1. Juli 2016 Kulturrat_Logo_72dpi-01

CETA / Pressemitteilung

CETA so nicht zustimmungsfähig


Bundestag und Bundesrat haben die Pflicht über CETA mitzuentscheiden

Berlin, den 01.07.2016. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hält den ausverhandelten CETA-Vertragstext für nicht zustimmungsfähig. CETA ist ein umfassendes Abkommen, das kanadischen Unternehmen weitreichenden Zutritt auf den europäischen Güter- und Dienstleistungsmarkt auch im Kultur-, Bildungs-, Wissenschafts- und Medienbereich ermöglicht.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert zunächst die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Bundesregierung auf, die Zustimmung zu CETA davon abhängig zu machen, dass es als gemischtes Abkommen klassifiziert wird. Denn nur so werden der Deutsche Bundestag und die Bundesländer die Möglichkeit haben, noch Einfluss auf CETA zu nehmen.

 

Darüber hinaus wird es erforderlich sein, Vorschriften in den Vertragstext einzubringen, damit insbesondere die kultur-, bildungs- und medienpolitische Handlungsfähigkeit der Länder sichergestellt wird. In seiner Resolution „CETA muss gemischtes Abkommen werden. Bund und Bundesländer müssen jetzt für ihre künftige Kulturpolitikfähigkeit streiten“ macht der Deutsche Kulturrat deutlich, an welchen Eckpunkten Veränderungsbedarf besteht. Der Deutsche Kulturrat unterstreicht in seiner Resolution, dass so umfassende und tiefgreifende Handelsabkommen wie das CETA- oder TTIP-Abkommen der gesellschaftlichen Debatte bedürfen und deshalb alle Zwischenergebnisse, konsolidierten Texte und weitere maßgebliche Verhandlungsunterlagen öffentlich zugänglich gemacht werden müssen.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „CETA ist so nicht zustimmungsfähig. Jetzt ist die Politik gefordert, den bestehenden Text zu verbessern und die künftige kulturpolitische Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern zu sichern. Nicht nur angesichts der Europaskepsis vieler Bürgerinnen und Bürger wäre es genau das falsche Signal, jetzt die CETA-Ratifizierung einfach ohne Beteiligung von Bundesrat und Bundestag durchzuziehen zu wollen. Bund, Länder und Kommunen werden durch CETA, wie es uns heute bekannt ist, deutlich Gestaltungsmöglichkeiten im Kultur- und Bildungsbereich verlieren. Sie haben deshalb nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht über CETA mitzuentscheiden. “

 

  • Die Resolution „CETA muss gemischtes Abkommen werden. Bund und Bundesländer müssen jetzt für ihre künftige Kulturpolitikfähigkeit streiten“ finden Sie hier.

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