Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 24

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 2. Juli war es endlich so weit: Der Deutsche Bundestag verabschiedete den Nachtragshaushalt 2020 und der Weg für den Kulturinfrastrukturfonds mit einem Volumen von 1 Milliarde Euro, in Zahlen 1.000.000.000 Euro, war frei. Damit wurde ergänzend zu den bestehenden Kulturförderprogrammen der Länder sowie den Soforthilfen deas Bundes, die Unternehmen und Solo-Selbständigen aller Branchen offenstehen, ein spezielles Förderprogramm ausschließlich für die Kultur aufgelegt. Dieses Programm sollte den besonderen Anforderungen des Kultur- und Medienbereiches besser Rechnung tragen als die allgemeinen Programme des Bundeswirtschaftsministeriums.

 

Unter dem gemeinsamen Titel »NEUSTART KULTUR« stehen

 

  • bis zu 250 Millionen Euro für pandemiebedingte Investitionen
  • bis zu 480 Millionen Euro zur Stärkung der Kulturinfrastruktur
  • bis zu 150 Millionen Euro für alternative, auch digitale Kulturangebote und
  • bis zu 100 Millionen Euro zur Kompensation pandemiebedingter Einnahmeverluste und Mehrbedarfe bundesgeförderter Häuser und Projekte zur Verfügung.

 

Von vorneherein war klar, dass die Unterstützung aus NEUSTART KULTUR in erster Linie jenen Institutionen, Unternehmen und Organisationen zugutekommen sollte, die nicht vornehmlich öffentlich gefördert sind oder anders gesagt: NEUSTART KULTUR richtet sich insbesondere an die Kulturunternehmen sowie die Künstlerinnen und Künstler. Es ist also in weiten Teilen ein Kulturwirtschaftsförderprogramm, das von der Kulturstaatsministerin auf den Weg gebracht wurde.

 

Expertise anerkennen

 

Die Mittelvergabe wird nicht durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) selbst, eine Agentur oder nachgeordnete Behörde erfolgen, sondern durch die bundesgeförderten Kulturfonds, die Kulturstiftung des Bundes sowie Verbände. Der Deutsche Kulturrat hatte diese Vergabepraxis gefordert, damit die Erfahrungen aus der Praxis und die Nähe zu den potenziell Geförderten bereits in die Entwicklung der Förderprogramme einfließen konnte bzw. kann. Denn eines ist klar, eine Milliarde Euro sind nicht nur viel Geld, sie sollen auch möglichst zielgerichtet ausgegeben werden, um dem Kulturbetrieb, wie der Name schon sagt, einen Neustart zu ermöglichen. Darüber hinaus legen BKM und Kulturstiftung der Länder ein Programm mit Blick auf Digitalisierung zusammen auf.

 

Innerhalb kürzester Zeit mussten während der Sommerzeit von den Fonds, Verbänden und anderen Organisationen die Förderprogramme entwickelt und mit der BKM abgestimmt werden. Erst auf dieser Grundlage kann die Bewilligung durch das Bundesverwaltungsamt erfolgen und danach können die Verbände und Fonds mit ihren Ausschreibungen loslegen. Erschwerend kam hinzu, dass die einzelnen Programmteile von NEUSTART KULTUR noch vom Bundesrechnungshof mit Argusaugen beäugt und genauestens überprüft wurden und werden, jeweils mit dem Argument, dass für Kulturförderung die Länder zuständig seien.

 

Die Mittel vergebenden Institutionen müssen nun ihr Personal aufstocken, damit die eingehenden Anträge geprüft, die Mittel bewilligt und deren ordnungsgemäße Verwendung schließlich geprüft werden kann. Die Vergabe der Mittel soll schnell erfolgen, denn die Not im Kulturbereich ist groß. Zugleich müssen die satzungsgemäßen Statuten der vergebenden Institutionen beachtet oder gegebenenfalls angepasst werden. All dies geschieht neben dem normalen Alltagsgeschäft.

 

Die Verantwortung der Mittel vergebenden Organisationen ist sehr groß. Intern mit Blick auf ihr Selbstverständnis, wirtschaftlich und nicht zuletzt gegenüber dem kulturellen Bereich, den sie vertreten bzw. für den sie stehen. Den Ärger, wenn es mit der Vergabe nicht so klappt wie erhofft, werden sie abbekommen. Insofern stünde es dem BKM sehr gut an, die Mittel vergebenden Organisationen als Partner und nicht als Dienstleister anzusehen. Denn ihre gewachsene Kompetenz und ihr Einsatz machen es möglich, die große Summe von einer Milliarde Euro sachgerecht zu vergeben. Dazu gehört auch, neben der Dachmarke NEUSTART KULTUR die Mittel vergebenden Organisationen sichtbar werden zu lassen. »Leben und leben lassen« wäre ein guter Wahlspruch für die Zusammenarbeit.

 

Was es schon gibt

 

Was bis bereits auf den Weg gebracht wurde, ist beachtlich. Der Musikfonds, die Stiftung Kunstfonds, der Fonds Soziokultur, der Deutsche Literaturfonds, der Deutsche Übersetzerfonds sowie für den Tanzbereich der Dachverband Tanz, Diehl & Ritter sowie NPN haben die ersten Förderrunden bereits ausgeschrieben. Der Fonds darstellende Künste ist ebenso wie der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler in Abstimmungen mit der BKM, die hoffentlich in Kürze abgeschlossen sind. Die Förderprogramme dieser Institutionen richten sich unmittelbar an Künstlerinnen und Künstler. Es geht darum, dass sie produzieren können, teils Konzepte entwickeln, neue künstlerische oder auch neue Wege, sich zu präsentieren, einschlagen können. Die Zielgruppe sind professionelle Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich einer künstlerischen Tätigkeit nachgehen. Bei der Förderung handelt es sich um keine soziale Unterstützung, sondern um die Ermöglichung zur künstlerischen Arbeit, um weiter im Markt zu bleiben bzw. neue Arbeiten präsentieren zu können. Die genannten Institutionen verfügen über die entsprechende Expertise und Fachjurys, um eingereichte Anträge bewerten zu können.

 

Mittel für pandemiebedingte Investitionen von nicht hauptsächlich von der öffentlichen Hand finanzierten Kultureinrichtungen können bei der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft, beim Bundesverband Soziokultur, beim Deutschen Verband für Archäologie und bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik beantragt werden. Wichtig ist hier, dass pandemiebedingte Investitionen mehr sind als Plexiglasabtrennungen im Kassenbereich von Theatern oder Museen. Es gehören neue Leitsysteme, Informationsmaterialien und anderes mehr dazu. Gerade von diesem Programm könnten auch Impulse für weitere kulturwirtschaftliche Akteure, wie beispielsweise die Designbranche, ausgehen. Die Expertise dieser Branche sollte genutzt werden.
In der zweiten Augusthälfte wurden als direkte Impulse für Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft die Programme für Musikveranstalter, die von der Initiative Musik ausgereicht werden, sowie die für die Verlags- und Buchhandelsbranche, für die der Börsenverein des Deutschen Buchhandels verantwortlich zeichnet, bekannt gegeben. Für die Filmbranche ist die Filmförderungsanstalt Ansprechpartner für die verschiedenen Förderprogramme, angefangen vom Zukunftsprogramm Kino II bis hin zur Verleihförderung.

 

Weiter sind Programme in Vorbereitung, die Unternehmen, Kultureinrichtungen und -institutionen bei der Digitalisierung ihrer Angebote unterstützen sollen. Denn eines wurde in den letzten Monaten deutlich, hier ist noch reichlich Luft nach – gerade auch mit Blick auf die Monetarisierung von Angeboten. Denn die Anstrengungen, der Kulturwirtschaft auf die Beine zu helfen, sollten durch kostenfreie digitale Angebote nicht gleich wieder konterkariert werden.

 

Was fehlt?

 

Eine Besonderheit im Rahmen von NEUSTART KULTUR ist die Förderung der privaten Rundfunkanstalten, die einen Ausgleich für entgangene Werbeeinnahmen in Höhe von 20 Millionen Euro erhalten. Hier stellt sich schon die Frage, warum die Fachzeitschriften aus dem Kultursektor, die von Werbeeinnahmen abhängig sind, nicht ebenfalls einen Ausgleich erhalten. Ihre Kunden sind oftmals Museen, Messen, Festivals, Verlage und andere aus der Kulturbranche, die coronabedingt jetzt keine Anzeigen schalten, weil entweder die Veranstaltungen ganz ausfallen oder aber ihr Budget zusätzliche Werbemaßnahmen nicht zulässt. Die Fachzeitschriften und Fachzeitungen aus dem Kulturbereich sind nicht nur wichtige Multiplikatoren, sie ermöglichen den Diskurs über die verschiedenen Künste und nicht zuletzt über Kulturpolitik, der in den privaten Rundfunkanstalten zumindest keinen Platz hat. Hier sollte nachgesteuert und ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt werden.

 

Strukturell ist NEUSTART KULTUR so angelegt, dass das Hochfahren des Kulturbetriebs – und zwar insbesondere des nicht hauptsächlich öffentlich geförderten Kulturbetriebs – ermöglicht werden soll. Die Erwartung ist, dass hierdurch Aufträge für jene kulturwirtschaftlichen Akteure generiert werden, die nicht unmittelbar durch Förderprogramme adressiert werden. Ob diese Rechnung aufgeht, hängt von der Wirksamkeit der Förderinstrumente und den Geförderten selbst ab. Nur wenn tatsächlich Aufträge vergeben werden, können viele in der Kultur neu starten.

 

Ihr

 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
twitter.com/olaf_zimmermann

 

 

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Hilfsmaßnahmen des Bundes

 

 


 

Hilfsmaßnahmen der Länder

 

 


 

Aktuelle Lageeinschätzungen und Kommentare

 

Hier schildern Autorinnen und Autoren die Lage in den verschiedenen Kulturbereiches, machen die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich und formulieren sowohl politische als auch gesellschaftliche Forderungen.

 

 

Ältere Texte zum Thema finden Sie hier.

 


 

Corona versus Kultur – Newsletter

 

Hier finden Sie alle Corona versus Kultur Newsletter des Deutschen Kulturrates.

 

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Pressemitteilungen des Deutschen Kulturrates

 

Lesen Sie hier unsere Pressemitteilungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

 

 


 

Neue Studie: Frauen und Männer im Kulturmarkt – Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage

 

Corona hat alles verändert und Corona hat vieles sichtbar gemacht. Dass die Seuche innerhalb von wenigen Tagen die ökonomischen Bedingungen der Künstlerinnen und Künstler und der kleinen kulturwirtschaftlichen Unternehmen zum Zusammenstürzen bringen konnte, zeigt, wie dünn das Eis der ökonomischen Absicherung der Frauen und Männer, die im Kulturmarkt arbeiten, ist. Die neue Studie „Frauen und Männer im Kulturmarkt“ erscheint deshalb genau zu richtigen Zeitpunkt, um mehr Klarheit zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Kulturberufen zu schaffen.

 

Die neue Studie weitet den Blick auf den gesamten Bereich der Kulturberufe.

 

So z. B. auf die Angestellten im Buchhandel, Verlags- und Medienwirtschaft, Medien-, Informations- und Dokumentationsdiensten, Redaktion und Journalismus, Öffentlichkeitsarbeit, Produkt- und Industriedesign, Technische Mediengestaltung, Innenarchitektur, Kunsthandwerk – Bildende Kunst, Kunsthandwerkliche Glas- und Keramikgestaltung, Kunsthandwerkliche Metallgestaltung, Musikinstrumentenbau, Theater-, Film- und Fernsehproduktion, Veranstaltungs-, Kamera- und Tontechnik, Bühnen- und Kostümbildnerei, Musik-, Gesangs- und Dirigententätigkeit, Schauspiel-, Tanz- und Bewegungskunst, Moderation und Unterhaltung, Ausstellen und Präsentieren in Museen und Lehren außerhalb der Schule und auf die Selbständigen in den Bereich Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Kunst, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Pressemarkt, Werbemarkt und Software-/Games-Industrie sowie weiter auf die in der Künstlersozialkasse Versicherten in den Berufsgruppen Wort, Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst.

 

Frauen und Männer im Kulturmarkt – Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage
Von Gabriele Schulz, Olaf Zimmermann
ISBN 978-3-947308-20-0,
508 Seiten, 28 x 21,2 cm, 24,80 €

 

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