14. Mai 2020 Kulturrat_Logo_72dpi-01

Corona NL

Corona versus Kultur - Newsletter Nr. 15


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

heute findet im Deutschen Bundestag ab 17.10 Uhr die zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“ (Drucksache 19/18697) [Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) (Drucksache 19/19218)] statt.

 

Außerdem wird der  Antrag der Fraktion der FDP „Verbraucherschutz in der Corona-Krise – Gutscheinlösung verbraucherfreundlich ausgestalten“ und der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Faire und freiwillige Gutscheinlösungen im Veranstaltungs- und Freizeitbereich“ beraten (Drucksachen 19/1870219/1870819/19218).

 

Außerdem findet die Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion der FDP „Corona-Notfallplan für die Filmwirtschaft„, zum Antrag der Fraktion der FDP „Kultur- und Kreativwirtschaft in der Corona-Krise überlebensfähig machen„, zum Antrag der Fraktion der FDP „Kultur- und Kreativwirtschaft krisen- und zukunftsfest gestalten„, zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Medienvielfalt und Journalismus in der Corona-Krise schützen – Demokratie braucht kritische Öffentlichkeit„, zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Corona-Hilfen an die Arbeits- und Lebensbedingungen von Kulturschaffenden anpassen“ und zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Maßnahmen zur Rettung der kulturellen Infrastruktur in der Corona-Krise“ (Drucksachen 19/1822319/1822419/1866819/1869119/1869219/1871519/19202) statt.

 

Außerdem wird auch der Antrags der Fraktion der AfD „Nothilfen für Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig gestalten – Rasch eine Exit-Strategie einleiten“ (Drucksache 19/19159) beraten.

 

  • Die 45 minütige Debatte kann hier voraussichtlich ab 17.10 angesehen werden.

 

Wir sind gespannt, ob in der Bundestagsdebatte der vom Deutschen Kulturrat bereits seit dem 11. März geforderte und von Bundeskanzlerin Angela Merkel (siehe Bundeskanzlerin sichert Kulturschaffenden Unterstützung zu) am vergangenen Wochenende angekündigte und von Vizekanzler Olaf Scholz im Interview mit dem Tagesspiel (Kunst und Kultur brauchen unbedingt ein eigenes Konjunkturprogramm, wir wollen den Kulturschaffenden massiv helfen.) bekräftigte „Kulturinfrastrukturfonds“ auch Thema sein wird.

 

Lesen Sie dazu auch unsere Resolution „Konjunkturprogramm für die Kultur“.

 

Im Moment ist die Politik in Bewegung und unsere Hilferufe werden gehört. Hoffen wir gemeinsam, dass die notwendigen Programme schnell auf den Weg gebracht werden, denn die Zeit läuft uns weg.

 

Bleiben Sie gesund

 

Ihr

 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
twitter.com/olaf_zimmermann

 

PS. Geben Sie bitte diesen „Corona versus Kultur – Newsletter“ weiter und verweisen Sie auf unser Webangebot.  Wer noch nicht zu den regelmäßigen Beziehern des „Corona versus Kultur – Newsletters“ gehört, kann sich einfach hier in den Newsletterverteiler des Deutschen Kulturrates eintragen.

 


 

Corona versus Kultur – Newsletter

Hier finden Sie alle Corona versus Kultur Newsletter des Deutschen Kulturrates.

 

Wenn Sie den Corona versus Kultur – Newsletter regelmäßig erhalten möchten, können Sie sich einfach in den Newsletterverteiler des Deutschen Kulturrates eintragen.

 

 


 

Pressemitteilungen des Deutschen Kulturrates

 

Lesen Sie hier unsere Pressemitteilungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

 

 


 

Maßnahmen des Bundes

 

Hier finden Sie gebündelte Informationen über die Maßnahmen des Bundes für Solo-Selbständige sowie kleine und große Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

 

Auf einzelne Neuigkeiten sei hingewiesen:

 

  • Die Kulturstiftung des Bundes lädt im Rahmen eines 6-monatigen Stipendienprogramms frei produzierende Künstlergruppen ein, sich mit den Auswirkungen der Coronakrise auf die eigene Kunstpraxis zu beschäftigen. Das Stipendienprogramm richtet sich gezielt an Freie Gruppen der darstellenden Künste und der Musik, da ihre künstlerische Zusammenarbeit und Aufführungen aktuell und in den nächsten Monaten nicht wie geplant möglich sein werden. Nähere Infos hier.

 


 

Maßnahmen der Länder

 

Eine aktuelle Übersicht über die Hilfsmaßnahmen der Länder finden Sie hier.

Auf einzelne Neuigkeiten sei hingewiesen:

Baden-Württemberg

 

Das Land Baden-Württemberg hat einen „Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand“ vorgelegt. Er hat ein Volumen von rund 45 Millionen Euro. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Bayern

 

In der Pressekonferenz vom 14.05.2020 hat Ministerpräsident Markus Söder eine Aufstockung der durch das Coronavirus gebeutelten Kulturbranche von 90 auf 200 Millionen Euro zugesagt. Profitieren sollen auch Künstler, die nicht Mitglied der Künstlersozialkasse sind, sowie Laienmusikgruppen. Nähere Infos folgen in Kürze.

 

Das Künstlerhilfeprogramm, dass sich an freiberufliche Künstlerinnen und Künstler richtet, soll demnächst umgesetzt werden. Antragsberechtigt sind soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Bayern (Stichtag: 01.04.2020), die eine Versicherung nach Künstlersozialversicherungsgesetz nachweisen können. Weiter wird auf Fördermaßnahmen für nichtstaatliche Kultureinrichtungen verwiesen. Hier sollen für rund 800 Förderungen pro Jahr (Volumen der Förderungen 150 Millionen Euro) pragmatische Lösungen gesucht werden. Nähere Infos finden Sie hier.

 

Brandenburg

 

Das Ministerium für Wissenschaft  unterstützt freiberufliche professionelle Brandenburger Einzelkünstlerinnen mit Mikrostipendien à 1.000 €, damit sie während der Corona-Krise kleine künstlerische Projekte realisieren können. Die Stipendien dienen der Schaffung von Rahmenbedingungen künstlerischen Arbeitens in der Zeit der Corona-Pandemie und dienen der künstlerischen Entwicklung der Kunstschaffenden sowie der Entwicklung neuer Formate und Projekte. Die Förderung der lebendigen und vielfältigen Brandenburger Kunstszene ist das Ziel. Ein Anspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht. Nähere Infos hier.

 

Berlin

 

Der Berliner Senat hat Anfang April das Soforthilfepaket IV in Höhe von 30 Millionen Euro beschlossen. Es gilt für kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- und Medienbereich, für die es bisher kein passendes Förderinstrument gab. Diese Lücke wird nun mit der Soforthilfe IV geschlossen. Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm IV können von Montag, 11.05.2020, 09:00 Uhr bis zum Freitag, 15.05.2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Nähere Infos hier sowie hier.

 

Brandenburg

 

Das Land stellt ein Mikrostipendien-Programm für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler mit rund 4 Millionen Euro bereit. Freiberufliche professionelle Einzelkünstlerinnen und -künstler können einmalig 1.000 Euro bekommen, um während der Corona-Krise kleine künstlerische Projekte realisieren zu können. Voraussetzungen sind der Hauptwohnsitz im Land Brandenburg, eine Kurzbeschreibung des geplanten künstlerischen Projektes und die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Im Einzelfall reicht auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einem Fach- oder Berufsverband. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind ab sofort unter hier abrufbar.

 

Mit einem weiteren Programm werden Kultureinrichtungen unterstützt. Die Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Das Land stellt bis zu 35 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms bereit, um anteilig Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern auszugleichen. In einer ersten Antragsrunde können sich Einrichtungen aus dem Land Brandenburg die Hälfte ihrer Einnahmeausfälle, die zwischen dem 11.03.2020 und dem 31.08.2020 entstehen, ersetzen lassen. Nähere Infos hier.

 

Bremen

 

Das Bremer Künstlerhilfeprogramm wird fortgesetzt. Bremer Künstlerinnen und Künstler können hier 2.000 Euro als Hilfe beantragen. Nähere Infos hier.

 

Hamburg

 

Museen und Ausstellungshäuser sowie Gedenkstätten können schrittweise wieder öffnen. Nähere Infos hier.

 

Hessen

 

Das Land Hessen hilft Künstlerinnen und Künstlern, Festivals und Kultureinrichtungen mit einem umfassenden Unterstützungspaket, die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen zu überstehen und den Neubeginn zu meistern. Insgesamt stellt das Land hierfür rund 50 Millionen Euro zusätzliche Mittel bereit. Ab dem 1. Juni können Festivals und in der Künstlersozialkasse versicherte Kulturschaffende Mittel beantragen. Nähere Infos hier.

 

Mecklenburg-Vorpommern

 

Am 08.05.2020 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einen Erlass für die Öffnung vorn Galerien, Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten veröffentlicht. Was zu beachten ist? Das geht aus dem Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur hervor. Nähere Infos hier.

 

Nordrhein-Westfalen

 

Seit Montag, den 11.05.2020 gelten in Nordrhein-Westfalen im Zuge des maßvoll abgestimmten Nordrhein-Westfalen-Plans der Landesregierung weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen. Auch Kultureinrichtungen dürfen stufenweise wieder öffnen. Nähere Infos hier.

Am 20. April sind die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in ein digitales „Online-Semester“ gestartet. Um den Studierenden trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie eine Fortsetzung ihres Studiums zu ermöglichen und ein sogenanntes „Null-Semester“ zu vermeiden, haben die Hochschulen in kürzester Zeit ein umfassendes digitales Lehrangebot auf die Beine gestellt.  Nähere Infos hier.

 

Rheinland-Pfalz

 

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat am 13.05.2020 mit der „Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz“ einen Stufenplan beschlossen, um weitere Lockerungen in der Coronabekämpfung auf den Weg zu bringen. Der Stufenplan sieht vor, die Öffnung von Kultureinrichtungen wie Theater, Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen und Kinos zum 27.05.2020 wieder zu ermöglichen. Nähere Infos hier.

 

Mit der sechsten Coronabekämpfungsverordnung des Landes können in Volkshochschulen, anderen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie in Musik- und Kunstschulen wieder Kurse ab dem 13.05.2020 stattfinden. Voraussetzung ist die Einhaltung eines Schutz- und Hygienekonzeptes. Nähere Infos hier.

 

Sachsen

 

Ab dem 15.05.2020 dürfen im Freistaat Sachsen Kultureinrichtungen, wie Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte und Opernhäuser. Hierfür ist ein Hygienekonzept erforderlich, was von der zuständigen kommunalen Behörde genehmigt werden muss. Nähere Infos hier.

 

Schleswig-Holstein

 

Mit einem sprichwörtlichen Fingerstreich hat am 12.05.2020 Kulturministerin Karin Prien im Zentrum für Digitalität und Kultur (ZDK) der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek (SHLB) die neue Anwendung kulturfinder.sh der Fachhochschule Kiel vorgestellt. Die App bietet Informationen über alle Kultureinrichtungen des Landes digital und geobasiert an einem Ort vereint. Nähere Infos hier.

 

Schritt für Schritt wieder mehr Kultur: Museen, Galerien, Gedenkstätten und Ausstellungen können unter Auflagen wieder öffnen und Musikschulen eingeschränkt unterrichten. Nähere Infos hier.

 


 

Hilfen aus dem Kultur- und Medienbereich

 

Hier sind Informationen über Hilfen aus dem Kultur- und Medienbereich für den Kultur- und Medienbereich nach Sparten gebündelt. Hier kommen Sie zu den Informationen.

 


 

Aus der Mitgliedschaft des Deutschen Kulturrates

 

Die Seiten mit Informationen aus den Mitgliedsverbänden des Deutschen Kulturrates wurden aktualisiert. Wenn Sie sich ein Bild von den vielfältigen Aktivitäten der Mitglieder des Deutschen Kulturrates machen wollen, informieren Sie sich hier.

 


 

Geschäftsstelle

 

Auch die Geschäftsstelle des Deutschen Kulturrates ist im Krisenmodus. Zum Schutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Bevölkerung wird die Präsenz in der Geschäftsstelle teilweise verringert und soweit möglich auf mobiles Arbeiten von zuhause umgestellt. Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Zeit am Besten per Mail.

 


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