NEUSTART KULTUR: Pandemiebedingte Investitionen

Wie werden Kulturunternehmen bei Hygienemaßnahmen unterstützt?

 

Deutscher Verband für Archäologie

 

Erstmals mussten im Frühjahr 2020 Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten pandemiebedingt ihre Türen schließen. Mit Entwicklung von Abstands- und Hygienekonzepten und Schutzmaßnahmen konnten sie sukzessive wieder für das Publikum geöffnet und ein sicherer Museumsbesuch in Zeiten von Corona gewährleistet werden. Für viele Einrichtungen ist es angesichts knapper Kassen und fehlender Einnahmen schlichtweg aber nicht möglich, die notwendigen Maßnahmen ohne zusätzliche Unterstützung durchzuführen. Die Initiative zu NEUSTART KULTUR ist daher wichtig und der Dank gilt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dass es zu einer Umsetzung des Programms kommen konnte. 250 Millionen Euro stehen im ersten Programmteil für investive Schutzmaßnahmen in Kultureinrichtungen zur Verfügung, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Für den Deutschen Verband für Archäologie (DVA) war es wichtig, dass bei dem Förderprogramm auch Museen und ähnliche Einrichtungen angemessen berücksichtigt werden.

Im vom DVA übernommenen und mit 25 Millionen Euro ausgestatteten Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ konnten vom 15. September bis Ende November 2020 Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten ihre Anträge in Höhe von 5.000 bis 100.000 Euro stellen. Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen wie die Ertüchtigung von Lüftungsanlagen oder Sanitärbereichen.

 

Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe sind ca. 400 Anträge beim DVA eingegangen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums rechnen wir mit über 600. Die zur Förderung bereitgestellte Summe wird mit großer Wahrscheinlichkeit voll ausgeschöpft oder überzeichnet. Dies zeigt, dass es einen hohen Bedarf an der Förderung gibt. Mehr als die Hälfte der Anträge sind von Museen eingegangen. Ausstellungshäuser (14,2 %) und Gedenkstätten (3,3 %) sind seltener vertreten, knapp 20 Prozent sind nicht eindeutig einem Bereich zuzuordnen. Den mit Abstand größten Anteil der Anträge haben Vereine gestellt. Deutlich geringer ist die Zahl bei privatwirtschaftlichen Gesellschaften, Stiftungen und anderen Formen des öffentlichen Rechts. Anträge liegen aus allen 16 Bundesländern vor. In der Zahl der pro Bundesland gestellten Anträge spiegelt sich dabei in etwa die Bevölkerungsgröße der jeweiligen Länder wider.

 

Die Investitionen ertüchtigen Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten ihre Häuser mit größtmöglicher Sicherheit für das Publikum zu öffnen. Die im November erneut verhängte Schließung des gesamten Bereichs ist für viele Einrichtungen allerdings eine ernsthafte, teils existenzielle Herausforderung, die schon durch den ersten Lockdown und auch danach stark begrenzten Besucherzahlen finanziell spürbar war. Pandemiebedingte Investitionen werden den Museen und anderen Bereichen allein nicht helfen. Es wird im Rahmen von NEUSTART KULTUR oder anderen Programmen auch eine Unterstützung für den Programmbetrieb mit abgesetzten oder verschobenen Ausstellungen und anderen Veranstaltungen notwendig sein. Davon betroffen sind nicht allein die Museen, sondern zahlreiche freiberuflich Tätige und beauftragte Firmen im Transportwesen, Gestaltung, Werbung oder im Verlagswesen.

 

Darüber hinaus können wir durch zahlreiche Anfragen beim DVA auch feststellen, dass der Bedarf für zusätzliche Unterstützung, und dies gilt vor allem für Museen, auch bei kommunalen oder kommunal unterstützten Einrichtungen in erheblichem Maße vorhanden ist. Angesichts der nächstes Jahr schon jetzt absehbaren knappen kommunalen Kassen und damit zu vermutenden Kürzungen im Kulturbereich stehen Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten vor großen Herausforderungen und werden dringend finanzielle Entlastung durch Bund und/oder Länder benötigen.

 

Manfred Nawroth ist Leiter der Geschäftsstelle des Deutschen Verbandes für Archäologie.

 

 

GEMA

 

Musik, im Konzerthaus ebenso wie im Club oder in der Rockarena, lebt vom direkten Kontakt mit dem Publikum. Seit dem Frühjahr kann dieses – auch wirtschaftlich wichtige – Standbein der Musikschaffenden, die Livekultur, kaum noch stattfinden. Deshalb hat die GEMA in der ersten Welle der Corona-Pandemie bereits im März ein in der Geschichte unserer Verwertungsgesellschaft einzigartiges Hilfsprogramm aufgesetzt. Schnell und unbürokratisch haben wir denjenigen unserer Mitglieder, deren Existenz infolge der finanziellen Einbußen besonders gefährdet war, über die ersten Monate der Krise geholfen und damit einmal mehr die Kraft der GEMA als Solidargemeinschaft unter Beweis gestellt. Unsere akuten Hilfen, auch in Verbindung mit den bisherigen staatlichen Sofortmaßnahmen, reichen jedoch keineswegs aus. Für zahlreiche Musikurheberinnen und -urheber wird das Jahr 2021 wirtschaftlich noch schwieriger werden, denn Tantiemen, die sie für die Nutzung ihrer Werke erhalten, sind für viele von ihnen das Rückgrat ihrer wirtschaftlichen Existenz. Die GEMA plant daher für 2021 erneut Unterstützungen für ihre Mitglieder, um die Auswirkungen der Pandemie abzumildern, aber weitere gezielte Hilfen von staatlicher Seite sind für die Musikschaffenden ebenfalls unabdingbar.

 

Doch nicht nur ihren Mitgliedern gegenüber hat die GEMA schnell reagiert: Es stand für uns außer Frage, dass wir Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mit unserer Erfahrung und Infrastruktur bei der Verteilung der Fördermittel für das im Sommer von der Bundesregierung aufgelegte Programm NEUSTART KULTUR unterstützen. Innerhalb des Programmteils „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ koordiniert die GEMA die Abwicklung des Investitionsprogramms für Musikaufführungsstätten, Musikclubs und Musikfestivals.

 

Kultureinrichtungen, die Live-Musik zur Aufführung bringen und deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird, sollen in die Lage versetzt werden, auch unter Corona-Auflagen ihren Spielbetrieb wiederherzustellen und fortzusetzen. Dafür erhalten sie auf Antrag entsprechend der Förderrichtlinien der BKM Investitionshilfen für die Umsetzung von „Pandemie-festen“ Schutzmaßnahmen wie Hygienekonzepte, den Neu- und Umbau von Belüftungsanlagen, die Einführung von Online-Ticketing-Systemen oder die Anschaffung mobiler Bühnen. Allesamt wichtig und vor allem auch nachhaltig, sodass sie weit über die Krise hinauswirken werden.

 

Zwischen dem 24. August und dem 30. November konnten auf der Webseite der GEMA über ein Online-Formular Fördersummen zwischen 5.000 und 100.000 Euro beantragt werden. Die Nachfrage war von Beginn an hoch. Insgesamt standen 30 Millionen Euro zur Verteilung bereit. In einem überwiegend digital aufgesetzten Prozess war eine schnelle Mittelausreichung unser erklärtes Ziel, und tatsächlich ist es gelungen, den Großteil der Anträge kurzfristig zu bearbeiten – ganz überwiegend mit positivem Bescheid. Dass die ersten Kultureinrichtungen umgehend mit der Umsetzung der Arbeiten begonnen haben, zeigt den enormen Bedarf – und den Willen der Veranstaltungsbranche, den Kulturschaffenden auch unter den veränderten Bedingungen, sobald es wieder möglich wird, pandemiesichere Bühnen und Veranstaltungsorte für ihre Live-Auftritte zur Verfügung zu stellen.

 

Harald Heker ist Vorstandsvorsitzender der GEMA.

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