Nordrhein-Westfalen
Aktuelle Hilfsmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen:
„Auf geht’s!“ Das Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Das Künstlerstipendium „Auf geht’s“ für freischaffende Künstlerinnen und Künstler wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags – auch in diesem Jahr erneut ausgeschrieben.
Umfang: 90 Mio. Euro
Antragsfrist: voraussichtlich ab dem 12. April 2021
Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen
„Freie und kommunale Theater“
Eine Programmlinie für freie und kommunal getragene Bespieltheater ist nun rückwirkend für 2020 aufgelegt worden.
Umfang: keine Angabe
Antragsfrist: 24. März 2021
Sonderprogramm „Heimat“
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt ein Sonderprogramm „Heimat 2020“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage auf. Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Umfang: 50 Mio. Euro
Antragsfrist: 15.Juli 2020
Aktuelle Hilfsmaßnahmen durch Organisationen (Ländergebunden Nordrhein-Westfalen)
Aktuell keine
Nicht-Monetäre Kultur Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen
Corona-Kultur-Sprechstunde
(Kulturrat NRW)
Beratung zu finanziellen Hilfeprogrammen/Entlastungen
Corona-Krisen-Beratung zur Vorsorge von negativen finanziellen Konsequenzen (Projektförderung, Fundraising)
Sprechzeiten:
Mittwoch, 13.01.2021 / 11-13 Uhr
Telefon: 0251-132475
E-Mail: r.bode[at]muenster.de
Stand: 16.03.2021
Archiv:
NRW-STÄRKUNGSPAKET „KUNST UND KULTUR“
1.Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen
Umfang: 80 Mio. Euro
Antragsfrist: Antragsfrist ist am 15. November 2020 abgelaufen
einmalige Soforthilfe
Umfang: 9.000 bis 25.000 Euro
Antragsfrist: Antragsfrist abgelaufen
NRW-STÄRKUNGSPAKET „KUNST UND KULTUR“
2.Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen
Die Programmlinie für gemeinnützige Kultureinrichtungen, die nicht institutionell gefördert werden, ist rückwirkend für 2020 wiederaufgelegt worden.
Umfang: 80. Mio Euro
Antragsfrist: Antragsfrist zum 12. März 2021 abgelaufen.
Gründerstipendium NRW (Verlängert)
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt jede Gründerin/jeden Gründer, die/der vor oder am Anfang der Existenzgründung steht mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.000 Euro für maximal ein Jahr
Umfang: 1.000 Euro pro Antrag
Antragsfrist: Antragsfrist zum 28. Februar 2021 abgelaufen.
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