23. März 2022 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Positionen

Künstlersozialabgabe: Auch für die kommenden Jahre Künstlersozialkasse durch Entlastungszuschuss stabilisieren


Resolution des Deutschen Kulturrates

Berlin, den 23.03.2022. Die Corona-Pandemie hat in den letzten zwei Jahren den gesamten Kulturbereich – Künstlerinnen und Künstler, Kultureinrichtungen, Kulturunternehmen und Kulturvereine – schwer getroffen. Gerade Kulturveranstaltungen konnten über lange Zeiträume nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen stattfinden.

 

Die soziale Absicherung der selbständigen Künstlerinnen und Künstler bzw. Publizistinnen und Publizisten erfolgt in der Künstlersozialversicherung und wird durch die Beiträge der Versicherten, einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe finanziert. Die Höhe der Künstlersozialabgabe wird anhand der im Vorjahr gezahlten Honorare und den Honorarvorausschätzungen der Versicherten für das laufende Jahr von der Bundesregierung auf dem Verordnungsweg festgelegt. Zur Künstlersozialabgabe sind alle Unternehmen, Kultureinrichtungen und -vereine verpflichtet, die Aufträge für freiberufliche Tätigkeit von Künstlerinnen und Künstler bzw. Publizistinnen und Publizisten vergeben. Auch viele Abgabepflichtige haben in den letzten zwei Jahren starke Einnahmeverluste hinnehmen müssen. Viele sorgen sich um ihre Zukunft, bei einigen ist der Fortbestand ungewiss.

 

In den letzten zwei Jahren hat der Bund durch einen Entlastungszuschuss die Künstlersozialabgabe stabilisiert. Dieses war sehr wichtig, um die Abgabepflichtigen nicht zusätzlich zu belasten und in ungewissen Zeiten zumindest hier Planungssicherheit zu haben. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien für die Jahre 2021 bis 2025 vereinbart, die Künstlersozialkasse finanziell zu stabilisieren.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung auf, auch für die kommenden Jahre einen Entlastungszuschuss einzuplanen und damit die Künstlersozialabgabe weiterhin zu stabilisieren. Es ist davon auszugehen, dass auch noch in den kommenden Jahren viele Kulturunternehmen, -einrichtungen und -vereine vor einer schwierigen wirtschaftlichen Situation stehen. Es ist nicht auszuschließen, dass im Herbst dieses Jahres erneute Einschränkungen von Kulturveranstaltungen mit damit einhergehenden Umsatzeinbußen erfolgen werden. Die Beitragsstabilität in der Künstlersozialabgabe wird zur Planungssicherheit beitragen und damit Kulturveranstalter ermutigen, jetzt für 2023 und folgende Jahre zu planen.


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