21. November 2014 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Positionen

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit


Stellungnahme des Deutschen Kulturrates

Berlin, den 21.11.2014. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, wendet sich gegen das geplante „Gesetz zur Regelung der Tarifeinheit“. Im Deutschen Kulturrat arbeiten Arbeitgeberorganisationen sowie unterschiedliche Gewerkschaften aus dem Kunst-, Kultur- und Medienbereich zusammen. Der Deutsche Kulturrat achtet die Tarifautonomie und äußert sich in der Regel nicht zu tarifvertraglichen Fragen. Er hat sich allerdings bereits in seiner Stellungnahme vom 19.03.2014 „Arbeits- und Sozialpolitik für die Kultur“ gegen die geplante Regelung zur Tarifeinheit gewandt und vor negativen Auswirkungen im Kulturbereich gewarnt.

 

Gerade im Kunst-, Kultur- und Mediensektor gewährleisten die berufsspezifischen Gewerkschaften und Berufsverbände wie auch berufsspezifische Arbeitgeberorganisationen als Pendant, dass adäquate, dem Sektor angepasste tarifliche Regelungen getroffen werden.

 

Im Folgenden nimmt der Deutsche Kulturrat zu ausgewählten Aspekten des „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit“ Stellung:

 

  • Der Deutsche Kulturrat befürchtet, dass mit dem geplanten Gesetz ein Konkurrenzdruck bei Gewerkschaften um Mitglieder entsteht, der einer funktionierenden Tarifautonomie eher zuwiderlaufen als sie sichern würde.
  • Tarifeinheit muss aus Sicht des Deutschen Kulturrates durch freiwillige und politische Abstimmungsprozesse durch die beteiligten Gewerkschaften selbst erreicht werden. Eine gesetzliche Vorgabe mit damit verbundenen Einflüssen auf das Streikrecht ist ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit.
  • Als problematisch sieht der Deutsche Kulturrat den Anknüpfungspunkt des Betriebs. Betriebe des Kunst-, Kultur- und Medienbereiches zeichnen sich wegen saisonaler Schwankungen und der Beschäftigung für auf Projektdauer angestellte Arbeitnehmer durch wechselnde Größen aus. Speziell in der Film- und Fernsehbranche unterscheiden sich die Betriebsgröße und die Zusammensetzung der Mitarbeiterschaft zwischen den Vorbereitungen eines Films und beispielsweise den Dreharbeiten und Postproduktion erheblich. Es stellt sich daher die Frage, welche Betriebsphase als Grundlage genommen werden soll, um festzustellen, welcher Tarifvertrag welcher Gewerkschaft gelten soll. Auch bei Kultureinrichtungen, die sich in öffentlicher Trägerschaft (Land oder Kommune) befinden, kann die Frage virulent werden, ob sie als eigener Betrieb gesehen werden oder als Teil der Verwaltung. Durch die gesetzlich geregelte Tarifeinheit und Nichtgeltung der Tarifverträge von in der Minderheit befindlichen Gewerkschaften könnten derzeit geltende Tarifverträge ausgehebelt werden.
  • Unabhängig davon ist die in Art. 5 GG garantierte Kunstfreiheit zu gewährleisten.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert daher die Bundesregierung auf, von der geplanten Regelung zur Tarifeinheit Abstand zu nehmen.


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