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Positionen

Arbeitslosenversicherung: Zugang für Selbständige verbessern


Deutscher Kulturrat macht Vorschläge zur Änderung von Sozialgesetzbuch III

Berlin, den 26.12.2020. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, appelliert an die Bundesregierung, die Arbeitslosenversicherung für Selbständige zu reformieren. In der aktuellen Corona-Pandemie erweist sich die gesetzliche Sozialversicherung als ein wichtiger Stabilisator. Unternehmen können für ihre abhängig Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen und damit Arbeitsplätze sichern. Selbständige, die freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, können Arbeitslosengeld beantragen. Die bestehenden Regelungen für Selbständige bedürfen allerdings einer Präzisierung, um den besonderen Erfordernissen der selbständigen Tätigkeit besser gerecht zu werden.

 

Im Folgenden führt der Deutsche Kulturrat vier Aspekte an, die die Arbeitslosenversicherung für Selbständige passgerechter machen würden:

    1. Der Deutsche Kulturrat hält es im ersten Schritt für zielführend, dass es sich bei der Arbeitslosenversicherung für Selbständige um eine Pflicht-versicherung auf Antrag handelt, für die die Beiträge von den Versicherten erbracht werden. Über die Möglichkeit dieser Pflichtversicherung auf Antrag sollte bei der Gründungsberatung, in den Hochschulen und auch von der Bundesagentur für Arbeit selbst offensiv beraten werden, sodass mehr Selbständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft auf diese Vorsorgemöglichkeit aufmerksam werden und sie nutzen.
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    2. Derzeit können sich nur die Selbständigen in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern, die zuvor zwei Jahre abhängig beschäftigt waren und zwölf Monate Pflichtbeiträge gezahlt oder eine Entgeltersatzleistung erhalten haben. Diese Eingangshürde schließt all jene aus, die sich unmittelbar nach ihrem Studienabschluss selbständig machen. In einigen Berufen der Kultur- und Kreativwirtschaft ist Selbständigkeit konstitutiv und abhängige Beschäftigung die Ausnahme. Angehörige dieser Berufe haben oft vor ihrer selbständigen Tätigkeit keine abhängige Beschäftigung und werden deshalb von vorneherein ausgeschlossen. Der Deutsche Kulturrat fordert daher, die Eingangsvoraussetzung einer vorherigen abhängigen Beschäftigung oder Entgeltersatzleistung für Selbständige, die sich in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern wollen, abzuschaffen.
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    3. Gleichfalls muss die Vorschrift geändert werden, nach der der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung bis spätestens drei Monate nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden muss. Diese Vorgabe schließt all jene aus, die sich im Laufe ihrer Selbständigkeit zusätzlich freiwillig absichern wollen. Der Deutsche Kulturrat fordert daher, die genannte Eingangshürde abzuschaffen und so zu ermöglichen, dass auch bei bereits länger bestehender Selbständigkeit der Antrag auf Arbeitslosenversicherung gestellt werden kann.
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    4. Die bestehende Regelung, dass nach zweimaliger Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld I im Rahmen derselben selbständigen Tätigkeit der Versicherungsschutz entfällt, bedeutet eine Schlechterstellung der freiwillig versicherten Selbständigen gegenüber den abhängig Beschäftigten. Der Deutsche Kulturrat fordert, diese Regelung anzupassen, damit sich Selbständige auch nach zweimaliger Erwerbslosigkeit weiterversichern und neue Anwartschaften erwerben können.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung auf, die Anpassungen im Sozialgesetzbuch III noch in dieser Wahlperiode auf den Weg zu bringen, um die soziale Absicherung von Selbständigen krisenfester zu machen.


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