicht gleichzusetzen sind.

 

Darüber hinaus ist die Buchpreisbindung gerade auch mit Blick auf die kulturelle Infrastruktur bedeutsam. Buchhandlungen sind mehr als Verkaufsorte für Bücher. Sie sind zugleich Orte der Leseförderung und für Autorenlesungen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der kulturellen Infrastruktur.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist schon erstaunlich, dass die Monopolkommission, die eigentlich für Wettbewerb sorgen soll, mit einem Gutachten einen funktionierenden Wettbewerb in Gefahr bringt, um letztlich einem amerikanischen Monopolisten, nämlich Amazon, eine bessere Marktstellung in Deutschland zu verschaffen. Die Buchpreisbindung stärkt die kulturelle Infrastruktur vor Ort und ist daher ein wichtiges Instrument für kulturelle Vielfalt. Nach der für Deutschland verbindlichen UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt sind kulturpolitische Maßnahmen zum Schutz von Kulturgütern nicht nur erlaubt, sondern geboten. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, weiterhin zur Buchpreisbindung zu stehen.“

 


 

Das Gutachten der Monopolkommission kann hier abgerufen werden: www.monopolkommission.de/index.php/de/pressemitteilungen/206-buchpreisbindung


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