15. Januar 2021 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Corona-Pandemie

Sachsen


Aktuelle Hilfsmaßnahmen des Landes Sachsen:

 

Soforthilfe-Zuschuss „Härtefälle Kultur“

Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft, die von der Corona-Krise betroffen sind, können Anträge auf Förderung nach der Richtlinie „Corona-Härtefälle Kultur“ bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen.

Antragsschluss für Liquiditätsbedarfe in 2020 war der 31. Dezember 2020. Anträge mit einem Liquiditätsbedarf für 2021 können fortlaufend bis zum 20. November 2021 gestellt werden. Weitere Informationen hier.

 

Umfang:  bis zu 10.000 Euro

Antragsfrist: 20.11.2021

Weitere Informationen.

 

 

Aktuelle Hilfsmaßnahmen durch Organisationen (Ländergebunden Sachsen)

 

Aktuell keine

 

 

Nicht-Monetäre Kultur Maßnahmen des Landes Sachsen

 

Aktuell keine

 

Stand: 15.01.2021

 


 

Archiv:

 

Sachsen hilft sofort

Umfang: 50.000 bis 100.000 Euro

Antragsfrist: Es gilt erneut ein Antragsstopp, da die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.

 

Denkzeit Stipendienprogramm für Kunst- und Kulturschaffende

Umfang: 2.000 Euro pro Person

Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30.November 2020 abgelaufen

 

Kleinprojektefonds für den ländlichen Raum

Umfang: von 500 bis 5.000 Euro

Antragsfrist: Antragsfrist ist am 15.Januar 2021 abgelaufen

 

»So geht sächsisch.«

Umfang: 2 Mio. Euro

Antragsfrist: Antragsfrist ist abgelaufen

 

Sonderhilfsprogramm „Leipzig hilft Solo-Selbstständigen“

Umfang: 5 Mio. Euro

Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30. Juni 2020 abgelaufen

 

Soforthilfe für Chemnitzer Kunst-/Kulturschaffende

Umfang: keine Angabe

Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30. Juni 2020 abgelaufen


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