Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 11

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gerade hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Einigung von Bund und Länder zur Lockerungen des Shutdowns verkündet. Hier die Beschlüsse im Wortlaut. Für den Kulturbereich sind nur sehr wenige Lockerungen vereinbart worden:

 

  • Buchhandlungen können wieder in allen Bundesländern öffnen. Bislang können sie nur in Berlin und Sachsen-Anhalt öffnen. Weiter können Einzelhandelsgeschäfte mit einer Größe bis zu 800 qm öffnen. Das gilt dann auch für Kunsthandlungen und andere Einzelhandelsgeschäfte, die Kultur anbieten. Buchhandlungen können auch größere Verkaufsflächen als 800 qm haben. Voraussetzung ist, dass Hygienestandards und gegebenenfalls Einlassbeschränkungen eingehalten werden.
  • Weiter sollen Bibliotheken und Archive wieder öffnen können. Voraussetzung ist auch hier, dass Hygienestandards und gegebenenfalls Einlassbeschränkungen eingehalten werden.
  • Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, TheaterKonzerthäuser, Kinos und andere Veranstaltungsorte müssen bis auf weiteres geschlossen bleiben.

 

Es ist positiv, dass erste Lockerungsmaßnahmen für den Kulturbereich vereinbart wurden. Gerade für kleine,oftmals inhabergeführte Geschäfte ist es sehr wichtig, dass sie schnell wieder öffnen können. Das gilt für Buchhandlungen, aber auch für Kunsthandlungen und andere Geschäfte.

 

Trotz dieser Beschlüsse sind sehr viele Kultureinrichtungen nach wie vor und manche wahrscheinlich auch noch für längere Zeit von Schließungen betroffen. Umso wichtiger ist es deshalb, jetzt einen nationalen Kulturinfrastrukturfonds einzurichten, um hier gezielt zu unterstützen und zu fördern. Hier habe ich im DLF für diesen Vorschlag geworben und hier eine Einschätzung des Vorschlages im WDR von heute (ab Minute 3.30).

 

Wenn Sie weitere Informationen für diesen Newsletter haben, teilen Sie sie uns bitte mit. Die Informationen auf unserer Homepage und im Newsletter werden kontinuierlich aktualisiert.

 

Geben Sie bitte diesen „Corona versus Kultur – Newsletter“ weiter und verweisen Sie auf unser Webangebot.

 

Wer noch nicht zu den 8.428 regelmäßgen Beziehern des „Corona versus Kultur – Newsletters“ gehört, kann sich einfach hier in den Newsletterverteiler des Deutschen Kulturrates eintragen.

 

Bleiben Sie gesund

 

Ihr

 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
twitter.com/olaf_zimmermann

 


 

Corona versus Kultur – Newsletter

 

Hier finden Sie alle Corona versus Kultur Newsletter des Deutschen Kulturrates.

 

Wenn Sie den Corona versus Kultur – Newsletter regelmäßig erhalten möchten, können Sie sich einfach in den Newsletterverteiler des Deutschen Kulturrates eintragen.

 

 


 

Pressemitteilungen des Deutschen Kulturrates

 

Lesen Sie hier unsere Pressemitteilungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

 

 


 

Maßnahmen des Bundes

 

Hier finden Sie gebündelte Informationen über die Maßnahmen des Bundes für Solo-Selbständige sowie kleine und große Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

 

Beratungsleistungen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert befristet bis Ende 2020 Beratungen für Corona-betroffene Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Mit externer professioneller Hilfe sollen Unternehmen spezifisches Know-how aufbauen und Maßnahmen entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besser bewältigen zu können. Nähere Informationen finden Sie hier.

 


 

Maßnahmen der Länder

 

In den letzten Corona versus Kultur-Newslettern haben wir uns vor allem auf die Soforthilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen konzentriert. Eine Gegenüberstellung der unterschiedlichen Maßnahmen der Länder und der einheitlichen Vorgabe der Bundesmittel, die in allen Ländern nach den gleichen Grundsätzen ausgereicht werden müssen, finden Sie im Corona versus Kultur Newsletter Nr. 10 vom 9. April 2020. Leider herrscht hier föderales Wirrwarr und es hängt vom Wohnort ab, ob weitere Zuschüsse gezahlt werden oder nicht.

 

Eine aktuelle Übersicht über die Hilfsmaßnahmen der Länder finden Sie hier.

 

In diesem Newsletter sind Maßnahmen der Länder zusammengestellt, die sich an Vereine, Kultureinrichtungen sowie größere Kulturunternehmen richten. Außerdem wurde bei den Pressestellen der Wissenschaftsministerien nachgefragt, wie mit Lehrbeauftragten zusammengearbeitet wird.

 

Baden-Württemberg

 

Das Land will mit zusätzlichen Mitteln die lebendige Amateurmusikszene unterstützen und verweist darauf, dass die Soforthilfen auch Vereinen offen stehen. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Unter #CoolTour wird auf digitale Angebote von Kultureinrichtungen des Landes verwiesen. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Mit Blick auf die Lehrbeauftragten an Kunst- und Musikhochschulen teilte das Land mit, dass davon ausgegangen wird, dass die vereinbarten Leistungen bis zum Ende des Sommersemesters am 30.09.2020 von den Lehrbeauftragten – notfalls auch digital – erbracht werden können und daher die Vergütung erfolgt.

 

Bayern

 

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst weist auf verschiedene digitale Kulturangebote und Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche hin. Nähere Infos finden Sie hier.

 

In den FAQ’s wird informiert, dass bei institutionell geförderten Einrichtungen bei der vorübergehenden Nichterreichung des Zuwendungszwecks alle nicht zu vermeidenden Ausgaben, wie Fixkosten, anerkannt werden. Mindereinnahmen werden im laufenden Förderverfahren berücksichtigt. Bei Projektförderungen z. B. von Festivals wird der Zuwendungszweck auch erreicht, wenn das Vorhaben digital, in kleinerem Format oder zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt wird. Wenn Projekte ganz ausfallen, ist eine Weiterförderung nicht möglich. Bereits entstandene Ausgaben sind ausnahmsweise zuwendungsfähig. Sollte bei Zuwendungsempfängern eine existentielle Härte vorliegen, kann ausnahmsweise eine institutionelle Förderung gewährt werden, dabei wird ein vollständiger Nachteilsausgleich allerdings nicht möglich sein. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Berlin

 

Der Berliner Senat hat am 10.04.2020 ein Soforthilfepaket IV in Höhe von 30 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich beschlossen, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden und besonders hart von der Corona-Krise getroffen sind. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Brandenburg

 

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat eine Taskforce eingerichtet und steht mit den Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Gedenkstätten, Stiftungen, Kultur-Verbänden, -Institutionen und -Einrichtungen sowie den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Kontakt, berät sie zu den Einschränkungen und unterstützt sie. Zudem arbeitet das Ministerium insbesondere für den Kulturbereich mit Hochdruck an Lösungen, um die existenzbedrohende Situation vieler, vor allem kleiner Kultur-Einrichtungen und freischaffender Künstlerinnen und Künstler, durch wegbrechende Einnahmen aufzufangen.Nähere Infos finden Sie hier. Dort sind auch FAQ’s zu finden, die fortlaufend erweitert werden.

 

An den Lehraufträgen an Hochschulen wird festgehalten und davon ausgegangen, dass die Lehrveranstaltungen prinzipiell erfüllbar sind, und sei es digital, und daher auch vergütet werden können.

 

Bremen

 

Der Senator für Kultur hat zum Umgang mit der Corona-Krise eine Taskforce ins Leben gerufen, die über fortlaufende Maßnahmen berät. Weiter wurden auf der Homepage des Senators eine Reihe von Links und Dokumenten für Kulturakteure zum Umgang mit der Corona-Krise zusammengestellt, welche fortlaufend aktualisiert werden. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Hamburg

 

Die Behörde für Kultur und Medien hat speziell für den Bedarf in der Kultur ein Hilfspaket Kultur im Wert von 25 Millionen Euro geschnürt. Förderfähig sind kulturelle Einrichtungen wie z. B. Privattheater oder Musik-Clubs. Hierzu werden bereits existierende Förderinstrumente weiterentwickelt. Die Förderung erfolgt auf Antrag bei den zuständigen Ansprechpartnern in der Kulturbehörde. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Weiter werden in der Zuwendungsprüfung Ausfallhonorare in Höhe von bis zu 60 % berücksichtigt. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, kann ein Ausfallhonorar von bis zu 67 % berücksichtigt werden. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Hessen

 

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat angekündigt, einen Ausgleich für wegfallende Einnahmen im Kulturbereich im Nachtragshaushalt vorzusehen. Weiter sind finanzielle Hilfen für Vereine, Verbände und Kultureinrichtungen geplant, die durch die Corona-Pandemie in Schieflage geraten. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Das Land teilt auf Nachfrage mit, dass die Lehraufträge für das Sommersemester 2020 überwiegend erteilt sind. Die Lehrbeauftragten sind aufgefordert, ihre Lehrangebote soweit irgend möglich auf digitale/innovative Formate umzustellen oder innerhalb des Sommersemesters zu verschieben, sodass eine Vergütung möglich ist.

 

Mecklenburg-Vorpommern

 

Die Landesregierung hat für Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende, Weiterbildungsträger und Gedenkstätten ein Corona-Hilfspaket geschnürt, welches 20 Millionen Euro umfasst und vielen Kultureinrichtungen und Trägern zugute kommt. Nähere Infos hier.

 

Auf dem Kulturportal des Ministeriums wird über diverse digitale Alternativen zu Kulturangeboten informiert. So werden beispielsweise für das ausgefallene Filmkunstfest Mecklenburg-Vorpommern rund 30 Filme online abrufbar sein – und zwar vom 05.05. bis 10.05.2020, dem ursprünglichen Datum des Filmkunstfestes. Nähere Infos hier.

 

Weiter wird darauf verwiesen, dass als Soforthilfe für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Institutionen, z. B. Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, von der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern finanzielle und ideelle Unterstützung erhalten können, um akute Notlagen zu verhindern oder zu beseitigen. Es werden auch Hilfsangebote wie Nachbarschaftsinitiativen unterstützt. Die finanzielle Unterstützung beträgt im Regelfall bis zu 1.000 Euro, bei besonderem Bedarf bis zu 3.000 Euro. Daneben steht die Ehrenamtsstiftung auch mit rechtlichem Rat und Fortbildungsangeboten hilfreich zur Seite. Nähere Infos hier.

 

Auf Nachfrage teilte das Land mit, dass die Lehrveranstaltungen von Lehrbeauftragten digital gehalten oder gegebenenfalls verschoben werden sollten, so dass keine Ausfälle für Lehrbeauftragte zu erwarten sind.

 

Niedersachsen

 

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat ein FAQ mit Fragen und Antworten rund um das Corona-Virus für Wissenschaft, Kultur und Weiterbildung zusammengestellt. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Außerdem weist das Ministerium auf seiner Homepage darauf hin, dass die niedersächsischen Landesbibliotheken den digitalen Zugang zu ihren Beständen vorübergehend erleichtert haben. Auch die niedersächsischen Hochschulbibliotheken bieten ihren Nutzerinnen und Nutzern vielfältige und zahlreiche digitale Materialien für Studium, Lehre und Forschung. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Nordrhein-Westfalen

 

Künstlerinnen und Künstler können eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Nähere Infos und FAQ’s finden Sie hier.

 

Mit Blick auf Lehrbeauftragte teilte das Land auf Anfrage mit, dass wird davon ausgegangen, dass die Lehrveranstaltungen digital abgehalten oder im Laufe des Sommersemesters nachgeholt werden können.

 

Rheinland-Pfalz

 

Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat seine Informationen um FAQ’s für Kultureinrichtungen und Künstler erweitert. Ebenso steht nun auch eine Ansprechpartnerin für Akteure der kulturellen Bildung für Fragen zur Verfügung (Servicestelle für kulturelle Bildung). Nähere Infos finden Sie hier.

 

Saarland

 

Das Ministerium für Bildung und Kultur hat FAQ’s für Kultureinrichtungen, geförderte Projekte und Künstlerinnen und Künstler zusammengestellt. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Sachsen

 

Informationen für Institutionen und Beschäftigte aus dem Kunst-, Kultur- und Kreativbereich wurden vom Staatsministerium für Kultur und Tourismus zusammengestellt. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Sachsen-Anhalt

 

Das Ministerium für Kultur hat ein umfangreiches Informationsportal rund um das Thema Corona-Virus eröffnet. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Schleswig-Holstein

 

Um kulturelle Vielfalt zu erhalten, hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein 33 Millionen Euro Unterstützungspaket für die Kultur auf den Weg gebracht. Die Landesregierung hat dieses geschnürt, um die kulturelle Vielfalt zu retten und Kulturschaffenden eine Perspektive zu bieten. Dieses beinhaltet: Hilfe für antragsberechtigte Einrichtungen, also gemeinnützige Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Minderheiten und Volksgruppen (Details zu den Berechtigungen auf der Homepage des Ministeriums), Stärkung des Kulturhilfefonds, Hilfen für Film- und Kreativwirtschaft sowie Kinos und Ausbau von digitalen Angeboten. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Die Jury des schleswig-holsteinischen Kinopreises hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, das Preisgeld unter allen 29 Bewerbern aufzuteilen. Zuvor hatte das Land zudem die Fördermittel für den Preis verdreifacht: von 42.500 Euro auf 150.000 Euro. Ehrenamtliche Kinovereine erhalten nun jeweils 1.300 Euro, Kinos mit einer Leinwand bekommen 4.000 Euro und Häuser mit mehr als einer Leinwand 7.000 Euro. Außerdem können sich Kinoliebhaber über die Aktionswebseite #hilfdeinemkino freiwillig Werbespots ansehen, die normalerweise im Vorprogramm von Filmvorführungen laufen, und darüber einem Kino ihrer Wahl helfen. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Thüringen

 

Das Land Thüringen weitet seinen Corona-Schutzschirm auf gemeinnützige Einrichtungen und Stiftungen aus. Vom Programm profitieren sollen auch Bildungsträger, Museen, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Theater und Orchester. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Die Fördermittel für Festivals bleiben erhalten. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Weiter wurden FAQ’s zur Kulturförderung zusammengestellt. Nähere Infos finden Sie hier.

 


 

Neue Politik & Kultur mit dem Corona-Schwerpunkt auch kostenfrei als E-Paper!

 

Wie kleinteilig, wie differenziert und auch wie extrem verletzlich der Kultur- und Medienbereich ist, zeigt sich in der Corona-Pandemie überdeutlich.

 

Viele Kultur- und Medienschaffende sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Wie kann es nun weitergehen? Was kann getan werden?

 

In der aktuellen Ausgabe 4/2020 von Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, kommen mehr als 40 Autorinnen und Autoren zu Wort.

 

Hier als E-Paper kostenfrei laden (pdf).

 


 

Hilfen aus dem Kultur- und Medienbereich

 

Hier sind Informationen über Hilfen aus dem Kultur- und Medienbereich für den Kultur- und Medienbereich nach Sparten gebündelt.

 

Hier kommen Sie zu den Informationen.

 


 

Aus der Mitgliedschaft des Deutschen Kulturrates

 

Die Seiten mit Informationen aus den Mitgliedsverbänden des Deutschen Kulturrates wurden aktualisiert. Wenn Sie sich ein Bild von den vielfältigen Aktivitäten der Mitglieder des Deutschen Kulturrates machen wollen, informieren Sie sich hier.

 

Sollten Sie Ihre Aktivitäten vermissen, informieren Sie uns bitte per Mail.

 

Auf einzelne aktuelle Aktivitäten sei hingewiesen:

 

  • Bundesverband Bildenden Künstlerinnen und Künstler (BBK): Der BBK veröffentlicht ein erstes Zwischenergebnis seiner Befragung zur wirtschaftlichen und sozialen Situation Bildender Künstlerinnen und Künstler. Wie erwartet haben 94 % der Befragten bereits Einkommensausfälle aus ihrer künstlerischen Tätigkeit, 63 % verzeichnen Einbußen bei der künstlerischen Lehrtätigkeit, 68 % fehlt es vor allem mittel- und langfristig an (Folge-)Aufträgen. Nähere Infos finden Sie hier.
  • Dachverband Tanz: Der Dachverband Tanz hat die Einnahmeausfälle aus dem Tanzbereich bis Juli 2020 in einer Übersicht zusammengeführt. Die Daten wurden in einer Verbandsbefragung gewonnen. Nähere Infos finden Sie hier.
  • Deutscher Verband für Archäologie: Der Deutsche Verband für Archäologie teilt mit, dass das Förderprojekt „Kultur im ländlichen Raum – Heimatmuseen und archäologische Stätten“ genehmigt wurde. Das Förderprogramm bietet jetzt Chancen für Museen im ländlichen Raum. Nähere Infos finden Sie hier.
  • Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren: Die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren hat das Program „LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm Kulturzentren“ gestartet. Es richtet sich an Soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser sowie Kultur- und Bürgerzentren in ländlichen Räumen mit bis zu 20.000 Einwohnern. Diese Einrichtungen können Mittel beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen. Das Programm ist jetzt besonders wichtig, um auf aktuelle Anforderungen zu reagieren. Nähere Infos finden Sie hier.

 


 

Geschäftsstelle

 

Auch die Geschäftsstelle des Deutschen Kulturrates ist im Krisenmodus. Zum Schutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Bevölkerung wird die Präsenz in der Geschäftsstelle drastisch verringert und soweit möglich auf mobiles Arbeiten von zuhause umstellen. Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Zeit nur per Mail.

Vorheriger ArtikelCorona versus Kultur – Newsletter Nr. 10
Nächster ArtikelCorona versus Kultur – Newsletter Nr. 12