12. Dezember 2025 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Kulturpolitischer Wochenreport

50. KW: Neues Gedenkstättenkonzeption des Bundes – Absage an Geschichtsrevisionismus


  1. Neues Gedenkstättenkonzeption des Bundes: Absage an Geschichtsrevisionismus
  2. Jetzt die erste Folge „Handbuch Gameskultur: Der Podcast“ hören!
  3. Der Dritte in der vierten Reihe hinten links – Vom Corps-Tänzer zum Intendanten: Christian Spuck im Porträt
  4. Kulturpolitische Lesetipps und Geschenkideen für die Winterpause
  5. Kulturboykott: Ist der ESC kaputt? Ist das schlimm?
  6. Text der Woche: „Das Urheberrecht ist gegen die KI nicht rechtlos“ von Helmut Hartung

 


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

jüngst hat das Bundeskabinett die von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vorgelegte »Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur« (Gedenkstättenkonzept) verabschiedet.

 

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war die Vorlage eines neuen Gedenkstättenkonzepts vereinbart worden. Damit sollte ein Desiderat der letzten Wahlperiode geschlossen werden. Nachdem seit der letzten Vorlage einer Gedenkstättenkonzeption im Jahr 2008 17 Jahre vergangen waren, war es an der Zeit, die bestehenden Schwerpunkte neu einzuordnen und Perspektiven künftiger Erinnerungspolitik aufzuzeigen. Schon die Ampelregierung hatte sich vorgenommen, eine neue Konzeption vorzulegen und hatte den Anspruch, ein komplett neues Tableau der Erinnerungskultur zu entwerfen, das die Erinnerung an die NS-Zeit, das DDR-Unrecht, den Kolonialismus, die Morde der NSU und rechte Gewalt gemeinsam abhandelt. Das Echo auf die ersten Entwürfe, die damals kursierten, war allerdings so verheerend, dass sie schnell wieder in der Versenkung verschwanden.

 

Die nunmehr vorgelegte neue Gedenkstättenkonzeption konzentriert sich auf die NS-Terrorherrschaft und die DDR-Diktatur. Gleichzeitig wird angekündigt, ein eigenständiges weiteres Konzept für das Gedenken an den Kolonialismus vorzulegen.

 

Eingangs wird im Vorwort verdeutlicht, dass die Shoah, also der Völkermord an den Juden Europas, »singulär in der Geschichte der menschlichen Zivilisation« ist und sowohl die Erinnerung daran als auch die Verantwortung dafür zu »den ethischen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland« gehören. Damit wird gleich im ersten Absatz ein deutliches Signal gegen jeden Geschichtsrevisionismus gesetzt.

 

Klargestellt wird, dass an alle Opfergruppen, die unter NS-Verfolgung litten, also Sinti und Roma, Menschen mit Behinderungen, Homosexuelle, Menschen, die aufgrund ihrer politischen oder religiösen Überzeugungen oder als »Asoziale« oder »Kriminelle« verfolgt und ermordet wurden, sowie die Opfer von Zwangsarbeit und des rassistischen Vernichtungskriegs fortwährend erinnert werden muss. Flucht und Vertreibung aus den ehemaligen deutschen »Ostgebieten« werden ebenso wie die deutsche Teilung bis 1990 als Konsequenz des von Deutschland ausgehenden Zweiten Weltkriegs eingeordnet.

 

Diese Setzung in den ersten beiden Absätzen des Gedenkstättenkonzepts ist ein unmissverständliches Statement gegen jede Relativierung der NS-Terrorherrschaft. Es wird sich damit gegen jene Gruppen positioniert, die die NS-Zeit als einen kurzen Zeitraum der deutschen Geschichte relativieren wollen und gegen jene, die die Kolonialverbrechen als Vorläufer des NS-Terrors einordnen und die Singularität in Frage stellen.

 

Die Erinnerung an »die kommunistische Diktatur in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR« wird als Teil der gesamtdeutschen Erinnerungskultur eingeführt und dabei die verschiedenen Opfergruppen in den Blick genommen. Die Erinnerung an SED-Unrecht und Repression wird als zentrale staatliche Aufgabe bezeichnet. Gleichzeitig wird auch an dieser Stelle unmissverständlich markiert, dass es »fundamentale Unterschiede zwischen der NS-Terrorherrschaft und dem SED-Unrecht« gibt. Allein die Begriffe Terrorherrschaft und Unrecht markieren den Unterschied.

 

Der weitaus umfänglichste Teil des Gedenkstättenkonzepts bezieht sich auf die Beschreibung des Ist-Zustands einschließlich der bestehenden institutionellen Förderung, die Deskription der Herausforderungen und die Benennung der Kriterien für Projektförderung. Zum Schluss werden Perspektiven skizziert, die sich allerdings ebenfalls vornehmlich auf bereits Beschlossenes konzentrieren. Als Entwicklungspotenziale werden genannt:

 

  • das beschlossene Dokumentationszentrum Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzung in Europa unter dem Dach der Stiftung Deutsches Historisches Museum
  • das vereinbarte Deutsch-Polnische Haus unter Federführung der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
  • das geplante Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland
  • das bestehende Gedenkstättenreferat bei der Stiftung Topographie des Terrors

 

Neu geprüft werden soll, wie das »Forum Opposition und Widerstand 1945–1990« (FOW) in die Gedenkstättenkonzeption des Bundes eingebunden und möglicherweise finanziert werden kann. Ebenso neu ist, dass die Nominierungsbemühungen des Grünen Bands als gemischtes UNESCO-Welterbe unterstützt werden sollen.

 

Weiter soll eine wissenschaftliche Kommission Empfehlungen zur Aufnahme weiterer Einrichtungen in die institutionelle Förderung des Bundes erarbeiten, um Lücken mit Blick auf bislang zu wenig berücksichtigte Themen zu schließen.

 

Wer erwartet hat, dass mit dem Gedenkstättenkonzept eine gänzlich neue Ausrichtung der Förderpolitik vorgelegt wird, wird enttäuscht sein. Das Verdienst des Gedenkstättenkonzepts besteht darin, zunächst eine Ortsbestimmung vorzunehmen und jeder Form von Geschichtsrevisionismus eine Absage zu erteilen. Auf Grundlage dieser Ortsbestimmung wird beschrieben, was alles bereits besteht. Auch das ist sehr verdienstvoll. Denn sicherlich haben die Wenigsten, die sich nicht professionell mit Gedenkstätten auseinandersetzen, einen Überblick, auf welcher Grundlage der Bund welche Institutionen und welche Vorhaben fördert.

 

Hinsichtlich der Entwicklungspotenziale ist es ebenfalls sicherlich richtig, daran zu erinnern, welche großen Vorhaben bereits vom Deutschen Bundestag beschlossen sind und in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Neue Vorhaben werden unter den Finanzierungsvorbehalt gestellt. Angesichts zu erwartender knapper Bundeshaushalte eine vermutlich realistische und solide Herangehensweise.

 

Ihr

 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates +
Sprecher der Initiative kulturelle Integration

 

 


 

2. Jetzt die erste Folge „Handbuch Gameskultur: Der Podcast“ hören!

 

In der ersten Folge spricht Hörfunkjournalist Tobias Nowak mit den beiden Herausgebern des Handbuchs Gameskultur 2.0, Olaf Zimmermann und Felix Falk, über die Bedeutung eines Sammelbands zur Games-Kultur und beleuchtet dabei unter anderem folgende Fragen:

 

  • Welchen kulturellen Stellenwert haben Games?
  • Wie ist das künstlerische Selbstverständnis von Spiele-Entwickelnden?
  • Welche wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung haben Games?

 

Der Podcast ist eine gemeinsame Produktion des Deutschen Kulturrats und des game zum Handbuch Gameskultur 2.0. Die Folgen richten sich an alle, die verstehen möchten, warum Games heute ein zentraler Teil unserer Kultur sind.

 

  • Hier reinhören und den Podcast abonnieren
  • Das Handbuch Gameskultur 2.0 erscheint in wenigen Tagen und ist hier erhältlich

 

 


 

3. „Der Dritte in der vierten Reihe hinten links – Vom Corps-Tänzer zum Intendanten: Christian Spuck im Porträt“

 

Zwei mögliche Interviewtermine bekomme ich von Christian Spuck offeriert: An einem Tag Punkt 17.35 Uhr, an einem zweiten um 18.05 Uhr. Die fünf Minuten nach der Zeit sind keine Marotte, sondern ein Indiz dafür, was für eine Maschine ein Staatsballett mit 80 Tänzerinnen und Tänzern und insgesamt 120 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ist: Probe, Besprechung, Interview, Aufführung – eines greift ins andere. Seit 2023 ist Christian Spuck Intendant dieser Ballettmaschine, und er hat längst unter Beweis gestellt, dass er diesen Apparat nicht nur managen kann, sondern dass er mit ihm Kunst auf höchstem Niveau in drei Häusern produziert: Komische Oper Berlin, Staatsoper Unter den Linden und Deutsche Oper Berlin – sie alle dienen der Compagnie des Staatsballetts Berlin als Bühne.

 

Die Auslastungszahlen sprechen für sich, die Compagnie spielt oft vor ausverkauftem Haus.
In seiner dritten Spielzeit kann Christian Spuck eine Auslastung von über 95 Prozent vorweisen, er scheint hier in der Hauptstadt einen Nerv getroffen zu haben: »In Berlin haben wir ein sehr gemischtes Publikum«, sagt Spuck. »Darum bieten wir Produktionen an, die etwas für die ganze Familie sind, aber auch Abende mit elektronischer Musik, was sehr gut nach Berlin passt, da ist immer ein Nachspüren gefragt. Am Ende ist es manchmal einfach ein Glücksspiel. Wir müssen auch darauf achten, dass wir das klassische Repertoire, also ›Schwanensee‹ oder ›Giselle‹, nicht vernachlässigen. Das muss auf höchstem Niveau mit der Perspektive aus dem 21. Jahrhundert präsentiert werden.

 

  • Hier lesen Sie den ganzen Beitrag von Politik & Kultur-Redakteur Andreas Kolb

 


 

4. Kulturboykott: Ist der ESC kaputt? Ist das schlimm?

 

Der ESC 2026 droht so politisch und gespalten zu werden wie nie zuvor. Im Interview mit dem WDR gebe ich eine Einschätzung des aktuellen Kulturboykotts ab.

 

Wir sind in einem verrückten Strudel der gegenseitigen Ausladungen und Nicht-Einladungen. Der ESC ist nur die Spitze des Eisbergs. … Aber mit ständigen Boykottaufrufen kommen wir nicht weiter. Sie sind Teil des Problems, sie tragen nicht zu einer Lösung bei.

 

Hier geht es zum Interview.

 

PS. Für seine Sendung am Sonntagabend sprach das Kulturmagazin der ARD „ttt – titel, thesen, temperamente“ u.a. ebenfalls mit mir über dieses Thema. Vielleicht von Interesse?

 


 

5. Kulturpolitische Lesetipps und Geschenkideen für die Winterpause

 

Handbuch Gameskultur 2.0.

 

Das erfolgreiche Handbuch Gameskultur 2020 bekommt mit der vollständig überarbeiten und stark erweiterten zweiten Auflage ein umfangreiches Update.

 

Kunstfreiheit – Zehn Jahre Debatten in Politik & Kultur

 

Wie ist es um die Kunstfreiheit bestellt? Der Band versammelt Beiträge aus zehn Jahren und vermittelt dadurch einen Eindruck von den Debatten und Akzentsetzungen zur Kunstfreiheit.

 

 

Ohne Kultur keine Nachhaltigkeit

 

In diesem Sammelband nachgegangen, wie der Kultur- und Naturbereich gemeinsam die UN-Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung voranbringen kann.

 

 

 


 

6. Text der Woche: „Das Urheberrecht ist gegen die KI nicht rechtlos – Gerichtsverfahren und Vereinbarungen halfen 2025, die Leistungen der Kreativen besser zu schützen “ von Helmut Hartung

 

Generative Künstliche Intelligenz (KI) hat in diesem Jahr weiter an Bedeutung gewonnen. Eine aktuelle Studie des TÜV-Verbands zeigt, dass gut jeder Zweite (53 Prozent) bereits Erfahrungen mit generativer KI hat. Im April 2023, ein halbes Jahr nach der Einführung von ChatGPT, lag der Anteil erst bei 23 Prozent. Zu den Hauptanwendungsfällen gehören kreative Prozesse wie die Verwendung von KI-Software zu Unterhaltungszwecken oder die Erstellung und Bearbeitung von Bildern:

 

Bereiche, die unmittelbar das Urheberrecht und die damit verbundene Vergütung der Urheber betreffen und auch bei der Weiterentwicklung der KI eine entscheidende Rolle spielen sollen. Das Jahr 2025 hat den Spielraum für Nutzung und Entwicklung der Künstlichen Intelligenz durch Initiativen, gesetzliche Regelungen und Gerichtsverfahren auf nationaler und EU-Ebene ein wenig beschränkt und gleichzeitig die Position der Urheber gestärkt.

 

Helmut Hartung ist Chefredakteur
von medienpolitik.net

 

  • Hier lesen Sie den ganzen Beitrag.

 


Copyright: Alle Rechte bei Deutscher Kulturrat

Adresse: https://www.kulturrat.de/presse/kulturpolitischer-wochenreport/50-kw-gedenkstaettenkonzept/