CETA + Kultur: Verraten und verkauft
Wo ist die sonst immer beschworene Wettbewerbsgerechtigkeit?
Der CETA-Vertragsentwurf, das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und Europa, hat in vielen Bereichen Kritik ausgelöst. Er setzt öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge, kulturelle Vielfalt und Bildungsangebote unter Druck. Es werden die falschen Lehren aus der Finanzkrise gezogen, transnationale Konzerne gestärkt und kleine und mittelständische Unternehmen geschwächt. CETA grenzt die Länder des Südens aus, statt zur Lösung globaler Probleme wie Hunger, Klimawandel und Verteilungsungerechtigkeit beizutragen. Alle diese Gründe sind Anlass genug, um am 17. September in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart auch gegen CETA zu demonstrieren.
Der Kulturbereich hat zusätzlich noch einen weiteren gewichtigen Grund CETA abzulehnen, da die europäische Kultur im Vertrag schlechter gestellt wird als die kanadische.
So unterwirft die EU die Kultur grundsätzlich dem CETA-Abkommen und nimmt nur die audiovisuellen Dienstleistungen mit Blick auf den Marktzugang und die Inländerbehandlung aus. Vom Investitionskapitel sind audiovisuelle Dienstleistungen nicht ausgenommen. Demgegenüber nimmt Kanada die gesamte Kulturwirtschaft von den Regelungen zum Marktzugang und zur Inländerbehandlung aus. Kanada hat im CETA-Vertrag mehr Schutzräume für die ihre Kulturwirtschaft hinein verhandelt, als die EU-Kommission für die europäische Kulturwirtschaft. Bei den Liberalisierungsverpflichtungen geht Kanada sogar noch weiter und stellt seine gesamte nationale Kulturpolitik unter Schutz. (Siehe Synopse!)
Die Schutzbehauptung des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums, dass bereits seit den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts durch das GATS, das allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation, die Kulturwirtschaft vollständig liberalisiert sei und deshalb in CETA nicht vollumfänglich geschützt werden könnte, ist schlicht falsch.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Eigentlich dürften selbst die größten Befürworter von CETA es nicht gutheißen, dass Europa in diesem Vertrag die europäische Kulturwirtschaft weniger schützt als Kanada die kanadische. Wo ist hier die sonst immer beschworene Wettbewerbsgerechtigkeit? Trotzdem haben unsere Bundesregierung und die EU-Kommission es zugelassen, dass die ungleiche Schutzhöhe zwischen der europäischen und kanadischen Kulturwirtschaft entstanden ist. Noch schlimmer ist, dass die für die europäische Kultur negativen Regelungen aus dem CETA-Vertrag nun auch Eingang in TTIP, das Freihandelsabkommen mit den USA, finden könnten. Der Kulturbereich fühlt sich immer mehr verraten und verkauft. Auch deshalb demonstrieren wir am 17. September in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart gegen TTIP und CETA.“
- Synopse: Unterschiedliche und gemeinsame Definitionen für den Kulturbereich der Vertragspartner EU und Kanada im CETA-Vertragsentwurf.
- Hintergrundinformationen zu CETA aus der neuen Politik & Kultur.
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