20. Juni 2016 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Kulturgutschutzgesetz / Pressemitteilung

Kulturgutschutzgesetz ist notwendig und längst überfällig


Hessen und Baden-Württemberg sollen Blockade aufgeben

Berlin, den 20.06.2016. Am Mittwoch, den 22.06.2016 behandelt der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags die Änderungsanträge zum Kulturgutschutzgesetz. Am Donnerstag, den 23.06.2016 wird das Gesetz in zweiter und dritter Lesung im Bundestag behandelt. Am 08.07.2016 wird sich voraussichtlich der Bundesrat abschließend mit dem Gesetz befassen.

 

Damit befindet sich das ein Jahr lang heiß debattierte Kulturgutschutzgesetz auf der Zielgeraden. Irritationen ausgelöst haben jetzt zwei Bundesländer, Hessen und Baden-Württemberg, die das Gesetz auf den letzten Metern in Frage stellen.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Kulturgutschutzgesetz ist notwendig und längst überfällig. Die Einfuhr von illegalem archäologischem Kulturgut nach Deutschland muss dringend gestoppt werden. Die Ausfuhr von national wertvollem Kulturgut muss klar und europarechtskonform geregelt werden. Das Gesetz bringt in diesen Fragen endlich mehr Klarheit. Kulturgüter sind mehr als reine Handelsware, sie transportieren zugleich Ideen und stehen für Werte. Deshalb brauchen sie einen besonderen Schutz. Wir fordern Hessen und Baden-Württemberg auf, sich nicht gegen das Gesetz zu stellen, sondern jetzt gemeinsam mit den 14 anderen Bundesländern und dem Bund Nägel mit Köpfen zu machen.“


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