Bundestag: Das neue Kulturgutschutzgesetz kommt

Vorhaben stieß auf breite Zustimmung, Feinschliff am Gesetz noch erforderlich

Berlin, den 19.02.2016. Gestern fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung des „Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts“ statt. Nach teilweise schrillen Debatten in einigen Medien in den letzten Monaten zeichnete sich die Diskussion im Deutschen Bundestag durch ein breite grundsätzliche Zustimmung zum Gesetzesentwurf aus dem Haus von Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB aus. Große Einigkeit herrschte über Fraktionsgrenzen hinweg, dass dem illegalen Handel mit Kulturgut ein Ende bereitet und daher die Einfuhrbestimmungen verschärft werden müssen.

 

Eingangs ordnete Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB das Gesetzgebungsvorhaben historisch ein und unterstrich, welche Regelungen zum Kulturgüterschutz bereits bestehen und erläuterte an welchen Stellschrauben aufgrund internationaler und europäischer Entwicklungen Regelungsbedarf besteht. Sie unterstrich mit Nachdruck, dass es zu keiner inflationären Unterschutzstellung von Kulturgut kommen soll und kann. Damit ein Kulturgut als Nationales Kulturgut eingetragen werden kann und damit Ausfuhrbeschränkungen unterliegt, muss es als „enblematisch für unsere Geschichte und Identität gelten“, so Grütters.

 

Sigrid Hupach MdB (Die Linke) bezeichnete die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes als überfällig und unterstrich, dass Die Linke ausdrücklich die Unterschutzstellung von Beständen in Museen begrüßt. Nachdem sie die Bedeutung des Kunsthandels für Kulturwirtschaft gelobt hatte, nannte sie das öffentliche Reden „vom Ende des Kunsthandelsstandorts Deutschland“ als unangebracht. Begriffsschärfungsbedarf sah sie mit Blick auf naturwissenschaftliche Museen.

 

Siegmund Ehrmann, MdB (SPD) ging eingangs auf die Begleitmusik, unter der bisher die Diskussion zum Kulturgutschutzgesetz stattgefunden hat, ein. Er unterstrich, dass der Weg für ein umfassendes Kulturgutschutzgesetz, das die bestehenden Regelungen zusammenfasst, richtig ist. Weiteren Diskussionsbedarf sieht er mit Blick auf die Sorgfaltspflichten bei der Einfuhr von Kulturgut. Hier sollte über eine Verschärfung nachgedacht werden. Ebenso sollte eine Diskussion zum Vorkaufsrecht nach britischem Recht stattfinden.

 

Ulle Schauws, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte vor allem das Agieren von Kulturstaatsministerin Grütters und ihrem Haus vor der Vorlage des Regierungsentwurfs und sieht hier einen Zusammenhang zu nach ihrer Auffassung „übertriebenen Ängsten“ des Handels. Diskussionsbedarf mit Blick auf den konkreten Gesetzesentwurf besteht ihres Erachtens vor allem mit Blick auf die Definition von national wertvollem Kulturgut. Hier regt sie einen runden Tisch zur gemeinsamen Definition national wertvollen Kulturguts unter Beteiligung von Sachverständigen aus dem Kulturbereich an. Die Vorschriften zur Einfuhr von Kulturgut sind ihr allerdings noch zu lax.

 

Ansgar Heveling, MdB (CDU) verwies darauf, dass es einem Gesetzgebungsverfahren guttut, wenn es öffentliche Resonanz erfährt und dass die Diskussionen in den anstehenden Beratungen aufgegriffen werden. Er unterstrich, dass beide Seiten Ein- und Ausfuhr in dem Gesetz geregelt werden müssen und er beruhigte, dass auch in Zukunft nur wenige Werke als national wertvolle Kulturgüter erklärt werden.

 

Eva Högl, MdB (SPD) bezeichnete die Neuregelung des Kulturgüterschutzes als das „wichtigste Gesetz in dieser Legislaturperiode für den Kulturbereich“. Ihres Erachtens müssen die Details zu den Ausfuhrregeln noch einmal überdacht werden, dies gilt insbesondere mit Blick auf die Ausfuhr innerhalb des EU-Binnenmarkts. Auch sie versicherte noch einmal, dass auch in der Zukunft nur wenige Werke dem hohen Anspruch, als national wertvolles Kulturgut klassifiziert zu werden, genügen werden.

 

Astrid Freudenstein, MdB (CSU) bezeichnete als eine „positive Nebenwirkung“ des Gesetzgebungsprozesses, dass noch nie so viel über Kulturgüter und ihre identitätsstiftende Bedeutung debattiert wurde, wie in den letzten Monaten.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag ist die parlamentarische Diskussion zum Kulturgutschutzgesetz eröffnet worden. Insgesamt stieß das Vorhaben auf breite Zustimmung. Jetzt geht es in den Ausschuss- und Fraktionsberatungen in die Details. Wichtige Themen dabei werden sicherlich die Einfuhrbestimmungen, zu lax oder zu scharf, sowie die Definition national wertvollen Kulturguts sein. Auch Fragen der Transparenz und der Zusammensetzung der Sachverständigenausschüsse werden sicherlich eine Rolle spielen. Eines wurde in der Debatte deutlich, das neue Kulturgutschutzgesetz wird kommen. Jetzt geht es um die Feinheiten.“

 

• Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Neuregelung des Kulturgutschutzgesetzes finden Sie hier.

 

◦ Vertiefende Informationen zum Schutz archäologischen Kulturguts finden Sie hier.
◦ Vorschläge zum Schutz wertvollen Kulturguts im nahen und mittleren Osten finden Sie auf Seite 7 der Ausgabe von Poltik & Kultur 6/2015. Die Ausgabe kann hier abgerufen werden.
◦ Einen Kommentar zur emotionalen Diskussion zum Kulturgutschutzgesetz von Olaf Zimmermann auf Seite 1 der Ausgabe 1/2016 von Politik & Kultur finden Sie hier.

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