Wie unterstützen die Bundesländer jetzt die Kultur?

Die Länder sagen Hilfe zu

Rheinland-Pfalz

 

Der gesamte Kulturbetrieb ist seit Mitte März zum Erliegen gekommen. Diese bisher einmalige Situation in der Bundesrepublik hat natürlich für viele Veranstalter sowie für viele Künstlerinnen und Künstler, vor allem für die, die als Selbständige arbeiten, massive Einnahmeausfälle zur Folge.

 

Der Bund und die Länder haben diese kritische Situation für die Künstlerinnen und Künstler sowie die übrigen Selbständigen im Kultur- und Kreativbereich sehr schnell erkannt. Wir haben daher sofort begonnen, Nothilfeprogramme zur sozialen und betrieblichen Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern zu entwickeln und untereinander abzustimmen.
In dieser Ausnahmesituation ist deshalb mein vorrangiges Ziel, dass die dadurch entstandenen finanziellen Schäden bei den vom Land geförderten Kultureinrichtungen, Kulturveranstaltern, Künstlerinnen und Künstlern abgefedert werden und sie nicht in eine existenzgefährdende Notlage geraten.
Von zentraler Bedeutung ist sicherlich das Hilfspaket, das Bund und Länder für Soloselbständige und Kleinstunternehmen im Umfang von 50 Milliarden Euro auf den Weg gebracht haben. So erhalten Selbständige bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer mit bis zu fünf Beschäftigten, die durch die Auswirkungen der Corona-Krise geschädigt wurden, bis zu 9.000 Euro, Unternehmen bis zehn Beschäftigte 15.000 Euro für drei Monate als Nothilfe. Diese Mittel werden nun schnell und unbürokratisch über die Länder ausgezahlt.

 

Auch für die Förderpraxis in Rheinland-Pfalz habe ich wichtige Entscheidungen getroffen: Wir werden die Förderungen des Landes unverändert weiterlaufen lassen. Die Zuwendungsempfänger erhalten ihre Gelder auf der Grundlage ihrer Anträge, die sie in der Regel bereits bis Ende des letzten Jahres gestellt haben. Die Auswirkungen der Corona-Krise werden wir dann im Rahmen des Verwendungsnachweises behandeln und ausgleichen.

 

Ich habe weiter entschieden, dass für alle Projektförderungen des Landes der Bewilligungszeitraum bis zum Ende des Jahres verlängert wird. Damit versetzen wir die Veranstalter unbürokratisch in die Lage, Veranstaltungen nicht abzusagen, sondern zu verschieben. Und sie müssen auch keine neuen Anträge einreichen, wenn sie die Veranstaltungen verändern. Sie können also flexibel auf die neue Situation reagieren.

 

Was passiert, wenn Veranstaltungen und Projekte abgesagt wurden oder noch werden? Dann müsste das Land eigentlich die Förderung zurückfordern. Das wollen wir in diesem speziellen Fall grundsätzlich nicht tun. Denn bei Veranstaltungen, die abgesagt werden müssen, bleiben die Veranstalter oftmals auf bereits angefallenen Kosten sitzen. Die Veranstalter müssen zwar versuchen, Ausgaben zu vermeiden, aber bereits getätigte und nicht mehr abwendbare Ausgaben bzw. Verpflichtungen kann der Zuwendungsempfänger im Verwendungsnachweis als Ausgaben geltend machen. In dieser Höhe braucht er die Förderung nicht zurückzuzahlen.

 

Auch bei den institutionellen Förderungen wollen wir unbürokratisch vorgehen. Wir werden die institutionellen Förderungen so bewilligen, wie sie im Haushaltsplan des Landes abgedruckt sind. Die Empfänger müssen jetzt keine Wirtschaftspläne aktualisieren und die Auswirkungen der Corona-Krise „einpreisen“. Sie erhalten also rasch ihre Bewilligungen und damit auch ihre notwendige Liquidität.

 

Erste von uns institutionell geförderte Einrichtungen haben um weitere Abschläge zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen gebeten, da die Einnahmen aus Veranstaltungen derzeit ausbleiben. Auch dafür haben wir kurzfristig Lösungen gefunden. Insgesamt zeigt sich, dass unser System gut funktioniert und dass wir – Kommunen, Bund und Länder gemeinsam – gut aufgestellt sind, diese Krise zu bewältigen.

 

Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in Rheinland-Pfalz

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