16. März 2021 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Corona-Pandemie

Nordrhein-Westfalen


Aktuelle Hilfsmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen:

 

„Auf geht’s!“ Das Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Das Künstlerstipendium „Auf geht’s“ für freischaffende Künstlerinnen und Künstler wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags – auch in diesem Jahr erneut ausgeschrieben.

 

Umfang: 90 Mio. Euro

Antragsfrist: voraussichtlich ab dem 12. April 2021

Weitere Informationen.

 

 

Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen

„Freie und kommunale Theater“

Eine Programmlinie für freie und kommunal getragene Bespieltheater ist nun rückwirkend für 2020 aufgelegt worden.

 

Umfang: keine Angabe

Antragsfrist: 24. März 2021

Weitere Informationen.

 

 

Sonderprogramm „Heimat“

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt ein Sonderprogramm „Heimat 2020“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage auf. Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.

 

Umfang:  50 Mio. Euro

Antragsfrist: 15.Juli 2020

Weitere Informationen.

 

Aktuelle Hilfsmaßnahmen durch Organisationen (Ländergebunden Nordrhein-Westfalen)

 

Aktuell keine

 

 

Nicht-Monetäre Kultur Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Corona-Kultur-Sprechstunde

(Kulturrat NRW)

Beratung zu finanziellen Hilfeprogrammen/Entlastungen

Corona-Krisen-Beratung zur Vorsorge von negativen finanziellen Konsequenzen (Projektförderung, Fundraising)

Sprechzeiten:

Mittwoch, 13.01.2021 / 11-13 Uhr

Telefon: 0251-132475

E-Mail: r.bode[at]muenster.de

Weitere Informationen.

 

Stand: 16.03.2021

 


 

Archiv:

 

NRW-STÄRKUNGSPAKET „KUNST UND KULTUR“

1.Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen

Umfang: 80 Mio. Euro

Antragsfrist: Antragsfrist ist am 15. November 2020 abgelaufen

 

einmalige Soforthilfe

Umfang: 9.000 bis 25.000 Euro

Antragsfrist: Antragsfrist abgelaufen

 

 

NRW-STÄRKUNGSPAKET „KUNST UND KULTUR“

 2.Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen

 Die Programmlinie für gemeinnützige Kultureinrichtungen, die nicht institutionell gefördert werden, ist rückwirkend für 2020 wiederaufgelegt worden.

 

Umfang: 80. Mio Euro

Antragsfrist: Antragsfrist zum 12. März 2021 abgelaufen.

 

 

Gründerstipendium NRW (Verlängert)

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt jede Gründerin/jeden Gründer, die/der vor oder am Anfang der Existenzgründung steht mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.000 Euro für maximal ein Jahr

 

Umfang: 1.000 Euro pro Antrag

Antragsfrist: Antragsfrist zum 28. Februar 2021 abgelaufen.

 


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