2. Juli 2021 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Kulturpolitischer Wochenreport

KW 26: Wahlprogramme, Politik & Kultur 7/8 2021 ist erschienen, Kulturveranstaltungen trotz Corona – Sonderfonds gestartet, ...


... Olaf Scholz und Monika Grütters geben Auskunft, Zur Person..., BMWi - Forum Kultur- und Kreativwirtschaft 2021, Text der Woche

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nachdem CDU und CSU am 21. Juni dieses Jahres ihr Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 vorgestellt haben, liegen die Wahlprogramme aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien vor. Die Linke hat noch nicht alle Änderungen in den veröffentlichten Text eingearbeitet, daher kann sich hier nur auf den Programmentwurf bezogen werden.

 

Im Folgenden soll vor allem auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen und dabei speziell auf Fragen der sozialen Sicherung und das Urheberrecht eingegangen werden. Alle Parteien bekennen sich zur Kulturförderung, zur Bedeutung der Erinnerungskultur sowie zur Relevanz der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Mit Blick auf die Erinnerungskultur spielt bei fast allen die Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus eine wichtige Rolle. Einzig die AfD hat ein besonderes Bild der Kulturförderung und der Kulturpolitik, in dem sie sich auf deutsche Kultur konzentriert, sich gegen die aktuelle Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus stellt, das Kaiserreich stärker gewürdigt wissen will und Deutsch als Landessprache im Grundgesetz verankern möchte. In der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik will die AfD ein positives Deutschlandbild vermittelt wissen. Die Digitalisierung wollen alle Parteien vorantreiben. CDU/CSU wollen ein Bundesministerium für digitale Innovationen und Transformation schaffen. Ähnliches fordert die FDP mit dem Bundesministerium für digitale Transformation.

 

Soziale Sicherung

 

In der Corona-Pandemie wurde deutlich, wie wichtig ein stabiles soziales Sicherungssystem ist. Auch im Kultur- und Medienbereich hat sich Kurzarbeit als ein gutes Instrument erwiesen, damit Betriebe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht entlassen müssen. Genauso deutlich wurden aber auch die Lücken in der Absicherung von Soloselbständigen. Viele waren auf Grundsicherung angewiesen.

 

Für die nächste Wahlperiode planen Bündnis 90/Die Grünen den Ersatz von Arbeitslosengeld II durch eine Garantiesicherung. Die bestehenden Regelsätze sollen schrittweise angehoben werden und so das soziokulturelle Existenzminimum sicherstellen. Für die Zeit der Coronakrise sollen Kulturschaffende ein Existenzgeld von 1.200 Euro pro Monat erhalten. Das Arbeitslosengeld II wollen ebenfalls CDU/CSU neu ausgestalten, ein besonderes Augenmerk soll auf die Aufnahme von Beschäftigung gelegt werden. CDU/CSU wollen ferner die Künstlersozialversicherung stärken und dabei den Schutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei selbständiger nicht-künstlerischer Nebentätigkeit dauerhaft ausbauen. Ebenso soll geprüft werden, wie die Arbeitslosenversicherung für Selbständige der Kreativbranche weiterentwickelt werden kann. Die Linke will das bisherige Arbeitslosengeld II durch ein Arbeitslosengeld Plus ersetzen, das lohnbezogen sein soll. Soloselbständige sollen in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) einbezogen werden. Auch will Die Linke für branchenspezifische Mindesthonorare sowie Ausstellungsvergütungen für Bildende Künstler streiten. Die FDP will sich dafür stark machen, dass sich die Beiträge von Selbständigen zur gesetzlichen Krankenversicherung an den tatsächlichen Einnahmen orientieren. Die FDP geht beim Umbau des bisherigen Arbeitslosengelds II am weitesten. Sie will ein liberales Bürgergeld einführen, das die bisherigen steuerfinanzierten Sozialleistungen ersetzt. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt oder auch Wohngeld sollen in einer Leistung an einer staatlichen Stelle zusammengefasst werden. Dabei wird an das Modell einer negativen Einkommenssteuer gedacht, d.h. wenn ein bestimmtes Einkommen unterschritten wird, eine staatliche Leistung an die Stelle der Einkommensteuerzahlung tritt. Dies wäre eine Art Grundeinkommen. Die SPD plant offensichtliche Schutzlücken in der sozialen Sicherung von kleinen Selbständigen und Kreativen zu schließen. Dabei soll auch der Wechsel zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit besser berücksichtigt werden. Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen bei Selbständigen wie bei abhängig Beschäftigten am tatsächlichen Einkommen bemessen werden. Zusätzlich soll ein beitragsfinanziertes Sicherungsgeld eingeführt werden, das bei Auftragseinbrüchen ähnlich der Arbeitslosenversicherung eintritt. Dieses Sicherungsgeld soll Vorrang vor der Grundsicherung haben. Hiermit wird auf die aktuellen Probleme von Soloselbständigen reagiert, die oft durch das Rost der Wirtschaftshilfen fallen. Die soziale Sicherung für unständig und für kurz befristet Beschäftigte soll verbessert werden. Weiter soll die Grundsicherung zu einem Bürgergeld weiterentwickelt werden. Aus den Regelungen der Corona-Pandemie soll mitgenommen werden, dass Vermögen und Wohnungsgröße innerhalb der ersten zwei Jahre des Bürgergeldbezugs nicht geprüft werden. Die AfD will das Arbeitslosengeld II zu einer aktivierenden Grundsicherung weiterentwickeln.

 

Für Selbständige, denen sonst Altersarmut droht, planen Bündnis 90/Die Grünen die Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung. Auch CDU/CSU planen eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige. Hier besteht allerdings die Einschränkung, dass dies nur für diejenigen gelten soll, die nicht anderweitig abgesichert sind. Ebenso sollen die berufsständischen Versorgungswerke, wie sie im Kulturbereich beispielsweise für Architekten bestehen, erhalten bleiben. Die Linke plant eine solidarische Erwerbstätigenversicherung, in die alle Erwerbstätigen unabhängig von ihrem Erwerbsstatus einzahlen müssen. Die FDP hingegen strebt maximale Wahlfreiheit für Selbständige bei der Altersvorsorge an – mit Ausnahme der Gründungsphase, hier soll eine Pflicht zur Altersvorsorge gelten. Eine bisherige Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung soll fortgeführt werden. Auch bei der Rente denkt die FDP grundsätzlich. Sie will eine Basisrente einführen, die die bisherige Grundsicherung ersetzt. Die SPD will eine grundsätzliche Pflicht zur Altersvorsorge einführen und Selbständige so schrittweise in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren. Die bestehenden Sondersystem unter anderem für Beamte sollen überwunden werden.

 

Marktordnungsrecht: Urheberrecht

 

In den vergangenen Jahrzehnten stand das Urheberrecht sehr oft im Mittelpunkt kulturpolitischer Debatten. Dies ist wenig verwunderlich, handelt es sich doch in erster Linie um ein Marktordnungsrecht für Unternehmen und Unternehmer des Kulturbereiches, also Künstlerinnen und Künstler und die Verwerter von Kunst, also Verlage, Galerien, Tonträgerhersteller und andere. Ziel ist es, dass sie einen ökonomischen Ertrag aus ihrer Arbeit ziehen können. Bemerkenswert bei den Aussagen der Parteien ist, dass sie, wenn von Kultur- und Kreativwirtschaft und Urheberrecht gesprochen wird, bis auf Ausnahmen, die Verwerter künstlerischer Leistungen nicht in den Blick nehmen.

 

In den Hochschulen wollen Bündnis 90/Die Grünen Open Access zum Standard erklären und als wissenschaftliche Leitidee etablieren. Damit erteilen sie dem Verlagswesen, dass sich auf wissenschaftliche Publikationen spezialisiert hat und für das Hochschulen zentral ist, eine klare Absage. Die angemessene Vergütung von Urhebern aus der Nutzung ihrer Werke soll sichergestellt werden. Zur Sicherung der Rechte von Verwertern werden keine Aussagen gemacht, dass steht zusammen mit den Aussagen zu Open Access in einem Gegensatz zur beabsichtigten Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Für Bündnis 90/Die Grünen scheint die Kultur- und Kreativwirtschaft weniger aus Unternehmen, die sich am Markt bewähren müssen als vielmehr aus Künstlerinnen und Künstler, die unterstützt werden müssen, zu bestehen. CDU/CSU wollen die Rahmenbedingungen so setzen, dass die Angebote der Kunst- und Kreativwirtschaft in der digitalen Ära nachhaltig refinanziert werden können. Hier scheint also ein breiterer Kultur- und Kreativwirtschaftsbegriff zu bestehen. Die Linke will die Verhandlungsmacht der Kreativen im Urhebervertragsrecht stärken. Darüber hinaus soll das Urheberrecht an die Anforderungen im digitalen Zeitalten, hier speziell bei Forschung, Bildung und Wissenschaft, angepasst werden. Es wird sich für ein Urheberrecht eingesetzt, dass einen Ausgleich zwischen den Interessen der Wissenschaft und der Urheber sucht. Auch hier wieder kein Wort über die Verwerter, also jene, die urheberrechtlich geschützte Werke dem Markt zugänglich machen und die ihrerseits von der Verwertung dieser Werke leben müssen. Die FDP will ein modernes Urheberrecht und das bestehende Recht nach dem Vorbild des US-amerikanischen „Fair Use“-Prinzips weiterentwickeln. Die bisherigen Schranken sollen durch eine Bagatellklausel für private Nutzungen ersetzt werden. Das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und dem Schutz geistigen Eigentums soll neu gedacht werden. Allerdings gesteht auch die FDP den Urhebern einen wirtschaftlichen Ertrag aus der Nutzung ihrer Werke zu. Erstaunlicherweise für die FDP, die sich ansonsten für Unternehmen stark macht, wird die Kultur- und Kreativwirtschaft auf Urheber reduziert. Dass Unternehmen, wie Verlage, Filmproduzenten, Tonträgerherstellen und andere, aus der Verwertung von Werken einen wirtschaftlichen Ertrag ziehen müssen, kommt bei der FDP nicht vor. Wenn über die Kultur- und Kreativwirtschaft gesprochen wird, ist nur von der Öffnung von Förderprogrammen die Rede. Die SPD will die Rahmenbedingungen auf den Märkten der Kultur- und Kreativwirtschaft so weiterentwickeln, dass Geschäfts- und Erlösmodelle gestärkt werden. Auch bei digitalen Kulturveranstaltungen sollen Erlösmodelle Einzug halten. Die AfD konzentriert sich im Urheberrecht auf die Abschaffung von Upload-Filtern.

 

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

 

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll von Bündnis 90/Die Grünen gestärkt werden, dazu zählt eine ausreichende Finanzierung und ein Programmauftrag, der alle gesellschaftlichen Bereiche umfasst. Zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird sich von CDU/CSU bekannt. Allerdings soll der Auftrag dem technischen Fortschritt und Nutzungsverhalten entsprechend weiterentwickelt werden. Die Deutsche Welle will CDU/CSU zum stärksten Auslandssender Europas ausbauen. Die Linke sieht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als unverzichtbar an. Sie spricht sich neben hoher journalistischer Qualität auch für gute Unterhaltung aus. Die FDP hingegen plant, sich für eine Reduzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Nachrichten, Kultur, politische Bildung und Dokumentationen einzusetzen. Die Zahl der Fernseh- und Hörfunkkanäle soll reduziert und der Rundfunkbeitrag gesenkt werden. Im Internet sollen nur noch Beiträge angeboten werden, die mit klassischem Rundfunk vergleichbar sind. Dies ist eine starke Beschneidung des bestehenden öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems. Die SPD hingegen setzt sich für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein, dessen Auftrag in der digitalen Medienwelt weiterentwickelt werden soll. Die AfD will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf einen „Grundfunk“ reduzieren. Er soll ein Zehntel des bisherigen Umfangs haben und sich auf neutrale Inhalte aus Information, Kultur und Bildung konzentrieren. Weiter soll es einen schlanken „Heimatfunk“ als Schaufenster der Regionen geben. Der „Grundfunk“ soll aus Abgaben von Technologiekonzernen, die audiovisuelle Inhalte verbreiten, finanziert werden.

 

Fazit

 

In den drei beschriebenen Bereichen, Soziale Sicherheit, Urheberrecht und öffentlich-rechtlicher Rundfunk, zeigen sich sehr deutliche Unterschiede in den Wahlprogrammen der Parteien ab. Es ist nicht egal, wer nach der Bundestagswahl Ende September die kommende Bundesregierung stellt. Der Kulturbereich wird von dieser Entscheidung intensiv betroffen sein. Deshalb prüfen Sie intensiv, bevor Sie sich entscheiden.

 

Ihr

 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
Twitter: olaf_zimmermann

 


 

Sommerausgabe von Politik & Kultur 7/8 2021 ist erschienen

 

Themen:

 

  • Beam Me Up
    Science-Fiction zwischen Utopie und Dystopie
  • Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
    Bundesminister für Finanzen Olaf Scholz und Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters im Interview
  • Bundestagswahl
    Nachgeschaut: Wie viel Kultur steckt in den Wahlprogrammen der Parteien zur kommenden Bundestagswahl?
  • Kleine Fächer
    Drohende Kürzungen und Schließungen: Wie ist es um die Zukunft kleiner Fächer an deutschen Universitäten bestellt?
  • Medien
    Faire Verteilung der Umsatzerlöse von Filmen?: Welche Neuerungen bringt das novellierte Filmförderungsgesetz mit sich?
  • Neues Urheberrecht
    Auf Urheber, Rechtsinhaber, Verwertungsgesellschaften, aber auch auf Plattformen und Nutzer kommen neue Aufgaben zu
  • Ost-West-Perspektiven
    Schluss mit Ost-West-Stereotypen in der medialen Berichterstattung: Für mehr deutsch-deutschen Dialog!

 

Der Leitartikel „Antisemitismus ist …? Ein Konsens über Israel existiert nicht mehr“ stammt von Natan Sznaider, Professor für Soziologie am Academic College in Tel Aviv-Yaffo.

 

Weitere Themen:  Die afrikanische Stadt: Architektur in Burkina Faso, Sabine Zielke und Gabriele Gornowicz im Porträt u.v.m.

 

  • Politik & Kultur ist die Zeitung des Deutschen Kulturrates. Sie wird herausgegeben von Olaf Zimmermann und Theo Geißler.
  • Die Sommerausgabe 7-8/21 von Politik & Kultur mit dem Schwerpunkt „Beam Me Up: Science-Fiction zwischen Utopie und Dystopie“ steht für die Leserinnen und Leser des kulturpolitischen Wochenreportes als kostenfreies E-Paper (pdf-Datei) zum Herunterladen bereit.

 


 

Kulturveranstaltungen trotz Corona – Sonderfonds gestartet

 

Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen startet gestaffelt:

 

  • ab 1. Juli: Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmern
  • ab 1. August 2021 bis 31. Juli 2021: Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmern
  • ab 1. September 2021: Ausfallabsicherung für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern

 

Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sollen Kulturveranstalter ermutigt werden, Veranstaltungen zu planen und vertragliche Verpflichtungen einzugehen, auch wenn die Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie voraussichtlich nicht kostendeckend bzw. mit Gewinn durchgeführt werden können. Das gilt für öffentliche und öffentlich-geförderte Veranstaltungen, bei denen die öffentliche Förderung nur einen Teil der Kosten deckt und die Deckungslücke durch Eintrittsgelder erwirtschaftet werden muss. Das trifft auf privatwirtschaftliche Veranstalter zu, die die gesamten Kosten aus Eintrittsgeldern finanzieren und als Unternehmen einen Gewinn erwirtschaften müssen. Für den Fonds stehen bis zu 2,5 Milliarden Euro Fördermittel des Bundes bereit.

 

 

Wer wird gefördert?

 

Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturveranstaltungen. Veranstalterin oder Veranstalter ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalterinnen und Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft sind ebenfalls antragsberechtigt, können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.

 

Wer ist antragsberechtigt?

 

Antragsberechtigt sind Veranstalter folgender – in Deutschland stattfindender – Kulturveranstaltungen, welche Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets erzielen:

 

  • Aufführungen der darstellenden Kunst
  • Konzerte einschließlich Livemusik-Konzerte mit einem kuratierten Musikprogramm, sofern der Veranstalter in Musikclubs im Jahr 2019 mindestens 12 kuratierte Livemusik-Konzerte verschiedener Künstler und Künstlerinnen veranstaltet hat. Livemusik-Konzerte in diesem Sinne sind gezielte Aufführungen von Musiker und Musikerinnen (einschließlich Ereignisse mit kreativen/ künstlerischen/ selbst produzierenden DJs) grundsätzlich auf einer Bühne vor einem Publikum, für die speziell geworben wurde.
  • Vorführungen in den Bereichen Film und Medien, einschließlich Kinos und Freiluftfilmvorführungen
  • Sonderausstellungen zur Vermittlung künstlerischer oder kultureller Inhalte, einschließlich
  • Lesungen und sonstige Literaturveranstaltungen
  • Festivals aller Kunstsparten und spartenübergreifende Kulturveranstaltungen in den o.g. Sparten

 

Was muss getan werden?

  1. Anmeldung und Registrierung. Ohne vorherige Registrierung ist eine Antragstellung nicht möglich.
  2. Durchführung der Veranstaltung
  3. Vervollständigung der Angaben, so u.a. Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben der Veranstaltung.
  4. Beantragung der Hilfen.

 

Ab wann können Veranstaltungen registriert werden und Anträge gestellt werden?

 

  • Veranstaltungen müssen vor ihrer (geplanten) Durchführung auf der IT-Plattform registriert werden. Die Registrierung von Veranstaltungen für die Wirtschaftlichkeitshilfe ist seit dem 15.06.2021 möglich. Registrierte Veranstaltungen müssen für den Zeitraum zwischen dem 01. Juli 2021 (bei bis zu 500 möglichen Teilnehmern) bzw. dem 01. August 2021 (bei bis zu 2.000 möglichen Teilnehmern) und dem 31. März 2022 geplant sein.
  • Die Registrierung von Veranstaltungen für die Ausfallabsicherung ist seit dem 15.06.2021 möglich. Registrierte Veranstaltungen müssen für den Zeitraum zwischen dem 01. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 geplant sein.

 

Drei Fragen an Bundeswirtschaftsminister Olaf Scholz zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen.

 

Vor rund fünf Monaten stellte Olaf Scholz einen Sonderfonds zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen in Aussicht – nun ist er endlich da. Wir fragten nach.

 

Lesen Sie hier weiter…

 

Drei Fragen an Kulturstaatsministerin Monika Grütters zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen.

 

Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters, kommt beim Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen die Federführung innerhalb der Bundesregierung zu. Wir fragten nach, was genau zu erwarten ist und welche Unterschiede es zu NEUSTART KULTUR gibt.

 

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ZUR PERSON … 8 Frauen, ein Mann

 

Andrea Gebhard ist neue Präsidentin der Bundesarchitektenkammer
Die 94. Bundeskammerversammlung hat das Präsidium der Bundesarchitektenkammer gewählt. Neue Präsidentin ist die Münchner Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin Andrea Gebhard. Im Amt des Vizepräsidenten bestätigt wurden Architekt Ralf Niebergall und Innenarchitekt Martin Müller. Neu gewählte Vizepräsidentin ist Architektin und Ministerialrätin Evelin Lux.

 

Yvonne Büdenhölzer ist neue Präsidentin des deutschen ITI Zentrums
Auf der Jahresversammlung des deutschen Zentrums des Internationalen Theaterinstituts (ITI) wurde ein neuer Vorstand gewählt. Neue Präsidentin ist Yvonne Büdenhölzer, Leiterin des Berliner Theatertreffens. Sie übernimmt das Amt von Joachim Lux, Intendant des Thalia Theaters Hamburg.

 

Nora Schmid wird Intendantin der Dresdner Semperoper
Die Intendantin der Oper Graz, Nora Schmid, wechselt in gleicher Position an die Dresdner Semperoper. Die gebürtige Schweizerin übernehme ab der Spielzeit 2024/25 die Nachfolge von Peter Theiler, teilte Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch mit.

 

Dorothea Volz wird neue Leiterin des Deutschen Theatermuseums in München
Ab dem 1. September wird die Theaterhistorikerin und Kulturwissenschaftlerin Dorothea Volz neue Leiterin des Deutschen Theatermuseums in München. Derzeit ist sie stellvertretende Direktorin der Theaterwissenschaftlichen Sammlung und akademische Rätin am Institut für Medienkultur und Theater an der Universität zu Köln.

 

DFFB bekommt weibliche Doppelspitze
Das Kuratorium der Deutschen Film und Fernsehakademie Berlin (DFFB) hat eine neue Geschäftsführung bestellt. Die Wahl fällt auf Catherine Ann Berger als kaufmännische Direktorin sowie Marie Wilke als künstlerische Direktorin, die am 1. August die Geschäftsführung gemeinsam übernehmen werden.

 

Nina George als EWC-Präsidentin bestätigt
Auf der virtuellen Mitgliederversammlung des European Writers‘ Council (EWC) am 7. Juni wurde ein neuer Vorstand für die Amtszeit 2021 bis 2023 gewählt. Nina George wurde dabei einstimmig als Präsidentin bestätigt.

 

Karsten Jahnke erhält Deutschen Jazzpreis
Der Konzertveranstalter Karsten Jahnke hat den Deutschen Jazzpreis für sein Lebenswerk erhalten. Der heute 83-Jährige veranstaltet seit mehr als 60 Jahren Konzerte. Der Deutsche Jazzpreis prämiert herausragende künstlerische Leistungen der nationalen und internationalen Jazzszene in 31 Kategorien.

 

Dorothee Elmiger erhält Literaturpreis des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft
Der jährlich vom Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI vergebene Literaturpreis „Text & Sprache“ bildet das zeitgenössische Phänomen fließender Gattungsgrenzen sowie das genreüberschreitende Schaffen junger Autorinnen und Autoren ab und berücksichtigt vielfältige Formen von Text und Sprache. 2021 geht der renommierte Preis an die Autorin
Dorothee Elmiger.

 


 

Forum Kultur- und Kreativwirtschaft 2021

 

Das Bundeswirtschaftsministerium lädt alle Interessierten am 05.07.2021 – 14:00 bis 17:00 zum Forum Kultur- und Kreativwirtschaft 2021 ein.

 

Das Thema der diesjährigen Veranstaltung lautet: „Perspektiven 2022+ für die Kultur- und Kreativwirtschaft“.

 

Mit:

 

  • Peter Altmaier (Bundesminister für Wirtschaft und Energie, CDU),
  • Daniela Brönstrup (BMWi),
  • Mona Rübsamen (Geschäftsführerin Flux FM),
  • Olaf Arndt (Prognos AG),
  • Kristian Jarmuschek (Bundesverband Deutscher Galerien und Kusthändler e.V.),
  • Olaf Zimmermann (Geschäftsführer Deutscher Kulturrat e.V.),
  • Christine Berg (HDF Kino e.V.),
  • Marie-Louise Berg (Fashion Council Germany e.V.),
  • Laura Bruns (stadtstattstrand),
  • Julia Köhn (Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes),
  • Pamela Schobeß (LiveMusikKommission e.V.),
  • Frank Fischer (Leiter Referat Kultur- und Kreativwirtschaft) und Nadine Kreutzer (Moderation)

 

  • Hier geht es zum Programm.
  • Zur Teilnahme am Livestream klicken Sie hier.

 


 

Text der Woche: Natan Sznaider „Antisemitismus ist …? Ein Konsens über Israel existiert nicht mehr“

 

Die Initiative kulturelle Integration stellte 2017 15 Thesen zu kultureller Integration und Zusammenhalt auf. In der 13. These „Die Auseinandersetzung mit der Geschichte ist nie abgeschlossen“ heißt es: „Die Shoah ist das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte. Sie nimmt daher in der Erinnerungskultur in Deutschland einen besonderen Platz ein. Die Erinnerung an die Shoah wachzuhalten und weiterzugeben, ist eine dauernde Verpflichtung für in Deutschland geborene Menschen ebenso wie für Zugewanderte. Das schließt ein, sich entschieden gegen jede Form des Antisemitismus zu wenden.“

 

Ist es selbstverständlich, „in Deutschland geborene Menschen“ und „Zugewanderte“ in eine gemeinsame Verpflichtung zu nehmen? Schließt die Verantwortung auch Menschen ein, die in den letzten Jahrzehnten nach Deutschland kamen und ihre eigenen Leidensgeschichten mit sich tragen? Hinter dieser Aufforderung der Initiative kulturelle Integration verbirgt sich eine weitere Verpflichtung, die gerade für Zugewanderte – und das noch mehr für Zugewanderte aus dem Nahen Osten – nicht selbstverständlich ist. Heißt „die Erinnerung an die Shoah wachzuhalten“, sich gleichzeitig solidarisch mit dem souveränen Staat Israel zu erklären, der nach der Shoah gegründet wurde?

 

Natan Sznaider ist Professor für Soziologie am Academic College in Tel Aviv-Yaffo.

 

Lesen Sie den Text hier!

 


 

Die Corona-Chroniken Teil 1 – Corona vs. Kultur in Deutschland

 

Der Kulturbereich wurde tief von der Corona-Pandemie getroff en. Er leidet unter extremen Einschränkungen durch die Schutzmaß-nahmen. Viele Kultureinrichtungen waren und sind vollständig oder teilweise geschlossen. Besonders die freiberufl ich arbeitenden Künst-lerinnen und Künstler sind in Existenznot geraten. Doch wie hat sich die Lage in den verschiedenen Kulturbereichen seit Beginn der Pandemie entwickelt? Welche kurz- und mittelfristigen Auswirkun-gen gibt es? Welche Hilfsmaßnahmen wurden bereits umgesetzt, um den Kultursektor zu unterstützen? Welche politischen und gesell-schaftlichen Forderungen bestehen? In acht Kapitel blicken über 120 Autorinnen und Autoren aus Kultur, Medien und Politik auf die letzten anderthalb Jahre Corona vs. Kultur zurück.

 

Herausgegeben von Olaf Zimmermann und Theo Geißler

 

Aus Politik & Kultur Nr. 18
ISBN 978-3-947308-32-3 · 480 Seiten · 20,80 Euro

 

Ab dem 23. Juli im Buchhandel und in unserem Online-Shop erhältlich!


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