19. November 2020 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Corona NL

Corona versus Kultur - Newsletter Nr. 27 vom 19.11.2020


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gestern haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat mit der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes eine wichtige Entscheidung für den Kulturbereich getroffen. Bundespräsident Steinmeier unterzeichnete das Gesetz noch am späten Abend.

 

Anders als zuerst geplant wurde im Infektionsschutzgesetz, das korrekt „Drittes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ heißt, im § 28a „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur und der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind nicht mehr in einen Topf geworfen.

 

Wir hatte am 10. November den Deutschen Bundestag aufgefordert, den Kulturbereich im Gesetz als eigenständigen Bereich zu benennen und damit den zuerst vorgelegten Entwurf zu ändern.

 

Kultur, so unsere Forderung, soll nicht mehr unter Freizeit subsumiert werden. Eine Trennung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wird, so unsere Position, dem besonderen Charakter der Kultureinrichtungen, die eben mehr als Freizeiteinrichtungen sind, besser gerecht.

 

Die Angeordneten des Deutschen Bundestages änderten den Gesetzesvorschlag. Im § 28a Ziffer 7 wurden die Kultureinrichtungen nun eigenständig aufgenommen: „Untersagung oder Beschränkung von Kulturveranstaltungen oder des Betriebs von Kultureinrichtungen“.

 

In der dazugehörigen Begründung heißt es, wie ebenfalls von uns gefordert, nun: „Mit der neuen Nummer 7 wird ein eigenes Regelbeispiel für Beschränkungen im Kulturbereich geschaffen. Die Untersagung und Beschränkung des Betriebs von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen sind insbesondere grundrechtsrelevant mit Blick auf die Kunstfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes, der die künstlerische Betätigung selbst („Werkbereich“), aber auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks („Wirkbereich“) umfasst und damit auf Seiten der Veranstalter wie auch der Künstlerinnen und Künstler selbst wirksam wird. Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden. Beschränkungen insbesondere des Wirkbereichs können in einer volatilen Pandemielage mit dem Ziel einer Reduzierung von Infektionszahlen erforderlich sein, um den Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit angemessen gewährleisten zu können.“

 

Kultureinrichtungen sind mehr als Freizeiteinrichtungen. Das wird mit der gestrigen Entscheidung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates deutlich. Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser, Kinos u.a. sind viel mehr als reine Vergnügungsorte, es sind die Orte, an denen Kunst, die nach unserer Verfassung (GG Art. 5, Abs. 3) unter besonderem Schutz steht, präsentiert wird. In der Begründung steht nun der für uns wichtige Satz:

 

„Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden.“

 

Wir danken den Angeordneten des Deutschen Bundestages für ihre große Unterstützung. In der Pandemie ist es für uns wichtig, auf die besondere Rolle, die das Offenhalten von Kultureinrichtungen hat, hinweisen zu können.

 

Künftige Einschränkungen für Kulturorte wegen der Pandemie müssen auf Grund der neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz von den Regierungen (Bund und Länder) begründet werden. Das ist gut so!

 

Bleiben Sie gesund!

 

Ihr

 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
twitter.com/olaf_zimmermann

 


 

NEUSTART KULTUR – Kulturinfrastrukturförderung

 

 

Um den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten, hat die Bundesregierung im Sommer das Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt.

 

Die mehr als 50 Teilprogramme wurden in enger Abstimmung mit den unterschiedlichen Kulturverbänden entwickelt und realisiert, im Regelfall mit den Ländern vorbesprochen und dem Bundesrechnungshof zur Anhörung vorgelegt.

 

Mehr als 500 Millionen Euro des Programms, das sich über die Jahre 2020/21 erstreckt, wurden mittlerweile den mit der Abwicklung betrauten Verbänden und Fonds zur Verfügung gestellt. Einschließlich des Ausfallfonds für die Filmwirtschaft in Höhe von 50 Millionen Euro und der pandemiebedingten Mehrbedarfe der regelmäßig vom Bund geförderten Einrichtungen sind bereits weit über 600 Millionen Euro und damit knapp zwei Drittel des gesamten NEUSTART-Programms konkret belegt.

 

Bis Mitte Oktober waren, so hat es Kulturstaatsministerin Monika Grütters vor zwei Tagen mitgeteilt, über die ganze Breite des Programms mehr als 20.000 einzelne Anträge gestellt worden. Hochgerechnet auf die Zeit bis Mitte November, sie davon aus, dass mittlerweile bis zu 35.000 Anträge vorliegen. Die mit der Bewilligung betrauten Stellen melden fast durchgehend, dass die Neustart-Programme schon überbucht und weitere, zusätzliche Mittel hilfreich wären.

 

 


 

Weitere Hilfsmaßnahmen des Bundes

 

 


 

Hilfsmaßnahmen der Länder

 

Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht der Länder-Hilfsmaßnahmen.

 

 


 

Die Rote (Corona) Liste 2.0

 

Mit der Roten Liste bedrohter Kultureinrichtungen, einer Analogie zu den bekannten „Roten Listen“ bedrohter Tier- und Pflanzenfamilien, wurden bis zur Ausgabe 2/2018 sechs Jahre lang in jeder Ausgabe von Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, gefährdete Kulturinstitutionen, -vereine und -programme vorgestellt. Ziel der Roten Liste war es stets, auf den Wert einzelner Kultureinrichtungen und Initiativen hinzuweisen. Zuletzt hatte sich die Situation der Kultureinrichtungen zum Positiven gewandelt – die gesamtdeutsche Kulturlandschaft blühte, daher wurde die Rote Liste 2018 eingestellt. Ein Erfolg für die Kultur!

 

Doch dann kam im Frühjahr 2020 die Corona-Pandemie. Heute sind wieder zahlreiche Kulturinstitutionen, -vereine und -programme bedroht. Daher führt Politik & Kultur „Die Rote Liste 2.0“ in Analogie zur Roten Liste wieder ein – mit der Änderung, dass auf ihr nur durch Corona bedrohte Kultur aufgenommen werden kann.

 

Politik & Kultur stellt dazu die Arbeit einzelner Einrichtungen vor und teilt sie ein in Gefährdungskategorien von 0 bis 4. Ob und welche Veränderungen für die vorgestellten Einrichtungen eintreten, darüber werden wir Sie fortlaufend informieren.

 

 

Benachrichtigen Sie uns über die Lage Ihnen bekannter Kultureinrichtungen! Senden Sie uns dazu Ihre Vorschläge an info@politikundkultur.net.

 


 

Corona versus Kultur – Newsletter

 

Hier finden Sie alle Corona versus Kultur Newsletter des Deutschen Kulturrates.

 

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Jetzt kostenfrei als E-Book: Frauen und Männer im Kulturmarkt – Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage

 

Corona hat alles verändert und Corona hat vieles sichtbar gemacht. Dass die Seuche innerhalb von wenigen Tagen die ökonomischen Bedingungen der Künstlerinnen und Künstler und der kleinen kulturwirtschaftlichen Unternehmen zum Zusammenstürzen bringen konnte, zeigt, wie dünn das Eis der ökonomischen Absicherung der Frauen und Männer, die im Kulturmarkt arbeiten, ist.

 

Die neue Studie „Frauen und Männer im Kulturmarkt“ von Gabriele Schulz und Olaf Zimmermann ist jetzt auch kostenfrei als E-Book (pdf) erhältlich.

 

Frauen und Männer im Kulturmarkt – Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage
Von Gabriele Schulz, Olaf Zimmermann
ISBN 978-3-947308-20-0,
508 Seiten, 28 x 21,2 cm, 24,80 €

 


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