Kulturelle Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken statt einschränken!
Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Vorschlag des Reformstaatsvertrags
Berlin, den 10.10.2024. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, positioniert sich in dieser Stellungnahme zum Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ (Reformstaatsvertrag). Der Reformstaatsvertrag umfasst den Entwurf des Medienstaatsvertrags, mit dem die Beauftragung von ARD, ZDF und Deutschlandradio verändert werden soll, den Entwurf des ARD-Staatsvertrags, in dem es um Fragen der Organisation und Zusammenarbeit der Landesrundfunkanstalten geht, sowie die Entwürfe des ZDF-Staatsvertrags und Deutschlandradio-Staatsvertrags, in denen vor allem Fragen der Leitungsstruktur geregelt werden sollen. Der Deutsche Kulturrat ist verwundert, wie stark mit dem Reformstaatsvertrag von Seiten der Politik in das operative Handeln der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eingegriffen wird. Er unterstreicht, dass der geplante Dialog mit dem Publikum an sich zu begrüßen ist. Dies darf aber nicht zur Aushöhlung der Unabhängigkeit redaktioneller Arbeit führen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist gefordert, sein Publikum zu überraschen und auch das zu senden, was möglicherweise auch nur Wenige interessiert.
Anders als zunächst angekündigt, enthält der Reformstaatsvertrag keinen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) hat in ihrem 24. Bericht unmissverständlich deutlich gemacht, dass eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags angezeigt ist, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk ab dem 01.01.2025 nicht mehr auftragsgerecht und damit nicht verfassungsgemäß finanziert ist. Die Einhaltung der gesetzlichen Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags ist gerade in Zeiten, in denen der Rechtsstaat und die Demokratie angegriffen werden, essenziell. Es darf an dieser Stelle kein Zweifel an der Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit rechtlicher Normen aufkommen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat für den Kulturbereich in Deutschland eine herausragende Bedeutung. Er ist ein wesentlicher Auftraggeber für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Einige Genres wie z.B. das Hörspiel und in der Folge das Hörbuch werden überwiegend vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk beauftragt und gesendet. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ferner der größte Auftraggeber für zeitgenössische Kompositionen der verschiedenen Genres. Eine Reduzierung von Sendeplätzen bzw. von Kulturübertragungen oder auch eine Zusammenlegung von Redaktionen führt unmittelbar zu einem Verlust an kultureller Vielfalt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist weiter unverzichtbar für die Kulturberichterstattung, und zwar sowohl hinsichtlich der regionalen Berichterstattung als auch der landes- und bundesweiten. Zum Kulturjournalismus im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehören u. a. die Kunstkritik, die Kulturberichterstattung, die Besprechung und Einordnung von künstlerischen Werken, die Beobachtung und die Auseinandersetzung mit dem kultur- und gesellschaftspolitischen Geschehen. Dies setzt umfassende Kenntnisse der verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen, des kulturellen Erbes und aktueller künstlerischer Tendenzen sowie eine professionelle Beherrschung der Regeln und Instrumente medialer Vermittlung voraus. Der Kulturjournalismus leistet einen Beitrag zur Reflexion und Einordnung; er ist unverzichtbarer Bestandteil der Kulturvermittlung und der Kultur an sich; er macht Lust auf Unbekanntes und zeigt neue Seiten am Vertrauten. Die Kulturberichterstattung hat ihrerseits erheblichen Einfluss auf den Bekanntheitsgrad von Künstlerinnen und Künstlern und ihren Werken. Sie beeinflusst damit mittelbar den wirtschaftlichen Erfolg und hat Rückwirkungen auf die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Wir leben in einer Zeit, in der sich gesellschaftliche Werte verschieben und sich damit auch die Wahrnehmung von Kultur verändert. Kultur ist kein Ornament, sie ist das Fundament, auf dem unsere Gesellschaft steht und auf das sie baut. Kultur öffnet Räume für Diskurse, wo sich an anderer Stelle Räume verschließen, sie zeigt uns, dass wir es sind, die unsere Welt gestalten. Diese Zuversicht ist elementar, gerade in unserer zunehmend gespaltenen Gesellschaft. Der besonderen Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Kultur wird in § 26 des geltenden Medienstaatsvertrags entsprochen, wenn formuliert ist: „Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen.“ Die Nennung von Kultur an erster Stelle im Auftrag unterstreicht die Relevanz.
Mit dem Diskussionsentwurf zum Reformstaatsvertrag legen die Länder umfängliche Veränderungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor. Die eingeräumte Zeit für eine Stellungnahme ist mit zwei Wochen denkbar kurz bemessen und erschwert eine gründliche Befassung in der organisierten Zivilgesellschaft. Der Deutsche Kulturrat konzentriert sich daher in seiner Stellungnahme auf einige ausgewählte Aspekte wie
- die Zusammenarbeit mit Kultur- und Bildungseinrichtungen,
- die Einrichtung eines Medienrats,
- die Bildung von Schwerpunktangeboten im Fernsehen,
- die Reduzierung der Hörfunkprogramme,
- die Konkretisierung der Telemedienangebote,
- die Stärkung der Zusammenarbeit,
- die Etablierung eines Kodex zum Einsatz von KI.
Zusammenarbeit mit Kultur- und Bildungseinrichtungen (§ 26, Abs. 4 neu)
Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Bildungsangebote leicht nutz- und auffindbar gestalten sollen. Sie können damit einen Beitrag zur Erfüllung ihres Bildungsauftrags leisten und zur Vermittlung von Medienkompetenz beitragen.
Ebenso begrüßt der Deutsche Kulturrat den Vorschlag, dass Partnerschaften mit Kultureinrichtungen angestrebt werden sollen. Im Hörfunk sind solche Partnerschaften längst – teils seit Jahrzehnten wie die WDR-Kulturpartner – eingeführt und bewährt. Umso wichtiger ist der Erhalt der Kulturwellen der verschiedenen ARD-Sendeanstalten, nur so können die Kulturpartnerschaften, die einen starken Regionalbezug aufweisen, auch tatsächlich realisiert und mit Leben gefüllt werden. Wie eingeübt, entheben die Kulturpartnerschaften den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht einer kritischen Berichterstattung über das Kulturgeschehen und die Kultureinrichtungen nicht der professionellen Distanz gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Einrichtung eines Medienrats (§ 26b neu)
Im Medienstaatsvertrag ist die Einrichtung eines neuen Gremiums, des Medienrats, vorgesehen, dem für fünf Jahre benannt sechs Sachverständige angehören sollen, die eine entsprechende wissenschaftliche Expertise einbringen. Davon sollen zwei Sachverständige von der Gremienvertreterkonferenz der ARD, einer vom ZDF-Fernsehrat, einer vom Deutschlandradio-Hörfunkrat und zwei von den Ministerpräsidenten benannt werden. Der Medienrat soll alle zwei Jahre einen Bericht zum Gesamtsystem öffentlich-rechtlicher Rundfunk vorlegen, in dem er ggfs. Veränderungsbedarfe aufzeigt. Die Intendanten und Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nehmen den Bericht zur Kenntnis.
Der Deutsche Kulturrat hält den vorgeschlagenen Medienrat für überflüssig. Es würde eine zusätzliche Struktur geschaffen, die ihrerseits weiteren Aufwand nach sich zieht. Es besteht die Gefahr einer Aushöhlung der föderalen Strukturen. Ein Zusatznutzen zu den bestehenden Gremien (Rundfunkräte der ARD-Sender, ZDF-Fernsehrat, Deutschlandradio-Hörfunkrat sowie den entsprechenden Verwaltungsräten) ist nicht zu erkennen. Wenn darüberhinausgehender wissenschaftlicher Beratungsbedarf besteht, gibt es etablierte medien- bzw. kommunikationswissenschaftliche oder -rechtliche Forschungsinstitute, die beauftragt werden können.
Bildung von Schwerpunktangeboten im Fernsehen (§28a neu)
Mit dem Reformstaatsvertrag verbinden die Länder u. a. das Ziel, die Anzahl der Spartenkanäle zu reduzieren und Angebote für junge Menschen zu stärken. Die Reduktion betrifft die Spartenkanäle mit dem Schwerpunkt Information, Bildung und Dokumentation. Diese, tagesschau 24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo, sollen auf zwei reduziert werden. Die Angebote für junge Menschen, KikA (Kinder bis 13 Jahre), funk (junge Menschen bis 29 Jahre) sowie ZDFneo und ARDone, sollen auf maximal drei Angebote reduziert werden. Vorgesehen ist ein Angebot für Kinder bis 13 Jahre, ein Angebot für junge Menschen (14 bis 29 Jahre) sowie ggfs. ein Angebot für jüngere Erwachsene ab 30 Jahre.
Im Folgenden geht der Deutsche Kulturrat auf die geplante Reduzierung bei den Kultursendern ein.
Besonders gravierend für den Kulturbereich ist die Planung, nach Rücksprache mit den Partnerveranstaltern der anderen europäischen Länder, das Vollprogramm 3sat, das bislang einen kulturellen Schwerpunkt hat, mit dem Vollprogramm „arte – Der Europäische Kulturkanal“ zusammenzuführen. Hierfür gilt es, mit Blick auf 3sat die entsprechenden Absprachen mit dem ORF und dem SRG und hinsichtlich arte mit der Republik Frankreich zu führen.
3sat und arte haben ein jeweils eigenes Profil. 3sat konzentriert sich auf den deutschsprachigen Raum. Der Schwerpunkt liegt im Bereich Kultur, Wissenschaft, Bildung sowie Information. Der Sender ist ein wichtiger Partner von Kulturveranstaltungen bzw. -einrichtungen im deutschsprachigen Raum. Mit dem werktäglich ausgestrahlten Wissenschaftsmagazin „Nano“ und der werktäglichen Kultursendung „Kulturzeit“ setzt 3sat einen starken Akzent in Wissenschaft und Kultur. Deutschsprachige Nachrichtensendungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bieten einen Einblick in die gesellschaftlichen und politischen Debatten in den jeweiligen Ländern. Thementage sowie spezielle Kulturangebote wie z.B. Übertragungen von Kulturveranstaltungen ermöglichen eine vertiefende Auseinandersetzung in fiktionalen und non-fiktionalen Formaten mit kulturellen und gesellschaftlichen Themen. Formate, in denen kulturelle und gesellschaftliche Fragen aufgegriffen und zur Diskussion gestellt werden, wie von 3sat gepflegt, haben einen unschätzbaren Wert für unsere Gemeinschaft und für die Grundlagen unseres Zusammenlebens.
Der deutsch-französische Fernsehkanal arte hat ein anderes Profil und zuletzt eine stärker europäische Perspektive eingenommen. Der Schwerpunkt liegt bei fiktionalen Formaten, Reportagen und Dokumentationen v.a. aus Frankreich und Deutschland. Arte richtet sich mit seinen popkulturellen Formaten an junge Menschen.
Eine Fusion von 3sat und arte würde zu einem erheblichen Verlust an kultureller Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Fernsehen führen. Überdies würde dies zu beträchtlichen Auftragsverlusten und damit Umsatzrückgängen in der in den Ländern verankerten Kultur- und Kreativwirtschaft führen.
Angesichts der spezifischen Profile von 3sat und arte spricht sich der Deutsche Kulturrat gegen eine Fusion dieser Vollprogramme aus. Ebenso lehnt der Deutsche Kulturrat die Festlegung ab, die lineare Ausstrahlung zum 01.01.2033 zu beenden und ggfs. vorher, je nach Mediennutzung, die Programme sukzessive in rein non-lineare Angebote zu überführen. Aus Sicht des Deutschen Kulturrates ist es zielführender, die Mediennutzung kontinuierlich auszuwerten.
Reduzierung der Hörfunkprogramme (§ 29 Abs. 2f neu)
Die Hörfunkprogramme sollen um 16 reduziert werden. Für jeden ARD-Sender sind vier Hörfunkprogramme vorgesehen, die pro sechs Millionen Einwohnerinnen und Einwohner im jeweiligen Sendegebiet um jeweils ein Programm ergänzt werden können. Pop, Jugend, Kultur und Information sollen als „Big4-Wellen“ gesetzt werden.
Der Deutsche Kulturrat weist daraufhin, dass die Einschränkung der Hörfunkwellen zu einem Verlust an regionaler Kulturberichterstattung, der Übertragung von Konzerten unterschiedlicher Musik-Genres bzw. von kulturpolitischen Debatten sowie insgesamt der Ausstrahlung von Musik führen werden. Der Hörfunk ist von unschätzbarem Wert. Kulturveranstaltungen wie auch das künstlerische Schaffen in den Regionen finden vor allem in den regionalen Hörfunksendungen ihren Platz. Wenn, wie oben angeführt, die Kooperation mit Kultur- und Bildungseinrichtungen gesucht werden soll, ist ein breit gefächertes Kulturangebot im Hörfunk unerlässlich, um Wirksamkeit und Sichtbarkeit zu entfalten. Der Deutsche Kulturrat sieht daher die Reduktion der Hörfunkwellen mit großer Sorge. Sie wird voraussichtlich spürbare ökonomische Auswirkungen bei Künstlerinnen und Künstlern, Urheberinnen und Urhebern sowie Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft haben. Zwei Aspekte – Beitrag zur Integration und Abbild der Regionen – werden im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks explizit ausgeführt. Sie dürfen nicht zur Disposition gestellt werden.
Als sehr problematisch erachtet der Deutsche Kulturrat ferner die Kooperationsprogramme sowie die Möglichkeit eines „Mantelprogramms“. Die Vielfalt im Hörfunk wird auch dadurch gewährleistet, dass die Sender jeweils eigene Profile und Schwerpunkte ausgebildet haben. Diese Vielfalt wird durch Kooperationsprogramme, in denen eine Rundfunkanstalt die Federführung übernimmt, gefährdet. „Mantelprogramme“ werden ebenfalls dazu führen, dass die Vielfalt an Stimmen im Radio leidet. Der Deutsche Kulturrat warnt davor, dass die Besonderheit der Hörfunkwellen, deren besonderes Kennzeichen ist, Unerwartetes zu bieten und zum Hören zu verführen, in Gefahr gerät. Diese Gefahr wird durch die Verschiebung von Sendungen in Audiotheken noch verstärkt. Audiotheken können – gegenwärtig – das lineare Programm im Radio nicht ersetzen. Im Gegenteil, gerade das Radio als Tagesbegleitmedium lebt vom linearen Angebot.
Konkretisierung der Telemedienangebote (§ 30)
Neben dem linearen Programm gewinnen die Audio- und Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender an Bedeutung. Sie erlauben die zeitunabhängige Nutzung der Angebote. Die bestehenden Angebote sind unterschiedlich nutzerfreundlich und lassen teilweise Komfort vermissen. Insofern begrüßt der Deutsche Kulturrat die stärkere Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Sender im Sinne eines gemeinwohlorientierten öffentlichen Raumes. Dies entspricht auch dem Bildungs- und Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber ist dabei unverzichtbar.
Das Spannungsfeld zwischen der Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, seiner Entwicklungsmöglichkeit im digitalen Raum einschließlich sendungsbegleitender Textangebote und den Belangen der privatwirtschaftlichen Presse muss differenziert betrachtet werden. Immer wieder in der Diskussion stehen die Textangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet. Als problematisch und nicht sachgerecht erachtet der Deutsche Kulturrat die geplanten Einschränkungen mit Blick auf Texte. Es gibt bereits ausreichende Schranken mit Blick auf presseähnliche Angebote, die nicht weiter verschärft werden müssen.
Eine Verschärfung ist jetzt aber vorgesehen. Texte sollen nur noch möglich sein, wenn sie sich ausschließlich auf eigene Sendungen beziehen, die nicht älter als zwei Wochen sind, und wenn eine Einbindung von Bewegtbild oder Ton erfolgt. Dies würde den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Informationsmedium massiv einschränken und damit zu einem Akzeptanzverlust bei den Nutzerinnen und Nutzern beitragen. Live-Blogs zu Krisensituationen, Breaking News und andere Textinformationen sind für die moderne Nachrichten- und Informationsvermittlung unverzichtbar. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für plötzliche Ereignisse. Angebote wie tagesschau.de oder heute.de, die neben audiovisuellen Inhalten auch Texte anbieten, müssten deutlich eingeschränkt werden, was zu einem beträchtlichen Verlust in der Medienlandschaft führen und deren Akzeptanz gefährden würde. Ebenso würde das Angebot textbasierter Bildungsmaterialien, die eine inhaltliche Vertiefung von Sendungen ermöglichen, beschränkt.
Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wie in § 30 neu formuliert, zu einem gemeinwohlorientierten öffentlichen Raum weiterentwickelt werden soll, sind Textangebote unverzichtbar. Ansonsten würde das eigene Ziel konterkariert werden.
Stärkung der Zusammenarbeit (§ 30e neu)
ARD, ZDF und Deutschlandradio werden zur Zusammenarbeit mit Blick auf Technik und Administration verpflichtet. Dies schließt die gemeinsame Nutzung sächlicher, technischer und personeller Kapazitäten einschließlich der Studios im In- und Ausland ein. Eine Ausnahme von dieser Zusammenarbeit ist künftig nur möglich, wenn die Auftragserfüllung der beteiligten Rundfunkanstalten gefährdet, der publizistische Wettbewerb erheblich beeinträchtigt würde oder keine langfristige Kosteneffizienz zu erwarten ist. Der Deutsche Kulturrat weist darauf hin, dass auch technischer Wettbewerb zu besseren Lösungen führen kann und nicht per se abzulehnen ist. Für ihn stellt sich die Frage, ob die entstehenden großen Verwaltungsstrukturen tatsächlich zur erhofften Beweglichkeit der Sender führen oder ob nicht die Gefahr einer stärkeren Erstarrung besteht. Der Deutsche Kulturrat befürchtet, dass die weitreichenden Kooperationsvorgaben, die weit in die weitere Verfasstheit der Sender hineinreicht, der Einstieg zu einer Fusion von Sendern ist.
Etablierung eines Kodex zum Einsatz von KI (§ 31m neu)
Zum Einsatz künstlicher Intelligenz (KI), der ARD, ZDF und Deutschlandradio ausdrücklich zugestanden wird, sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen gemeinsamen Kodex vereinbaren, in dem Grundsätze zur Nutzung von KI festgelegt werden. Der Deutsche Kulturrat begrüßt dies, insbesondere mit Blick auf die klärenden Aspekte, wie die Definition, was als Einsatz von KI zu werten ist, die Beschreibung der Aufgabenbereiche von Mensch und KI, die Transparenz bzw. Kennzeichnung sowie die Klarstellung, dass die journalistische Entscheidung nicht ersetzt werden darf. Der Deutsche Kulturrat sieht Potenzial in der Nutzung von KI, der Mensch muss aber das letzte Wort beim Einsatz von KI haben. Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kulturrates, dass die Expertise der Mitarbeitenden und der Branche bei der Erarbeitung des Kodex einbezogen wird. Unabdingbar ist für den Deutschen Kulturrat, dass Urheberinnen und Urheber, wenn ihre Werke durch KI genutzt werden, angemessen vergütet werden.
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