Großer kulturpolitischer Erfolg: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Galerien und Kunsthandel kommt
Deutscher Kulturrat dankt Kulturstaatsministerin Claudia Roth
Berlin, den 05.06.2024. Das Bundeskabinett hat heute das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hatte im Vorfeld kritisiert, dass im Entwurf des Bundesfinanzministeriums die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Galerien und den Kunsthandel nicht vorgesehen war (siehe hier).
Der Deutsche Kulturrat hatte Kulturstaatsministerin Claudia Roth aufgefordert, auf den letzten Metern noch tätig zu werden und beim Bundesfinanzminister für den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Galerien und den Kunsthandel zu intervenieren. Dieses ist gelungen. Der Deutsche Kulturrat dankt Claudia Roth herzlich für ihren Einsatz und gratuliert zu diesem großen kulturpolitischen Erfolg.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Dass ab dem 1. Januar 2025 wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz für den Kunsthandel gelten soll, ist ein großer kulturpolitischer Erfolg. Lange wurde hierfür gestritten. Nachdem vor einigen Jahren auf EU-Ebene die Voraussetzungen geschaffen wurden, ging es nun um die Umsetzung in Deutschland. Dass es bis zur Kabinettsbefassung noch gelungen ist, hierfür die Mehrheit innerhalb der Bundesregierung zu sichern, ist das Verdienst von Claudia Roth. Danke!“
Copyright: Alle Rechte bei Deutscher Kulturrat