Basishonorare für Soloselbstständige im Kulturbereich jetzt umsetzen!

Resolution des Deutschen Kulturrates

Berlin, den 22.03.2023. Die Kulturministerkonferenz hat im Oktober letzten Jahres eine „Matrix zu Basishonoraren“ für Soloselbstständige im Kulturbereich verabschiedet und veröffentlicht. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt dieses gemeinsame Vorgehen der Kulturministerkonferenz und fordert die Kulturministerinnen und -minister sowie Kultursenatorinnen und -senatoren der Länder auf, jetzt die Basishonorare in den Ländern umzusetzen. Sofern nicht bereits geschehen, sollten die Verantwortlichen in den Kulturministerien der Länder auf die Berufs- und Fachverbände bzw. Gewerkschaften zugehen und Verhandlungen zu den Basishonoraren anstoßen. Gleichfalls sind die Landesverbände der Berufs- und Fachverbände bzw. Gewerkschaften des Kultur- und Mediensektors ihrerseits gefordert, sich proaktiv an das jeweilige Kulturministerium zu wenden.

 

Nicht zuletzt die Corona-Pandemie in den letzten Jahren hat zu Tage gefördert, dass sehr viele Soloselbstständige im Kultur- und Medienbereich nur ein geringes Einkommen erreichen. Dies bedeutet zwangsläufig auch eine schlechte soziale Absicherung für das Alter. Hinzu kommt, dass im Kultur- und Medienbereich schwankende Einkommen konstitutiv sind. Einnahmeausfälle können angesichts der geringen Einkommen nicht durch Rücklagen abgefedert werden.

 

Der entscheidende Schlüssel zur Verbesserung der sozialen Lage der Soloselbstständigen im Kultur- und Medienbereich ist darum die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage. Hierfür setzt sich der Deutsche Kulturrat mit Nachdruck ein.

 

Die von der Kulturministerkonferenz verabschiedete „Matrix für Basishonorare“ bietet den Ländern eine gute Grundlage, um nun gemeinsam mit den Verbänden und Gewerkschaften aus dem Kultur- und Mediensektor Basishonorare auszuhandeln und diese für Projektförderungen und weitere Zuwendungen für verbindlich zu erklären. Diverse Verbände und Gewerkschaften haben konkrete Vorschläge für Basishonorare und Honorarempfehlungen vorgelegt, die an der Praxis orientiert sind und eine gute Diskussionsgrundlage für Verhandlungen mit der Kulturverwaltung und anderen Kulturförderern bieten.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert ferner den Bund und die Kommunen auf, sich entweder dem Vorschlag der Kulturministerkonferenz zu Basishonoraren anzuschließen oder einen eigenen Vorschlag vorzulegen. Gerade die Kommunen, die einen erheblichen Teil der öffentlichen Kulturförderung tragen, können durch angemessene Honorare einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Soloselbstständigen in Kunst und Kultur leisten. Der Deutsche Kulturrat wiederholt seine Forderung, dass die öffentliche Hand auf allen Ebenen mit gutem Beispiel vorangehen muss. Es gilt darüber hinaus auch mit Blick auf die Veränderungen im europäischen Wettbewerbsrecht, die rechtlichen Grundlagen für tarifvertragliche Regelungen zu erweitern

 

Weiter unterstreicht der Deutsche Kulturrat, dass Vergütungen aus der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ein wesentlicher Bestandteil der Einkommen von Soloselbstständigen, insbesondere von Künstlerinnen und Künstlern, sind. Einschränkungen oder Aufweichungen des Urheber- und Leistungsschutzrechts sowie weitere Ausweitungen von Schrankenregeln oder Open Access muss daher entschieden entgegengetreten werden.

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