4. Februar 2010 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Positionen

Genshagener Erklärung des Bündnis für Gemeinnützigkeit


Das Bündnis für Gemeinnützigkeit wird getragen von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Bundesverband Deutscher Stiftungen, Deutscher Kulturrat, Deutscher Naturschutzring, Deutscher Olympischer Sportbund, Deutscher Spendenrat, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und VENRO – Verband Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen

Berlin/Genshagen, den 04.02.2010.

 

I.

Bürgerschaftliches Engagement ist für eine vitale Demokratie und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft unabdingbar. Kaum eine der großen Herausforderungen, mit denen sich unsere Gesellschaft konfrontiert sieht, kann ohne solches Engagement bewältigt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund von demografischem Wandel und Globalisierungswirkungen wird zunehmend bedeutsam, dass Bürgerinnen und Bürger in Ergänzung zum Staat Gemeinwohlaufgaben übernehmen. Sie dürfen indes dabei nicht zu Lückenbüßern für staatliche Aufgabenwahrnehmung werden.

 

Die weitere Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist daher eine wesentliche Zukunftschance und darum eine wichtige Aufgabe auch der Politik. Sie muss förderliche und europataugliche Rahmenbedingungen für die Übernahme von Verantwortung durch bürgerschaftlich Engagierte gewährleisten.

 

II.

Das bürgerschaftliche Engagement mit seiner Gemeinwohlorientierung ist ein wirksames Korrektiv zu einseitig wirtschaftlichem Denken. Stärkere politische Teilhabe durch die Erweiterung von Beteiligungsformen ist Voraussetzung für mehr bürgerschaftliches Engagement.

 

Insgesamt wird dadurch unsere Gesellschaft nachhaltiger, der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Integration werden gestärkt. Je mehr sich die Erkenntnis durchsetzt, dass der Dritte Sektor den Sektoren Staat und Wirtschaft gleichrangig ist, umso eher ist eine humane und zukunftsfähige Gesellschaft zu verwirklichen.

 

III.

Vor diesem Hintergrund unterbreitet das Bündnis für Gemeinnützigkeit folgende Vorschläge:

 

1.Im Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen sowie Wirtschaft und Zivilgesellschaft ist eine kohärente nationale Engagementstrategie zu entwickeln, damit die verschiedenen Maßnahmen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements noch besser aufeinander abgestimmt sind.

 

2.Um die Potentiale zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu nutzen, sind Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Infrastruktur und Stabilisierung von Engagement und Partizipation zu schaffen. Zur Bündelung, Abstimmung und Weiterentwicklung von Förderprogrammen ist ein geeignetes bundeseinheitliches Förderinstrument aufzustellen. Dabei sollten insbesondere bestehende Plattformen und vorhandene Strukturen für Beratung und Vernetzung verstärkt genutzt, ausgebaut und Qualifizierungsangebote nachhaltig gefördert werden. In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob zur Umsetzung dieser Ziele ein Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements sinnvoll sein kann.

 

3.Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Sinne wirksamen bürgerschaftlichen Engagements fortzuentwickeln. Das Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht ist den aktuellen Entwicklungen der Gesellschaft – in Deutschland und Europa (siehe auch Nr. 7) – anzupassen, insbesondere im Hinblick auf die Abfassung des Katalogs der Gemeinwohlzwecke (Stichwort: „Förderung des bürgerschaftlichen Engagements“), die Abgrenzung zum Wettbewerb am Markt (Stichworte: „Geprägetheorie“, „Zweckbetriebsdefinition“, „europäisches Beihilferecht“), die Ermöglichung von Holdingstrukturen und die Relevanz eines strukturellen Inlandsbezugs sowie die Effektivität des Steuerverfahrens über die Grenzen.

 

Das staatliche Zuwendungsrecht ist zu entbürokratisieren, um die eigenständige Aufgabenerfüllung der Zuwendungsempfänger zu erleichtern.

 

4.Die Stärkung des gemeinnützigen Stiftungswesens sollte durch weitere Reformschritte auf dem Gebiet des Stiftungs- und des Stiftungssteuerrechts weiter vorangebracht werden. Stiftungen bedürfen der Flexibilisierung und Entbürokratisierung, insbesondere im Bereich der Rücklagenbildung, der Rechnungslegung sowie bei der Lockerung des Endowmentverbots. Auf die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ wird ergänzend hingewiesen.

 

5.Angesichts der beabsichtigten Kürzung des Zivildienstes und der dadurch wachsenden Bedeutung der Freiwilligendienste müssen diese stärker gefördert, einheitliche Rahmenbedingungen und ein einheitlicher Status geschaffen sowie die Rechtssicherheit verbessert werden. Dabei ist den unterschiedlichen Einsatzbedingungen im In- und Ausland Rechnung zu tragen. Die Gestaltungs- und Organisationshoheit ist in den Trägerorganisationen der Zivilgesellschaft zu verankern.

 

6.Die Förderung wissenschaftlicher Forschung zum bürgerschaftlichen Engagement muss verbessert werden. Dazu gehört neben dem Ausbau entsprechender Programme durch die verschiedenen Bundesressorts eine bessere Koordinierung und eine Verstärkung der Grundlagenforschung. Durch die Intensivierung der Forschung ist die Engagementpolitik zu fundieren und die Effektivität von Maßnahmen zur Förderung des Engagements zu steigern. Zudem ist sicherzustellen, dass dabei die Leistungen des Dritten Sektors, z.B. bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, differenziert dargestellt werden. Eine aussagekräftige Spendenstatistik ist aufzubauen.

 

Die Erhebung amtlicher statistischer Daten zum bürgerschaftlichen Engagement auf nationaler und europäischer Ebene ist sicherzustellen. Für den Dritten Sektor sind derzeit keine systematisch erhobenen und geordneten Daten der amtlichen Statistik für empirisch begründete Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse in Organisationen der Zivilgesellschaft verfügbar. Ergänzend dazu ist der Freiwilligensurvey unter Einbeziehung der Wissenschaft und der zivilgesellschaftlichen Organisationen fortzuschreiben.

 

7.Zu den Werten der Europäischen Union gehört – neben der Gewährleistung von Wettbewerb – die Sicherstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge auf eine den Bedürfnissen der Benutzer entsprechende Weise. Der besondere Wert der Sozial- und Kulturdienstleistungen für die Verwirklichung eines „Europas der Bürgerinnen und Bürger“ ist anzuerkennen. Dies rechtfertigt zugleich den besonderen Status der Träger dieser zweckbetrieblichen Dienstleistungen im europäischen Beihilferecht.

 

Das traditionell weltoffene deutsche Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht ist in den europa- und verfassungsrechtlichen Rahmen einzupassen.


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