31. März 2016 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Positionen

Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz: Stellungnahme des Deutschen Kulturrates


Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, positioniert sich mit dieser Stellungnahme zum „Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz“. Er begrüßt, dass Bund und Länder sich in dieser Kommission in medienpolitischen Zukunftsfragen abstimmen und sieht dies als wichtigen Beitrag zum kooperativen Föderalismus. Angesichts der Konvergenz der Medien und der Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft müssen aus Sicht des Deutschen Kulturrates Medienpolitik, Kulturpolitik und Wirtschaftspolitik zusammengedacht werden. Gerade vor dem Hintergrund der Regulierungsinitiativen auf europäischer Ebene ist eine abgestimmte Position zur Sicherung von Medien- und von kultureller Vielfalt wichtig.

 

Im Folgenden nimmt der Deutsche Kulturrat zu ausgewählten Aspekten im Zwischenbericht Stellung.

 

Audiovisuelle Mediendiensterichtlinie

Der Deutsche Kulturrat begrüßt grundsätzlich, dass Bund und Länder sich mit einer abgestimmten Position zur Revision der europäischen Audiovisuelle Mediendiensterichtlinie positionieren. Der Deutsche Kulturrat hat sich ausführlich an der EU-Konsultation zur Revision der AVMD-Richtlinie beteiligt. Aus Sicht des Deutschen Kulturrates sollte eine wesentliche Zielrichtung bei der Revision der AVMD-Richtlinie die Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen für lineare Medienanbieter gegenüber non-linearen Medienanbietern sein. Hierzu müssen aus Sicht des Deutschen Kulturrates adäquate Regelungen mit dem Ziel eines Level Playing Fields im Sinne einer Flexibilisierung gefunden werden. Dies darf aus Sicht des Deutschen Kulturrates aber nicht dazu führen, das Urheberrecht und den Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung zu tangieren. Ebenso sind die Ziele Sicherung der kulturellen Vielfalt, des Medienpluralismus, Schutz der Menschenwürde, Jugend- und Verbraucherschutz plattformübergreifend grundsätzlich zu sichern. Vorschriften der AVMD-Richtlinie im Hinblick auf die Förderung der kulturellen Vielfalt, insbesondere europäischer Werke und unabhängiger Produzenten hält der Deutsche Kulturrat nach wie vor für relevant. Darüber hinaus muss bei der Revision der AVMD-Richtlinie dafür eingetreten werden, nationale Spielräume bei der Interpretation und Umsetzung der Richtlinie zu ermöglichen. Weiter sieht der Deutsche Kulturrat das Erfordernis, insbesondere Regeln zur Sicherung der Signalintegrität zu implementieren, damit audiovisuelle Werke nicht durch Überblendungen bzw. Umrahmung mit Werbung gestört werden.

 

Kartellrecht/Vielfaltssicherung

Das Kartellrecht sollte den Anforderungen eines internationalen und europäischen Wettbewerbs angepasst werden und im Sinne der Vielfaltssicherung Spielräume für Kooperationen eröffnen, die die nationalen Medienanbieter stärken. Insbesondere sollten Möglichkeiten für eine stärkere Zusammenarbeit bzw. einen besseren Austausch zwischen Kartell- und Medienbehörden eröffnet werden, auch um Entscheidungen zur Medienkonzentration stärker unter dem Blickwinkel der globalen, digitalen Medienmärkte, die an Landesgrenzen nicht haltmachen, zu treffen.

 

Plattformregulierung

Zur Medienvielfalt gehört Angebots- und Anbietervielfalt. Die bestehenden „must-carry-Vorschriften“ müssen im konvergenten Medienumfeld angepasst und zu „must-be-found-Vorschriften“ weiterentwickelt werden. Dazu gehören der diskriminierungsfreie und gesicherte Zugang von AV- und Hörfunkanbietern zu Plattformen und die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Auffindbarkeit von Inhalten für die Verbraucher.

 

Weiter unterstreicht der Deutsche Kulturrat in aller Deutlichkeit, dass auch bei Plattformen eine gesellschaftliche und juristische Verantwortung für verbreitete Inhalte besteht und dass sie sich im Zusammenhang mit Haftungsfragen und bei Urheberrechtsverletzungen nicht darauf zurückziehen können, lediglich die technische Infrastruktur bereit zu stellen.

 

Intermediäre

Nach Auffassung des Deutschen Kulturrates sollten Intermediäre als Verwerter und Anbieter betrachtet werden. Daraus leiten sich besondere Rechte und Pflichten ab. Dieses gilt auch für Intermediäre, die User-Generated-Content anbieten. Soweit Intermediäre Zugang zu meinungsbildenden Inhalten vermitteln, müssen Angebots- und Anbieter- und damit Meinungsvielfalt gewährleistet werden. Daher besteht das Erfordernis, dass es auch für Intermediäre Vorgaben zur Transparenz und Diskriminierungsfreiheit gibt. Insbesondere dürfen die eigenen Inhalte des Intermediärs nicht bevorzugt werden.

 

Eine abgestufte Regulierung mit Elementen der Selbstregulierung ist möglich, wenn die Grundsätze in einem gesetzlichen Rahmen festgehalten sind, der eine Ex-post-Aufsicht vorsieht.

 

Netzneutralität

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass sich die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz mit den zusätzlichen Fragen der EU-Netzneutralitätsverordnung befassen will. Hierbei müssen die Sicherung von Vielfalt und Transparenz bei der Anwendung der Verordnung und eine verstärkte Koordinierung von Bund und Ländern im Vordergrund stehen.

 

Kommerzielle Erwägungen dürfen nicht dazu führen, dass bestimmte Inhalte nicht mehr diskriminierungsfrei transportiert und damit das Internet als wertvoller Bestandteil der demokratischen Willensbildung und als kultureller digitaler Lebensraum Schaden nimmt.


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