Sachsen
Aktuelle Hilfsmaßnahmen des Landes Sachsen:
Soforthilfe-Zuschuss „Härtefälle Kultur“
Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft, die von der Corona-Krise betroffen sind, können Anträge auf Förderung nach der Richtlinie „Corona-Härtefälle Kultur“ bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen.
Antragsschluss für Liquiditätsbedarfe in 2020 war der 31. Dezember 2020. Anträge mit einem Liquiditätsbedarf für 2021 können fortlaufend bis zum 20. November 2021 gestellt werden. Weitere Informationen hier.
Umfang: bis zu 10.000 Euro
Antragsfrist: 20.11.2021
Aktuelle Hilfsmaßnahmen durch Organisationen (Ländergebunden Sachsen)
Aktuell keine
Nicht-Monetäre Kultur Maßnahmen des Landes Sachsen
Aktuell keine
Stand: 15.01.2021
Archiv:
Sachsen hilft sofort
Umfang: 50.000 bis 100.000 Euro
Antragsfrist: Es gilt erneut ein Antragsstopp, da die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.
Denkzeit Stipendienprogramm für Kunst- und Kulturschaffende
Umfang: 2.000 Euro pro Person
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30.November 2020 abgelaufen
Kleinprojektefonds für den ländlichen Raum
Umfang: von 500 bis 5.000 Euro
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 15.Januar 2021 abgelaufen
»So geht sächsisch.«
Umfang: 2 Mio. Euro
Antragsfrist: Antragsfrist ist abgelaufen
Sonderhilfsprogramm „Leipzig hilft Solo-Selbstständigen“
Umfang: 5 Mio. Euro
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30. Juni 2020 abgelaufen
Soforthilfe für Chemnitzer Kunst-/Kulturschaffende
Umfang: keine Angabe
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 30. Juni 2020 abgelaufen
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