Bundesregierung: Kulturthemen bleiben gestreut
Deutscher Kulturrat zum Organisationserlass der Bundesregierung
Berlin, den 07.05.2025. Gestern wurden per Organisationserlass des Bundeskanzlers die Zuständigkeiten der Bundesministerien neu geordnet. Hiervon ist auch der Kulturbereich betroffen:
- Der Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) verliert die Zuständigkeit für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, die Kulturförderung autochthoner Minderheiten sowie die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung. Diese Arbeitsbereiche ressortieren künftig im Bundesministerium des Inneren.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verliert die Zuständigkeit für Games an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
- Das Auswärtige Amt verliert die Zuständigkeit für deutsche Minderheiten im Rahmen der Auswärtigen Kultur-, Gesellschafts- und Medienbeziehungen. Auch dieser Bereich wird künftig vom Bundesministerium des Innern wahrgenommen.
- Das Bundesministerium des Innern verliert die Zuständigkeit für gleichwertige Lebensverhältnisse sowie regionale Kultur. Dieser Bereich wird dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat übertragen.
- Das Bundesministerium der Justiz verliert die federführende Umsetzung des EU-AI-Acts in Deutschland. Das fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
- Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verliert die Zuständigkeit für das Themenfeld Engagementpolitik und das Bundesministerium des Innern die für das Thema Ehrenamt. Für alle Fragen des bürgerschaftlichen Engagements ist künftig das Kanzleramt zuständig. Sie werden von der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt wahrgenommen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Organisationserlass des Bundeskanzlers wirbelt auch die Zuständigkeiten für Kultur kräftig durcheinander. Bemerkenswert ist, dass der Beauftragte für Kultur und Medien nicht mehr für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa und die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung zuständig sein wird. Gerade in diesem Arbeitsfeld hatte sich die Einbindung in die Erinnerungskultur seit nunmehr mehr als 25 Jahren bewährt. Mit Sorge ist die Federführung für die Umsetzung des AI-Act in Deutschland durch das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zu sehen. Obwohl der AI-Act keine Urheberrechtsgesetzgebung im engeren Sinne ist, gibt es vielfältige Bezüge zu dem für den gesamten Kultur- und Medienbereich wesentlichen Politikfeld Urheberrecht und deshalb war das Bundesjustizministerium der richtige Ort für dieses Thema. Jetzt gilt es besonders wachsam zu sein, dass die Interessen der Urheberinnen und Urheber sowie der Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft nicht denen der Digitalkonzerne geopfert werden. Dass das Thema Computerspiele, also Games, nicht in die Zuständigkeit des Beauftragten für Kultur und Medien, sondern ins Forschungsministerium wandert, ist ebenfalls bemerkenswert. Die Chance, die Kulturthemen stärker im Amt des Beauftragten für Kultur und Medien zu bündeln, wurde leider vertan. Umso wichtiger ist, dass der Staatsminister für Kultur und Medien in die gesetzgeberischen und Fördervorhaben der anderen Bundesministerien eng eingebunden wird.“
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