15. Februar 2023 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Pressemitteilung

Kulturfonds Energie: Webseite jetzt online


Berlin, den 15.02.2023. Die Webseite für den Kulturfonds Energie des Bundes ist online. Insgesamt steht für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Zusammen mit den Ländern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien führt der Deutsche Kulturrat heute und morgen drei Informationsveranstaltungen zum Kulturfonds Energie des Bundes durch. Die mehr als 3.000 Anmeldungen zeigen das Interesse an dem Kulturfonds Energie des Bundes.

 

Eine Anmeldung für die 3. Veranstaltungen morgen, Donnerstag, den 16.02.2023, 15.00 bis 15.45 Uhr ist noch sehr begrenzt möglich.

 

Infosession # 3
16. Februar | 15:00–15:45
Hier anmelden!

 

Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich.

 

Der Kulturfonds Energie des Bundes richtet sich an:

 

  • Öffentliche und private Kultureinrichtungen, die ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen wie z.B. Museen und Gedenkstätten, öffentliche Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder -stätten, Theater, Kinos, Opernhäuser, Konzerthäuser, sonstige Einrichtungen für Live-Aufführungen in geschlossenen Räumen (z.B. auch Clubs mit durchgängig kuratiertem Programm), Einrichtungen zur Erhaltung und zum Schutz des Filmerbes und ähnliche Infrastrukturen sowie soziokulturelle Zentren, wenn diese überwiegend für kulturelle Zwecke und Aktivitäten genutzt werden
  • Einrichtungen für die kulturelle und künstlerische Bildung sowie Einrichtungen zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in denen kulturelle Vermittlungs- und Bildungsprogramme zu den zentralen Aufgaben gehören wie z.B. Jugendkunst- und Musikschulen
  • Kulturveranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, für die Öffentlichkeit zugänglich sind, Einnahmen aus dem Ticketverkauf erzielen und bei denen Miete für den Veranstaltungsort nachgewiesen werden kann. Hierzu gehören z.B. Aufführungen der darstellenden Kunst, Theater (Musiktheater, Schauspiel), Musical, Tanz (einschließlich Volkstanz), Puppen-, Figuren- und Objekttheater, Performing Arts, Varieté, Zirkus, Kleinkunst (Kabarett, Comedy, Artistik), Konzerte/Livemusikveranstaltungen aller Genres, Vorführungen in den Bereichen Film und Medien, einschließlich Kinos, Lesungen und sonstige Literaturveranstaltungen, Festivals aller Kunstsparten und spartenübergreifende Kulturveranstaltungen in den o.g. Sparten in geschlossenen Räumen.

 

Die Webseite ist jetzt freigeschaltet, sodass sich die potenziellen Antragstellenden bereits informieren und mit dem Verfahren vertraut machen können.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Kulturfonds Energie des Bundes ist ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise auf die Kulturorte in Deutschland. Ich freue mich sehr, dass es nun auch praktisch losgeht und mit der Plattform kulturfonds-energie.de nun weitergehende Informationen bereitstehen. Der Bund hat mit der Finanzierung des Fonds einen zentralen Part zur Bewältigung der Energiekrise im Kunst- und Kulturbereich übernommen. Die Länder administrieren den Fonds und werden sicher noch vorhandene Förderungslücken mit eigenen Programmen schließen.“

 


 

Weitere Informationen:

 

Als Hintergrundinformation zum Bundeskulturfonds Energie hier die Seite 3 „Hilfe kommt: Bundeskulturfonds Energie startet mit einer Milliarde Euro“ aus der neuen Ausgabe von Politik & Kultur (Feb. 2023), der Zeitung des Deutschen Kulturrates.


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