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Positionen

Neue bürokratische Hürden im Zuwendungsrecht konterkarieren positive Mittelerhöhung im Bundeskulturetat: Resolution


Deutscher Kulturrat fordert Kulturstaatsminister Bernd Neumann zum Handeln auf

Berlin, den 26.09.2012. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert Kulturstaatsminister Bernd Neumann, MdB und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, MdB auf, das sogenannte Abrufverfahren bei Zuwendungsempfängern wieder rückgängig zu machen.

 

Empfänger von öffentlichen Zuwendungen können bisher die Mittel für den Bedarf der kommenden zwei Monate bzw. sechs Wochen abfordern. Die Verwendung dieser Mittel innerhalb dieser Frist wird bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen geprüft. Nun sollen Zuwendungsempfänger, die Mittel vom Kulturstaatsminister erhalten, diese Mittel jeweils einen Tag bevor eine Zahlung erfolgt, bei der Bundeskasse abrufen müssen. Das bedeutet, dass nur für Überweisungen oder Abbuchungen, die am kommenden Tag fällig sind bzw. getätigt werden, die Mittel abgerufen werden dürfen. Daraus entsteht ein erheblicher bürokratischer Aufwand für jeden Zuwendungsempfänger und für die Bundesverwaltung.

 

  • Zuwendungsempfänger müssen täglich kontrollieren, ob gegebenenfalls am folgenden Tag eine Abbuchung erfolgt oder eine Rechnung bezahlt werden muss. Gerade für kleine Einheiten, die wenig Personal haben, bedeutet dies, eine erhebliche Belastung für das Personal.
  • Nach diesem Modell kann Zahlungsverpflichtungen, die im Monat Januar fällig werden, nur nachgekommen werden, wenn der Bund bereits am 1. Januar eines jeden Jahres die Mittel zum Abruf bereitstellt. Bislang stehen die Mittel zumeist erst Ende Januar oder sogar noch später zur Verfügung.
  • Bei einigen Zuwendungsempfängern liegt eine Mehrstufigkeit von Zahlungen vor, die zu einer Potenzierung des bürokratischen Aufwands führen würde.
  • Es entstehen deutlich mehr Bankkosten bei den Zuwendungsempfängern, da unter Umständen jeden Tag eine Einzahlung erfolgt. In Folge dessen entsteht auch ein höherer buchhalterischer Aufwand und damit höhere Kosten.
  • Auch in der Bundesverwaltung wird der Aufwand in erheblichem Maße zunehmen, da die tägliche Verwendung der abgerufenen Mittel kontrolliert werden muss.

 

Die Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestags, die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags und das Nationale Forum für Engagement und Partizipation haben den Mitgliedern des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung in ihren Berichten jeweils eine Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts und vor allem der Anwendungsvorschriften empfohlen. Sie haben mit Nachdruck unterstrichen, dass die bürokratischen Hürden im Zuwendungsrecht bürgerschaftliches Engagements und die Arbeit von geförderten Institutionen unnötig erschweren.

 

Diese Empfehlungen werden offenbar in den Wind geschlagen und eine weitere Bürokratisierung der Zuwendungsvorschriften auf den Weg gebracht. Das düpiert nicht nur diejenigen, die sich ehrenamtlich im Nationalen Forum für Engagement und Partizipation engagiert haben, sondern auch die Mitglieder der genannten Enquete-Kommissionen, also die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und die berufenen Sachverständigen.

 

Es ist unumstritten, dass die Verwendung öffentlicher Mittel kontrolliert wird. Die Zuweisung dieser Mittel darf aber die Zuwendungsempfänger nicht vor bürokratische Hürden stellen.

 

Es ist sehr erfreulich und hervorzuheben, dass es Kulturstaatsminister Bernd Neumann, MdB in Abstimmung mit den Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags in den letzten Jahren gelungen ist, den Kulturetat deutlich zu steigern. Diese Zuwächse haben einen Vorbildcharakter für die Länder. Wenig vorbildlich wäre allerdings, wenn diese Zuwächse durch bürokratische Hürden wieder teilweise zunichte gemacht würden.


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