NEUSTART KULTUR: Pandemiebedingte Investitionen

Wie werden Kulturunternehmen bei Hygienemaßnahmen unterstützt?

Deutsche Theatertechnische Gesellschaft

 

Die Beauftragung eines 113 Jahre alten – und doch frischen – Verbandes war sicher eine großartige Idee der Kulturstaatsministerin Monika Grüters. Wer kennt die Theater und Kulturorte besser als die Menschen, die sich mit den Strukturen, den Berufen und den Technologien seit langer Zeit befassen und den Theater- und Veranstaltungsbetrieb mit Fortbildungen, technischen Entwicklungen und künstlerisch-technischen Konzepten aktiv unterstützen.

 

Pandemiebedingte Investitionen im Umfang von 40 Millionen Euro sollen die gebeutelten privaten Theater und Kleinkunstbühnen fit machen für eine bevorstehende Indoor-Saison unter besonderen Bedingungen und gegebenenfalls auch für die Freiluftsaison des kommenden Jahres. NEUSTART KULTUR bedeutet, das technische Equipment für einen optimistischen Start der Kreativen und eine vertrauensvolle Rückkehr des Publikums in die ertüchtigten Häuser bereitzustellen.

 

Hygienekonzepte, Wegeführungen, Bühnentechnik für den Outdoor-Betrieb, papierlose Ticketsysteme, Erweiterung von kontaktlosen Sanitäreinrichtungen und vor allem Lüftungsanlagen sind bei den Antragstellungen gefragt gewesen.

 

Über 500 Anträge sind bei der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft (DTHG) vom 14. Juli bis zum 31. Oktober 2020 eingegangen. Insgesamt wurden ca. 35 Millionen Euro vergeben, die Antragstellung wurde bis zum 30. November verlängert.

 

Die DTHG hat nicht nur die Anträge bearbeitet und auf deren formelle Richtigkeit überprüft. Im Rahmen von NEUSTART KULTUR wurde ein einmaliges Senior Consultant Programm auf den Plan gerufen.

Kürzlich in den Ruhestand versetzte Ingenieure, Experten für Haustechnik und technische Direktoren teilweise großer Häuser wurden als Berater in die Theater entsendet und haben überprüft und vor Ort beraten. Die nachgewiesene Expertise dieser Beratungen war für viele Kulturmenschen der erste freundliche Kontakt mit professionellen Herangehensweisen an ganzheitliche Konzepte pandemiegerechter und nachhaltiger technischer Erweiterungen ihrer Kulturorte.

 

Dass den Investitionen eine sinnvolle Bestandsaufnahme zugrunde liegt, schafft dabei einen Zugang zu oft längst überfälligen Ertüchtigungen. Die Betrachtung unter Corona-Bedingungen kann auch eine gute Grundlage der Neuorganisation von Arbeits- und Publikumsbereichen bilden.

Wenig erfreulich sind die oft ungestützten Diskussionen um neue Technologien zur Luftreinhaltung in raumlufttechnischen oder ortveränderlichen Anlagen und deren Verwendung in den Kulturbauten. Eine Regelfreundlichkeit bei gleichzeitiger Technikfeindlichkeit fördert weder Vertrauen noch den notwendigen experimentellen Umgang mit Technologien, die antiviral wirken könnten.

 

Bei der besonderen Prominenz der Kulturgebäude bieten gerade sie sich für den großen gesellschaftlichen Test an. Theater waren – gegen erhebliche Widerstände – die ersten elektrifizierten Gebäude in Deutschland vor mehr als 140 Jahren. Orte aktiven Ingenieurwesens.

 

Ein geringer Anteil an gut organisierten Förderpiraten schmälerte nicht das Vergnügen, im großen Stil den kleinen Theatern und Kleinkunstbühnen geholfen zu haben, und deren teilweise euphorische Dankbarkeit ist für das ganze DTHG-Team eine besonders freudvolle Erfahrung.

 

Wesko Rohde ist Vorsitzender der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft.

 

 

Bundesverband Soziokultur

 

Der Neustart für die Kultur begann schon im Frühjahr. Bereits im Mai wurde innerhalb kürzester Zeit das Sofortprogramm NEUSTART für coronabedingte Investitionen von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgesetzt und durch den Bundesverband Soziokultur in die Fläche getragen. NEUSTART „Sofort“ richtete sich an gemeinnützige oder überwiegend öffentlich geförderte Museen, Ausstellungshallen, Gedenkstätten, Veranstaltungsorte für Konzert-, Tanz- und Theateraufführungen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser. Das ursprünglich 10 Millionen schwere Programm war innerhalb weniger Tage überzeichnet. Die BKM reagierte schnell und stockte auf 30 Millionen auf. Alle förderfähigen Anträge konnten somit in eine finanzielle Unterstützung zwischen 10.000 und 50.000 Euro überführt werden, um die Kultureinrichtungen deutschlandweit den gesundheitspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung anzupassen Der Pilot zu NEUSTART KULTUR leistete wertvolle Vorarbeit durch die Klärung von Detailfragen und bestätigte vor allem, wie dringlich investive Maßnahmen für die Aufrechterhaltung kultureller Angebote in Pandemiezeiten sind. Binnen weniger Monate wurden 1.226 Anträge mit einem Fördervolumen von insgesamt 27,5 Millionen Euro bewilligt. Mit Spannung werden die Auswertung und Dokumentation der Maßnahmen erwartet, durch die vor allem kleinere und mittelgroße Kultureinrichtungen bei der Wiedereröffnung und Vorbereitung auf die zweite Welle unterstützt wurden.

 

Ende Oktober, inmitten dieser zweiten Welle, endete das Antragsverfahren der beiden Fördermaßnahmen des Bundesverbandes Soziokultur im anschließenden Programm NEUSTART KULTUR der BKM. Diejenigen Einrichtungen, deren kulturelle und soziokulturelle Programmarbeit in der Maßnahme „Programm“ gefördert werden soll, sehen sich nun einem weiteren Lockdown und ungewissen Perspektiven gegenüber. Es ist vielerorts unklar, ob die Maßnahmen, die aus den 548 eingegangenen Anträgen bewilligt werden können, in der ursprünglich beabsichtigten Form und im geplanten Zeitrahmen auch durchgeführt werden können. Hier wird maximale Flexibilität bei der Änderung von Anträgen und Vorhaben nötig sein, um die im Antragsvolumen voll ausgeschöpfte Fördersumme von 15 Millionen Euro ihrem Förderzweck zuzuführen – eine zusätzliche Erhöhung des Arbeitsaufwands und des Schwierigkeitslevels in dieser ohnehin schon hochkomplexen Aufgabe.

 

Auf die Zeit nach dem Lockdown bereiten sich momentan die Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturellen Zentren vor, die im Bereich „Zentren“ Förderung für pandemiebedingte Investitionen erhalten. 649 Anträge wurden dort gestellt. Die zur Verfügung stehenden 25 Millionen Euro Fördermittel der BKM sind in den Einrichtungen schwerpunktmäßig für den Einbau, die Aufrüstung oder die Anschaffung von Klima- und Belüftungssystemen, für Maßnahmen zur Ertüchtigung und Erweiterung der vorhandenen Nutzflächen, für Ausstattung für Open-Air-Veranstaltungen, für die Modernisierung von Sanitäranlagen und den Ausbau der eigenen IT-Infrastruktur vorgesehen. Diese Maßnahmen sollen die Wiedereröffnung der Einrichtungen ermöglichen und ihre Attraktivität beim Weiterbetrieb unter Pandemiebedingungen stärken, damit wir alle auch weiterhin an ihrer wichtigen Arbeit teilhaben können.

 

Jennifer Tharr leitet das Projekt NEUSTART beim Bundesverband Soziokultur. Thomas Gaens leitet das Projekt NEUSTART KULTUR mit den Förderbereichen Programm und Zentren beim Bundesverband Soziokultur.

 

 

BAG Zirkuspädagogik

 

Die BAG Zirkuspädagogik, der deutsche Verband der Kinder- und Jugendzirkusgruppen und der Zirkuspädagoginnen und -pädagogen, verteilt 4,5 Millionen Euro zur Finanzierung von pandemiebedingten Investitionen für den Zirkus in Deutschland.

 

In der BAG sind sieben Landesarbeitsgemeinschaften und außerdem Institute und Vereine sowie Einzelmitglieder vertreten.

 

Die Beauftragte der Bunderegierung für Kultur und Medien hat uns als einen Verband der kulturellen Jugendbildung gebeten, Fördermittel aus dem Programm NEUSTART KULTUR an alle Zirkuseinrichtungen in Deutschland zu verteilen, weil wir als Partner im Programm „Kultur macht stark“ (KMS) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bereits über Erfahrungen mit der Verteilung von Bundesmitteln verfügen.

Wir arbeiten dabei mit den Verbänden zusammen, die die Interessen der professionellen Unternehmen und Kompanien vertreten, dem Verband Deutscher Zirkusunternehmen (VDCU), der European Circus Association (ECA) und dem Bundesverband zeitgenössischer Zirkus (BUZZ). Die BAG ist jetzt in der Rolle, die Förderung des gesamten Feldes zu übernehmen. Mithilfe des KMS-Büros „Zirkus gestaltet Vielfalt“ konnten in kurzer Zeit drei Mitarbeitende für das Programm „Neustart Kultur im Zirkus“ eingestellt werden, die Strukturen wurden geschaffen und die Ausschreibung konnte begonnen werden. Wir fördern pandemiebedingte investive Schutzmaßnahmen, aber auch weitere zukunftsgerichtete Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Zirkusse bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb sind erklärtes Ziel der Förderung. So sollen Zirkusse auch in Zeiten der Krise ihren kulturellen Auftrag erfüllen können und ein Beitrag zu ihrem Überleben geleistet werden. Die aufgeführten Bundesverbände spiegeln das sehr diverse Feld der Zielgruppe: Einrichtungen des traditionellen und des zeitgenössischen Zirkus wie auch des Kinder- und Jugendzirkus können Anträge stellen. Nach dem Antragstart am 1. Oktober sind in kurzer Zeit über 100 Anträge eingegangen und das beantragte Fördervolumen überschritt schnell die zur Verfügung stehenden Mittel. Mittlerweile sind es ca. 150 Anträge mit beantragten fast acht Millionen Euro Fördermitteln. Jeweils 40 Prozent der Antragsteller sind Zirkusunternehmen und Einrichtungen der kulturellen Bildung und 20 Prozent sind zeitgenössische Kompanien.

Beantragt wurden z. B. ergänzende Zelte mit mehr Platz fürs Publikum, Abstandshalter und Plastikschutz, Bühnenausstattung für draußen, IT-Anlagen etc.

 

Besonders die traditionellen Zirkusunternehmen hoffen auf einen Neustart zu Weihnachten und brauchen daher schnell die Förderzusagen. Viele der Antragsteller beantragen aber zum ersten Mal Fördermittel und haben daher viele Fragen. Die Beratung erfordert viel Zeit, bis es zu einer Bewilligung kommen kann. Unser Ziel ist es, durch intensive Beratung den Nachteil der mangelnden Erfahrung auszugleichen und dadurch genau denjenigen zu helfen, die besonders dringend auf Unterstützung angewiesen sind. Ein Beraterteam hilft dezentral und auch vor Ort bei der Antragstellung und bemüht sich, das Dilemma zu lösen.

 

Fazit: Wenn das Ziel der Sicherung von Existenzen erreicht werden soll, brauchen wir vor allem eine Aufstockung der Mittel und mehr Zeit.

 

Wolfgang Pruisken ist Stellvertretender Vorsitzender der BAG Zirkuspädagogik.

 

 

Filmförderungsanstalt

 

Die Filmförderungsanstalt (FFA) ist die nationale Filmförderung Deutschlands, die die Entstehung von Kinofilmen und ihre Vermarktung fördert, Bau und Ausstattung der Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes und vieles mehr. Darüber hinaus setzen wir – als Dienstleister – die Filmförderung der Beauftragten der Bundesregierung (BKM) administrativ um, unter anderem den Deutschen Filmförderfonds mit seinen beiden Sparten, den German Motion Picture Fund, die Kulturelle Filmförderung und das Zukunftsprogramm Kino I. Da lag es nahe, dass die BKM uns auch mit der Abwicklung der film- und kinospezifischen Programme im Rahmen von NEUSTART KULTUR betraute.

 

Im Mai wurden die Fördervoraussetzungen für das Zukunftsprogramm Kino I coronabedingt erleichtert und aufgrund der großen Resonanz im weiteren Verlauf des Jahres um 5 Millionen aus dem Neustartprogramm auf 22 Millionen Euro aufgestockt.

 

Für Kinos, die die Antragsvoraussetzungen des ersten Zukunftsprogramms nicht erfüllen, startete im August das mit 40 Millionen Euro ausgestattete Zukunftsprogramm Kino II, das Hygienemaßnahmen und zukunftsgerichtete Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kinos bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb fördert.

 

Beide Zukunftsprogramme fördern Investitionen – die Voraussetzung für einen nachhaltigen und qualitätsvollen Kinobetrieb. Nach den kompletten Kinoschließungen am Anfang der Pandemie – und auch jetzt wieder – und dem dramatischen Rückgang des Kinobesuchs brauchen die Kinos dringend weitere investitionsunabhängige Unterstützung. Hier ist ein weiteres Programm der BKM aus den Neustartmitteln vorgesehen und derzeit in der Abstimmung.

 

Nicht nur die Kinos bringt die Pandemie in Existenznot.

 

Filmverleihunternehmen, die die Herausbringung von Filmen oft Monate vorher planen und dafür hohe Vorkosten tragen, waren ab März mit plötzlich geschlossenen Kinos konfrontiert. Die Kosten blieben. Und auch nach der Wiedereröffnung war wegen der drastisch reduzierten Zahl benutzbarer Kinoplätze ein auch nur kostendeckender Filmeinsatz oft unmöglich. Um die Starts attraktiver deutscher Filme zu stimulieren, bezuschusste die BKM die FFA-Verleih- und Vertriebsförderung um 11 Millionen, sodass Projekte, die bis zum 31. Mai 2021 starten, nennenswert mit zusätzlichen Mitteln gefördert werden können. So konnten 23 Verleihprojekte bisher mit zusätzlich 5 Millionen Euro gefördert werden.

 

Während Kinos und Verleiher eher unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie leiden, sind Filmproduktionen direkt von der Krankheit, von der Bedrohung durch Corona betroffen. Ein Ausfall von Personen in Schlüsselpositionen wie Hauptrollen, Regie, Kamera etc. wird normalerweise durch Filmversicherungen abgedeckt. Pandemiebedingte Ausfälle übernehmen die Versicherungen aber ebenso wenig wie durch Corona-Ausbrüche erzwungene Drehabbrüche. Der Beginn einer Produktion unter diesen Bedingungen birgt also unkalkulierbare Risiken. Um diese abzusichern, hat die BKM für Kinofilme und High-End-Serien einen Ausfallfonds mit einem Volumen von 50 Millionen Euro aufgesetzt, an dem sich auch Bundesländer beteiligen bzw. beteiligen werden.

 

Es freut mich, dass wir das praktisch aus dem Stand gemeistert haben. Und mit „wir“ meine ich vor allem die Förderreferentinnen und -referenten der FFA, aber auch die Kolleginnen und Kollegen der BKM, denn eine personelle Aufstockung bei der FFA konnte auch aufgrund der Kürze der Zeit nur marginal erfolgen. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, ihnen Danke zu sagen – sie sorgen dafür, dass unser Film und unsere Kinos auch nach Corona eine Gegenwart und eine Zukunft haben.

 

Sarah Duve-Schmid ist stellvertretender Vorstand und Leiterin Förderung der Filmförderungsanstalt.

 

Deutscher Verband für Archäologie

 

Erstmals mussten im Frühjahr 2020 Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten pandemiebedingt ihre Türen schließen. Mit Entwicklung von Abstands- und Hygienekonzepten und Schutzmaßnahmen konnten sie sukzessive wieder für das Publikum geöffnet und ein sicherer Museumsbesuch in Zeiten von Corona gewährleistet werden. Für viele Einrichtungen ist es angesichts knapper Kassen und fehlender Einnahmen schlichtweg aber nicht möglich, die notwendigen Maßnahmen ohne zusätzliche Unterstützung durchzuführen. Die Initiative zu NEUSTART KULTUR ist daher wichtig und der Dank gilt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dass es zu einer Umsetzung des Programms kommen konnte. 250 Millionen Euro stehen im ersten Programmteil für investive Schutzmaßnahmen in Kultureinrichtungen zur Verfügung, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Für den Deutschen Verband für Archäologie (DVA) war es wichtig, dass bei dem Förderprogramm auch Museen und ähnliche Einrichtungen angemessen berücksichtigt werden.

Im vom DVA übernommenen und mit 25 Millionen Euro ausgestatteten Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ konnten vom 15. September bis Ende November 2020 Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten ihre Anträge in Höhe von 5.000 bis 100.000 Euro stellen. Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen wie die Ertüchtigung von Lüftungsanlagen oder Sanitärbereichen.

 

Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe sind ca. 400 Anträge beim DVA eingegangen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums rechnen wir mit über 600. Die zur Förderung bereitgestellte Summe wird mit großer Wahrscheinlichkeit voll ausgeschöpft oder überzeichnet. Dies zeigt, dass es einen hohen Bedarf an der Förderung gibt. Mehr als die Hälfte der Anträge sind von Museen eingegangen. Ausstellungshäuser (14,2 %) und Gedenkstätten (3,3 %) sind seltener vertreten, knapp 20 Prozent sind nicht eindeutig einem Bereich zuzuordnen. Den mit Abstand größten Anteil der Anträge haben Vereine gestellt. Deutlich geringer ist die Zahl bei privatwirtschaftlichen Gesellschaften, Stiftungen und anderen Formen des öffentlichen Rechts. Anträge liegen aus allen 16 Bundesländern vor. In der Zahl der pro Bundesland gestellten Anträge spiegelt sich dabei in etwa die Bevölkerungsgröße der jeweiligen Länder wider.

 

Die Investitionen ertüchtigen Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten ihre Häuser mit größtmöglicher Sicherheit für das Publikum zu öffnen. Die im November erneut verhängte Schließung des gesamten Bereichs ist für viele Einrichtungen allerdings eine ernsthafte, teils existenzielle Herausforderung, die schon durch den ersten Lockdown und auch danach stark begrenzten Besucherzahlen finanziell spürbar war. Pandemiebedingte Investitionen werden den Museen und anderen Bereichen allein nicht helfen. Es wird im Rahmen von NEUSTART KULTUR oder anderen Programmen auch eine Unterstützung für den Programmbetrieb mit abgesetzten oder verschobenen Ausstellungen und anderen Veranstaltungen notwendig sein. Davon betroffen sind nicht allein die Museen, sondern zahlreiche freiberuflich Tätige und beauftragte Firmen im Transportwesen, Gestaltung, Werbung oder im Verlagswesen.

 

Darüber hinaus können wir durch zahlreiche Anfragen beim DVA auch feststellen, dass der Bedarf für zusätzliche Unterstützung, und dies gilt vor allem für Museen, auch bei kommunalen oder kommunal unterstützten Einrichtungen in erheblichem Maße vorhanden ist. Angesichts der nächstes Jahr schon jetzt absehbaren knappen kommunalen Kassen und damit zu vermutenden Kürzungen im Kulturbereich stehen Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten vor großen Herausforderungen und werden dringend finanzielle Entlastung durch Bund und/oder Länder benötigen.

 

Manfred Nawroth ist Leiter der Geschäftsstelle des Deutschen Verbandes für Archäologie.

 

 

GEMA

 

Musik, im Konzerthaus ebenso wie im Club oder in der Rockarena, lebt vom direkten Kontakt mit dem Publikum. Seit dem Frühjahr kann dieses – auch wirtschaftlich wichtige – Standbein der Musikschaffenden, die Livekultur, kaum noch stattfinden. Deshalb hat die GEMA in der ersten Welle der Corona-Pandemie bereits im März ein in der Geschichte unserer Verwertungsgesellschaft einzigartiges Hilfsprogramm aufgesetzt. Schnell und unbürokratisch haben wir denjenigen unserer Mitglieder, deren Existenz infolge der finanziellen Einbußen besonders gefährdet war, über die ersten Monate der Krise geholfen und damit einmal mehr die Kraft der GEMA als Solidargemeinschaft unter Beweis gestellt. Unsere akuten Hilfen, auch in Verbindung mit den bisherigen staatlichen Sofortmaßnahmen, reichen jedoch keineswegs aus. Für zahlreiche Musikurheberinnen und -urheber wird das Jahr 2021 wirtschaftlich noch schwieriger werden, denn Tantiemen, die sie für die Nutzung ihrer Werke erhalten, sind für viele von ihnen das Rückgrat ihrer wirtschaftlichen Existenz. Die GEMA plant daher für 2021 erneut Unterstützungen für ihre Mitglieder, um die Auswirkungen der Pandemie abzumildern, aber weitere gezielte Hilfen von staatlicher Seite sind für die Musikschaffenden ebenfalls unabdingbar.

 

Doch nicht nur ihren Mitgliedern gegenüber hat die GEMA schnell reagiert: Es stand für uns außer Frage, dass wir Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mit unserer Erfahrung und Infrastruktur bei der Verteilung der Fördermittel für das im Sommer von der Bundesregierung aufgelegte Programm NEUSTART KULTUR unterstützen. Innerhalb des Programmteils „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ koordiniert die GEMA die Abwicklung des Investitionsprogramms für Musikaufführungsstätten, Musikclubs und Musikfestivals.

 

Kultureinrichtungen, die Live-Musik zur Aufführung bringen und deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird, sollen in die Lage versetzt werden, auch unter Corona-Auflagen ihren Spielbetrieb wiederherzustellen und fortzusetzen. Dafür erhalten sie auf Antrag entsprechend der Förderrichtlinien der BKM Investitionshilfen für die Umsetzung von „Pandemie-festen“ Schutzmaßnahmen wie Hygienekonzepte, den Neu- und Umbau von Belüftungsanlagen, die Einführung von Online-Ticketing-Systemen oder die Anschaffung mobiler Bühnen. Allesamt wichtig und vor allem auch nachhaltig, sodass sie weit über die Krise hinauswirken werden.

 

Zwischen dem 24. August und dem 30. November konnten auf der Webseite der GEMA über ein Online-Formular Fördersummen zwischen 5.000 und 100.000 Euro beantragt werden. Die Nachfrage war von Beginn an hoch. Insgesamt standen 30 Millionen Euro zur Verteilung bereit. In einem überwiegend digital aufgesetzten Prozess war eine schnelle Mittelausreichung unser erklärtes Ziel, und tatsächlich ist es gelungen, den Großteil der Anträge kurzfristig zu bearbeiten – ganz überwiegend mit positivem Bescheid. Dass die ersten Kultureinrichtungen umgehend mit der Umsetzung der Arbeiten begonnen haben, zeigt den enormen Bedarf – und den Willen der Veranstaltungsbranche, den Kulturschaffenden auch unter den veränderten Bedingungen, sobald es wieder möglich wird, pandemiesichere Bühnen und Veranstaltungsorte für ihre Live-Auftritte zur Verfügung zu stellen.

 

Harald Heker ist Vorstandsvorsitzender der GEMA.

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