16. Dezember 2004 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Positionen

Deutscher Kulturrat begrüßt Bundesstiftung Baukultur - Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zur Bundesstiftung Baukultur


Bundesstiftung Baukultur gehört nach Berlin

Berlin, den 16.12.2004. Der Deutsche Kulturrat begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur. Eine Institution, die sich auf nationaler Ebene für die Belange der gebauten Umwelt engagiert, ist in Deutschland überfällig.

 

Die Disziplinen der Baukultur, ob Hochbauarchitektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Ingenieurbaukunst oder Denkmalschutz, waren hierzulande lange Zeit ein Stiefkind in der kulturpolitischen Auseinandersetzung. Dafür gab es einen einfachen Grund: Baukultur zielt nicht auf reine Kunst ab, sondern bewegt sich in einem Spannungsfeld von Ästhetik und Funktion.

 

Erst die Erweiterung des allgemeinen Kulturbegriffs hat einen neuen Blick auf die Baukultur ermöglicht. Dabei haben andere europäische Länder früher als Deutschland erkannt, dass sie in der Öffentlichkeit für die gebaute Umwelt werben müssen. Beispiele sind unter anderem Finnland, wo eine gute gebaute Umwelt als Staatsziel in der Verfassung verankert ist, und die Niederlande, die mit dem NAI in Rotterdam das weltweit größte Architekturmuseum und -institut unterhalten.

 

Seit Herbst 2000, als die Bundesregierung – angeregt durch die europäischen Vorbilder – die Initiative Architektur und Baukultur gestartet hat, hat das öffentliche Gespräch über die gebaute Umwelt an Popularität gewonnen. Um breite Bevölkerungskreise zu erreichen, muss der einmal in Gang gesetzte Dialog aber weiter vertieft werden. Dazu ist die geplante Bundesstiftung Baukultur ein geeignetes Instrument. Wichtig ist dabei, dass die Stiftung das gesamte Spektrum der Baukultur im Blick hat. Um dies noch einmal deutlich zu machen, sollte im zweiten Satz von § 2 des Gesetzesentwurfes das Wort „Baukultur“ durch „die baukulturellen Leistungen der Gegenwart und der Vergangenheit“ ersetzt werden.

 

Der Deutsche Kulturrat vertritt bereits seit Jahren die Position, dass Stiftungen mit einem ausreichenden Stiftungskapital ausgestattet werden müssen, um aus den Erträgen des Stiftungskapitals die angestrebten Zwecke erfüllen zu können. Der Deutsche Kulturrat fordert daher die Bundesregierung auf, die Stiftung Baukultur mit einem solchen ausreichenden Stiftungskapital auszustatten, damit sie unabhängig von den jährlichen Haushaltsentscheidungen des Deutschen Bundestags ihren Aufgaben nachkommen kann.

 

Um ihre Ziele verwirklichen zu können, bedarf die Stiftung einer soliden Ausstattung. Die bis jetzt in den Finanzplan der Bundesregierung eingestellten 1,5 Millionen Euro jährlich bis 2008 lassen eine große Lücke zum geschätzten Finanzbedarf „von bis zu 2,5 Millionen Euro“ jährlich klaffen. Diese Summe der Drittmittelakquise zu überlassen, ist in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation zumindest gewagt, zumal Sponsoren erfahrungsgemäß außerordentliche Projekte bevorzugen, nicht aber einen laufenden Betrieb.

 

Schon jetzt ist absehbar, dass sich das Finanzproblem der Stiftung im Laufe der Jahre noch verschärfen würde, da der Gesetzesentwurf einen degressiven Verlauf der staatlichen Unterstützung vorsieht. Wer eine Bundesstiftung Baukultur will, muss auch entsprechende Bundesmittel zur Verfügung stellen.

 

Für den Erfolg der Stiftung wird es gerade vor diesem Hintergrund wesentlich sein, ihre ohnehin knapp bemessenen Ressourcen optimal zu nutzen. Deshalb sollte der Sitz der Stiftung nicht in das Belieben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gestellt werden. Nach Ansicht des Deutschen Kulturrates muss die Stiftung in Berlin angesiedelt werden.

 

In Berlin sind Politik, Verwaltung, Medien und die Organisationen der Zivilgesellschaft konzentriert. Wer etwas bewirken will, muss dort präsent sein. Das zeigen nicht zuletzt die Hauptstadtbüros älterer wie jüngerer Kulturinstitutionen, die ihren Hauptsitz außerhalb Berlins haben. Im Gegensatz zu diesen Institutionen wird die Bundesstiftung Baukultur aber über einen deutlich geringeren Etat verfügen. Die vorhersehbaren Kosten für ein Zweitbüro sollten deshalb lieber unmittelbar der Baukultur zugute kommen. Außerdem dürfte die internationale Aufmerksamkeit von Berlin aus leichter zu erringen sein als von einem anderen deutschen Standort.

 

Für die Glaubwürdigkeit und Effektivität der Stiftung ist es außerdem von zentraler Bedeutung, dass die angestrebte Unabhängigkeit der Stiftung Baukultur auch durch die Besetzung des Stiftungsrates deutlich wird. Eine wesentliche Rolle spielt dabei der Stiftungsrat. Der Deutsche Kulturrat vertritt die Auffassung, dass neben Mitgliedern der Bundesregierung einerseits Mitglieder des Konvents der Baukultur andererseits mit gleichem Gewicht vertreten sind. Da der Deutsche Bundestag als Haushaltsgesetzgeber die Bundesstiftung Baukultur in der jetzigen Konstruktion als Zuwendungsstiftung kontrollieren muss, lehnt der Deutsche Kulturrat die Besetzung des Stiftungsrates mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags ab.


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