Dieter Haselbach - 30. November 2020 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Corona vs. Kultur

Zwischen Freiheit und Risiko


Selbständige in der Kultur nach der Krise

Die Diskussion um die Frage, ob und wie Staatshilfe dem Kultursektor durch die Corona-Pandemie helfen soll, wird durch den zweiten Lockdown sicherlich noch einmal belebt werden. Immerhin haben alle Beteiligten gelernt, dass bei der Krisenhilfe für kleine Selbständige andere Gesichtspunkte beachtet werden müssen als bei Betrieben. Der Bund hat nach der ersten Welle zur Bewältigung der Krisenfolgen für die Kultur eine Milliarde Euro im Haushalt eingestellt. Das entspricht einer temporären Erhöhung des Bundesetats für Kultur von 60 Prozent seiner jährlichen Ausgaben oder 10 Prozent der Gesamtleistung aller Gebietskörperschaften. Das Programm soll vor allem für Strukturanpassungen verwandt werden. Es muss sich noch herausstellen, ob die Gelder eine solche Wirkung entfalten oder ob sie – wie das meiste öffentliche Geld – eher Vorhandenes stützen und erhalten. Und es muss sich auch noch zeigen, wieweit dieses und jetzt neu aufzulegende Programme bei jenen kleinen Selbständigen ankommen werden. Niemand wird sich gegen ein Angebot zusätzlichen öffentlichen Geldes wehren. Unter Corona ist staatliche Unterstützung noch mehr als sonst wie eine Lotterie, deren Einsatz vor allem in guter Lobbyarbeit liegt. Wahrscheinlich werden die Verbände diese Lotterie bis nach der Bundestagswahl weiterspielen können.

 

Am stärksten litten und leiden unter der Krise in der Kultur alle jene Sparten, die auf Publikum angewiesen sind – an erster Stelle der Theater- und Konzertbetrieb und im privatwirtschaftlichen Bereich die Clubs. Die zweite Welle trifft auf Wirtschaftsbereiche, die von der ersten und den nachfolgenden Hygieneauflagen schon geschwächt sind. Hier soll versucht werden, am Beispiel der Berufsgruppen, die selbständig im Theater, dem Konzertwesen, der Veranstaltungsbranche künstlerisch oder kunstnahe arbeiten, einige Überlegungen anzustellen, wie eine Strukturanpassung jenseits des kurzen Horizonts der Krisenkompensation aussehen könnte. Zu unterscheiden ist zwischen Menschen, die nahe einer öffentlichen Kultureinrichtung arbeiten, und solchen, die sich wirtschaftsnäher selbständig durchschlagen und von öffentlichen Geldern nur gelegentlich erreicht werden.

 

Während des ersten Lockdowns wurde offensichtlich, dass für viele Selbständige dieses Sektors schon das normale Geschäft im Krisenmodus stattfand: Wer selbständig arbeitet und nicht über Reserven für wenigstens einige Monate verfügt, lebt immer am Rand der Krise: Die kleinste Störung, eine Krankheit, der Ausfall eines Kunden, eine nicht erfolgreiche Produktion gefährdet sofort den Lebensentwurf. Die wirtschaftliche Lage ist prekär und Zukunftsvorsorge kann es nicht geben. Solche Selbständigkeit kann nur für sehr begrenzte Zeit, etwa zum Berufseinstieg sinnvoll sein. Wobei, gerade in der Kunst, auch die Unterstützung durch Freunde, Verwandte, Mäzene, ein Vermögen anderer Herkunft als Sicherheitsnetz nicht selten sind.

 

Neben den Wechselfällen des Berufslebens sind Selbständige auch in Sachen der sozialen Lebensrisiken in Deutschland weitgehend auf sich gestellt. Die Künstlersozialkasse ist hier nur scheinbar eine Lösung. Für einkommensschwache Selbständige, denen es gelingt, eine Mitgliedschaft zu erreichen, werden die laufenden Kosten vermindert, indem ein fingierter Arbeitgeber die Hälfte der Sozialleistungen übernimmt. Das wäre für alle Selbständigen attraktiv! Einkommensschwache Selbständige kommen so leichter über die Runde. Einkommensschwach sind nach den Statistiken der Künstlersozialkasse ein Großteil der Versicherten. Aber die Zulassung muss sehr restriktiv gehandhabt werden. Würde der Gesetzgeber solche Restriktionen fallenlassen, gäbe es einen Run auf diese Versicherung. Der Gesetzgeber und seine Verwalter werden so Richter darüber, wer Künstler ist und wer nicht, alle Abgrenzungen aber sind hier willkürlich.

 

Es bedarf neuer Ansätze in der steuer- und sozialrechtlichen Gestaltung von Selbständigkeit. Corona-Hilfen, soweit sie überhaupt gegriffen haben, werden auslaufen. Für eine sinnvolle Selbständigkeit müssen Selbständige ihren tatsächlichen wirtschaftlichen Status wissen. Nur wo der Umsatz mehr als eine prekäre Existenz möglich macht, bietet er eine Perspektive.
Wie würde solches Wissen entstehen? Ein wichtiger Schritt ist, Selbständige in die Sozialversicherungen einzubeziehen. Das erhöht ihre Kosten um einen Betrag, den sie zur Eigenvorsorge ohnehin aufbringen müssen. Unter Stichworten wie „Bürgerversicherung“ wird dies schon diskutiert; in anderen Ländern, genannt sei hier Österreich, ist eine solche Versicherungspflicht in der Sozialversicherung oder über eine Kammer Standard. Die Mitgliedschaft im Sozialversicherungssystem kostet Geld, aber dieser Geldfluss bildet Risiken ab, die für Selbständige bestehen und die finanziert werden müssen. Wo diese Kosten nicht erwirtschaftet werden, ist Selbständigkeit kein Geschäftsmodell. In diesem Rahmen kann auch eine Teilhabe an der Arbeitslosenversicherung, eine Absicherung gegen Beschäftigungslosigkeit gestaltet werden, wo sie unverschuldet, etwa durch staatliche Anordnung entstanden ist. Es wäre dann „Kurzarbeit“ unter eng definierten Bedingungen auch für Selbständige möglich.

 

Flankierend sollte eine Entbürokratisierung der Grundsicherung erfolgen. Viel wurde in der Krise über ein bedingungsloses Grundeinkommen diskutiert. Die Regierungsparteien haben sich dazu klar positioniert: Dieses Grundeinkommen soll es nicht geben und der Abstand einer Grundsicherung zum Arbeitseinkommen soll gewahrt bleiben. Aber in weiten Bereichen gibt es ein Grundeinkommen, das jenem Gebot nicht gerecht wird, so für Aufstocker, denen mit Arbeit eben nicht gelingt, jenen Abstand zur Grundsicherung zu erreichen, so für Rentner oder ehemals Selbständige, deren Lebenseinkommen für die Alterssicherung zu gering war. Es ist vorstellbar, die Gruppe der so Anspruchsberechtigten auszuweiten. Ein möglicher Weg zur Entbürokratisierung der Grundsicherung ist die Einführung einer „negativen Einkommensteuer“, die so eingerichtet werden kann, dass das jetzige Niveau der Grundsicherung erreicht wird und eben nicht mehr. Wer sich entscheidet, die Freiheit künstlerischen Arbeitens wichtiger zu erachten als ein höheres Einkommen, erhält so einen sozial abgesicherten Gestaltungsraum.
Für Menschen, die regelmäßig für geförderte Institutionen als Selbständige arbeiten, gibt es schon rechtliche Instrumente: die arbeitnehmerähnliche Beschäftigung als Gestaltungsform, die Scheinselbständigkeit als Grenze. Die weitere rechtliche Ausgestaltung für den Kultursektor kann Impulse von der politischen Diskussion aufnehmen, die derzeit über Beschäftigungsformen in der Fleischindustrie geführt wird.

 

Wenn soziale Teilhabe von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern nach solchen Linien gestaltet würde, wären für sie Krisen wie Corona nicht ganz so tief. Die Maßnahmen sind nicht nur für den Kultursektor geeignet, sondern können für alle Selbständigen gelten. Es gibt immer mehr Selbständigkeit mit eher kleinen Einkommen, im Gesundheitswesen, in der Bildungsarbeit, in der Landwirtschaft. Die Künstlersozialkasse als Heraushebung eines besonderen Berufskreises mit problematischer Grenzziehung, würde im neuen System aufgehen. Was Selbständige sich erhalten, ist die Freiheit, zu tun, was sie möchten. Es bleibt das Risiko, beruflich zu scheitern. Wer in der Kohleindustrie arbeitet, teilt das Risiko, aber nicht diese Freiheit.

 

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2020-01/2021.


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