6. November 2024 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Pressemitteilung / Unkategorisiert

Was wird aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk?


Politik & Kultur über den Beschluss der Ministerpräsidenten zum Reformstaatsvertrag


Berlin, den 06.11.2024. In der November-Ausgabe von Politik & Kultur nehmen Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Herausgeber und Chefredakteur von Politik & Kultur, sowie Gabriele Schulz, Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates, Stellung zum Beschluss der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten über den Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zimmermann und Schulz kritisieren deutlich sowohl die Ergebnisse als auch das Verfahren.

 

Die Frist von zwei Wochen, die für Stellungnahmen zum Entwurf gewährt wurde, war denkbar knapp, insbesondere für Dachverbände, die dabei Kompromisse aus verschiedenen Positionen finden mussten. Die Zeit für die Auswertung der eingegangenen Positionierungen betrug nicht einmal zwei Wochen. „Es ist schier unmöglich, dass diese 16.000 Rückmeldungen adäquat für die Entscheidungsfindung der Ministerpräsidentenkonferenz ausgewertet wurden. Ein solches Vorgehen ist die Simulation von Beteiligung, kein echtes Interesse an den eingereichten Positionen“, so Zimmermann und Schulz. Der Demokratie habe die Rundfunkkommission damit einen Bärendienst geleistet.

 

Nicht nur unbefriedigend, sondern auch nicht im Einklang mit dem Gesetz sei die Tatsache, dass das Thema Finanzierung verschoben wurde: „Mit diesem Vorgehen leisten die Regierungschefinnen und -chefs leider der weiteren Politikverdrossenheit Vorschub“, lautet der Kommentar.

 

Auch inhaltlich kritisieren die Autoren die Vertragsvorlage. Genannt wird hier die Streichung von Informations- und Jugendkanälen, eine diffuse Aussage über die offenbar geplante Zusammenlegung von 3sat und arte sowie die geplante deutliche Reduzierung der Hörfunkprogramme.

 

Das Fazit von Zimmermann und Schulz lautet: „Es ist höchst bedauerlich, dass der unglückliche Entwurf des Reformstaatsvertrags die Zustimmung der Ministerpräsidenten und -präsidentinnen gefunden hat. Die Reduzierung der Rundfunksender, Hörfunk wie Fernsehen, bedeutet: Weniger Kulturberichterstattung, weniger Informationen über Kultur in den Regionen, weniger kultureller Diskurs, kurz noch weniger Kunst und Kultur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk als bislang!“

 

  • Der vollständige Text kann hier abgerufen werden.

 


 


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