Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zu den Vorschlägen der Alterssicherungskommission
Berlin, den 24.09.2026. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, positioniert sich mit dieser Stellungnahme zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission[1]. Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass die Alterssicherungskommission ein umfassendes Konzept zur Reform der Rentenversicherung vorgelegt hat und sich nicht nur auf Teilbereiche konzentriert. Er positioniert sich nachfolgend zu den Empfehlungen, die für den Kultur- und Medienbereich besonders relevant sind und formuliert dringenden Konkretisierungsbedarf.
Der Deutsche Kulturrat vereint Verbände und Organisationen aller künstlerischen Sparten und Bereiche des kulturellen Lebens[2]. So gehören dem Deutschen Kulturrat die Sozialpartner aus dem Kultur- und Medienbereich, Berufsverbände aus dem Kultur- und Mediensektor, Verbände der Kultureinrichtungen, der Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, der kulturellen Bildung sowie der Kulturvereine an. Ziel des Deutschen Kulturrates ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur.
Zu einzelnen Empfehlungen der Alterssicherungskommission sieht der Deutsche Kulturrat die nachfolgenden Änderungen und Präzisierungen als erforderlich an:
Empfehlung 13: Abschaffung der Altersteilzeit im Blockmodell
Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlung der Alterssicherungskommission zur Abschaffung der Altersteilzeit im Blockmodell zu überdenken. Die Altersteilzeit im Blockmodell verhindert die Arbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kulturbereich. Physische Gründe oder psychische Belastungen können dazu führen, dass die abhängige Beschäftigung nicht bis zur Regelaltersgrenze ausgeübt werden kann. Das Blockaltersteilzeitmodell, das jeweils zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individualvertraglich vereinbart wird, garantiert eine möglichst lange Ausübung des Berufes und danach einen gesicherten Übergang in den Ruhestand.
Empfehlung 19: Freibetrag für Rentnerinnen und Rentner, die Grundsicherung beziehen
Aus Sicht des Deutschen Kulturrates ist es wichtig, dass Rentnerinnen und Rentner, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, besser dastehen als diejenigen, die keine Beiträge geleistet haben.
Mit Blick auf die Grundsicherung begrüßt der Deutsche Kulturrat daher den Vorschlag, einen Freibetrag für gesetzliche Renten einzuführen. Damit wird die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung auch bei jenen gestärkt, die einkommensbedingt nur geringe Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen und in der Folge nur sehr kleine Renten erhalten.
Darüber hinaus regt der Deutsche Kulturrat an, die Voraussetzungen der Grundrente kritisch zu hinterfragen. Im Kulturbereich erreichen vollzeiterwerbstätige Selbstständige teilweise ein Einkommen, das unterhalb der Bemessungsgrenze für die Grundrente liegt. Sie müssen damit trotz jahrzehntelanger Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung Grundsicherung beantragen.
Als weiteres Problem ergibt sich mit Blick auf die Grundrente, dass Zeiten, in denen Arbeitslosengeld bezogen wird, nicht als Zeiten bei der Grundrente angerechnet werden. Dies benachteiligt insbesondere jene Erwerbstätigen im Kulturbereich, bei denen Zeiten kurzfristiger Beschäftigungen und Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs berufstypisch sind.
Empfehlungen 21 und 22: Einbeziehung aller Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung
Der Deutsche Kulturrat begrüßt im Grundsatz, dass künftig alle Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Vor dem Hintergrund notwendiger Statusabgrenzungen sind jedoch Konkretisierungen erforderlich, auf die im Folgenden eingegangen wird.
Positiv für den Kultur- und Medienbereich ist, dass nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission auch die zahlreichen Selbstständigen aus dem Kultur- und Medienbereich von der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst werden sollen, die derzeit weder über die Künstlersozialversicherung noch über berufsständische Versorgungseinrichtungen versichert sind.
Der Deutsche Kulturrat begrüßt ferner, dass die bestehenden Alterssicherungssysteme für Selbstständige, wie z. B. die Künstlersozialversicherung und berufsständische Versorgungseinrichtungen für verkammerte Berufe (im Kulturbereich Architekten), unangetastet bleiben sollen. Als sinnvoll erachtet der Deutsche Kulturrat, dass die Bestandsselbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung im Grundsatz einbezogen werden. Die Alterssicherungskommission empfiehlt für diese Gruppe die Möglichkeit des Opt-out. Dies schützt die Selbstständigen, die bereits für das Alter vorsorgen, und bürdet ihnen keine zusätzlichen Verpflichtungen auf.
Im Kultur-, Bildungs- und Medienbereich ist vielfach eine hybride Erwerbstätigkeit anzutreffen. Das bedeutet: Personen sind alternierend abhängig beschäftigt und selbstständig oder sie üben die selbstständige Tätigkeit und abhängige Beschäftigung parallel aus. Der Deutsche Kulturrat sieht daher das Erfordernis, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu definieren, wer künftig als Selbstständiger von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht erfasst werden wird. Der Deutsche Kulturrat erwartet, dass in diesem Zusammenhang bestehende Probleme bei der Statusfeststellung gelöst werden.
Als wichtige Herausforderung für die Einbeziehung der Selbstständigen sieht der Deutsche Kulturrat die Beitragshöhe. Selbstständige, die künftig erfasst werden sollen und nicht anderweitig versichert sind, müssen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil aufbringen. Feste Beitragssätze oder Mindestbeitragssätze sind aus Sicht des Deutschen Kulturrates kein adäquater Ansatzpunkt. Vielmehr sollte für die Beitragsbemessung der steuerliche Gewinn zugrunde gelegt werden.
Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung auf, die Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung bürokratiearm zu gestalten. Dazu zählt, dass auf Auftraggeber und Auftragnehmer in diesem Zusammenhang keine neuen administrativen Verpflichtungen zukommen dürfen.
Der Deutsche Kulturrat appelliert ferner im Sinne der Bürokratiearmut bei der Reform der Alterssicherung das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht zusammenzudenken und zu prüfen, inwieweit unter Berücksichtigung von Datenschutzaspekten ein automatischer Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden möglich und sinnvoll ist.
Empfehlung 26: Abschaffung des sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der geringfügigen Beschäftigung
Der Deutsche Kulturrat sieht das Anliegen der Alterssicherungskommission, dass möglichst viele Erwerbstätige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen – nicht zuletzt, um Altersarmut zu vermeiden. Eine Beschränkung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der geringfügigen Beschäftigung auf Schülerinnen und Schüler greift nach Ansicht des Deutschen Kulturrates aber zu kurz. Zumindest sollten Studierende einbezogen werden, da viele Studierende aus finanziellen Gründen neben dem Vollzeitstudium auf eine Erwerbstätigkeit, oft als geringfügige Beschäftigung, angewiesen sind.
Statt einer kompletten Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung ist aus Sicht des Deutschen Kulturrates besser, die Opt-out Option für die gesetzliche Rentenversicherung bei geringfügig Beschäftigten abzuschaffen. Dies würde dazu führen, dass auch bei einem kleinen Verdienst Beiträge zur Rentenversicherung geleistet werden.
Empfehlung 27: Einführung kapitalgedeckter Elemente in die Alterssicherung
Hinsichtlich der Einführung kapitalgedeckter Elemente in die Alterssicherung sieht der Deutsche Kulturrat noch Abstimmungsbedarf mit Blick auf die Künstlersozialversicherung. Darüber hinaus fordert der Deutsche Kulturrat, dass die kapitalgedeckte Komponente der Alterssicherung sowohl mit Blick auf die Versicherung als auch hinsichtlich der Versicherten insolvenzsicher sein muss. Ferner muss sie mit berufsspezifischen Versorgungswerken wie z. B. dem Presseversorgungswerk, der Bayerischen Versorgungskammer mit der angesiedelten Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester, der Baden-Badener Pensionskasse kompatibel sein. Dies gilt umso mehr für jene berufsspezifischen Versorgungswerke, bei denen eine Versicherungspflicht für die abhängig Beschäftigten besteht wie beispielsweise den oben genannten. Hier können schon jetzt Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls für das Alter vorsorgen.
[1] https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4
[2] Mitglieder des Deutschen Kulturrates sind: Deutscher Musikrat, Rat für darstellende Kunst und Tanz, Deutsche Literaturkonferenz, Deutscher Kunstrat, Rat für Baukultur und Denkmalkultur, Deutscher Designtag, Deutscher Medienrat, Rat für Soziokultur und kulturelle Bildung, Deutscher Fotorat.
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