Bürgerschaftliches Engagement in Fördervereinen nicht gefährden: Resolution
Deutscher Kulturrat fordert Bundesfinanzministerium zur Korrektur des Rundschreibens zu Fördervereinen auf
Berlin, den 22.03.2006. Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Rundschreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.01.2006 festgehalten, dass künftig die Mitgliedsbeiträge zu Fördervereinen von Kultureinrichtungen nicht mehr steuerlich abzugsfähig sind, wenn den Mitgliedern geldwerte Vorteile gewährt werden. Als Beispiel werden im Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen verbilligte Eintrittskarten zu auch der Allgemeinheit zugänglichen Veranstaltungen genannt.
Konkret heißt dies, dass ein Mitglied eines Fördervereins eines Museums, eines Theaters, einer Bibliothek usw. seinen Mitgliedsbeitrag nicht mehr steuerlich geltend machen darf, sobald er einen geldwerten Vorteil sprich einen vergünstigten Eintritt erhält.
Diesem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen ging eine über einen längeren Zeitraum geführte Auseinandersetzung zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Zusammenwirken mit dem Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz mit den Finanzministerien der Länder und dem Bundesministerium der Finanzen voraus, bei der zumindest ein kleiner Teilerfolge erreicht wurden. Es wurde erreicht, dass bei Fördervereinen von Theatern und Orchestern ein jährliches Danke-Schön-Konzert erlaubt, ohne dass der steuerliche Abzug des Mitgliedsbeitrag gefährdet ist. Eingeschränkt wird diese Ausnahme dadurch, dass die „Danke-Schön-Aufführung“ den Fördervereinsmitgliedern offen steht und nicht öffentlich zugänglich ist. Diese Regelung hilft den Fördervereinsmitgliedern von Museen oder Bibliotheken nicht.
Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen steht in klarem Widerspruch zu der im Koalitionsvertrag der Großen Koalition an verschiedenen Stellen zugesagten Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements. Kultureinrichtungen sind in zunehmendem Maße auf Fördervereine angewiesen. Fördervereine beschaffen Mittel zur Anschaffung von Büchern oder Werken der Bildenden Kunst, sie ermöglichen besondere Ausstellungen oder Veranstaltungen, sie helfen finanziell bei der besonderen Ausstattung von Theaterstücken. Sie sind inzwischen zu einer wesentlichen Stütze im Etat der Kultureinrichtungen geworden.
Darüber hinaus identifizieren sich die Mitglieder von Fördervereinen mit „ihren“ Kultureinrichtungen. Sie sind die besten Werbeträger für eine Kultureinrichtung.
Als „Dankeschön“ erhalten Fördervereinsmitglieder in der Regel einen vergünstigten Eintritt zu Veranstaltungen bzw. bei Museen den kostenlos Eintritt in das Museum. Dieses wird nicht als geldwerter Vorteil wahrgenommen, sondern als Teil der Zugehörigkeit zu einer Kultureinrichtung. Der Mitgliedsausweis zu einem Förderverein, der einen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt ermöglicht, ist ein wichtiger Identifikationsfaktor für viele Fördervereinsmitglieder. Wenn Fördervereine künftig ihren Mitglieder keinen vergünstigten Eintritt zu Veranstaltungen oder ähnlichen aus steuerlicher Sicht geldwerten Vorteile mehr bieten können, ohne dass die steuerliche Abzugsfähigkeit des Mitgliedsbeitrags in Gefahr gerät, wird das teilweise mühsam aufgebaute Engagement in Fördervereinen gefährdet werden.
Das Rundschreiben des Bundesfinanzministerium ist aber nicht nur kulturpolitisch verfehlt, seine Regelung ist auch unverhältnismäßig. Denn auch im Falle eines vergünstigten Eintritts zu Veranstaltungen wird der weitaus größte Teil des Förderbeitrages von den Fördermitgliedern ohne Gegenleistung gezahlt, es kommt also der weitaus größte Teil dem gemeinnützigen kulturellen Zweck zugute. Wieso ein im Verhältnis zum gesamten Mitgliedsbeitrag minimaler geldwerter Vorteil die steuerliche Abzugsfähigkeit des gesamten Mitgliedsbeitrages verbieten soll? Man versteht es nicht. Die Alles oder Nichts Haltung der Finanzverwaltung geht jedenfalls auch an einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise vollständig vorbei.
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert daher Bundesfinanzminister Steinbrück auf, das Schreiben wieder zurückzunehmen.
Bürgerschaftliches Engagements ist ein wesentliches Element unserer Gesellschaft. Dieses muss gestärkt werden. Im Koalitionsvertrag steht daher: „Der Staat sollte das bürgerschaftliche Engagement durch die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Beachtung der Auswirkungen auf bürgerschaftliches Engagement bei jeder Gesetzgebung und eine gezielte Weiterentwicklung der Anerkennungskultur fördern.“ Die Gewährung von vergünstigten Eintritten für Fördervereinsmitglieder ist nichts anderes als ein Form der Anerkennungskultur.
Der Deutsche Kulturrat fordert daher, sich auf den Koalitionsvertrag zu besinnen und die Rahmenbedingungen für Bürgerschaftliches Engagements zu verbessern, statt zu verschlechtern.
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