Berufliche Weiterbildung für Fachkräfte in der kulturellen Bildung

Stellungnahme des Deutschen Kulturrates

Berlin, den 17.01.2019. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, positioniert sich mit dieser Stellungnahme erstmals zur beruflichen Weiterbildung für Fachkräfte in der kulturellen Bildung.

 

Berufliche Weiterbildung für Fachkräfte in der kulturellen Bildung soll dazu beitragen, die Qualität und Quantität von kulturellen Bildungsangeboten sicherzustellen. Sie richtet sich zum einen an Künstlerinnen und Künstler, die sich in pädagogischen Fragen weiterqualifizieren, um in der kulturellen Bildung tätig zu werden. Sie richtet sich zum anderen an Pädagoginnen und Pädagogen, die Zusatzqualifikationen in den Künsten erwerben, um in der kulturellen Bildung tätig zu werden. Sie nimmt zum dritten im Feld bereits tätige Fachkräfte in den Blick, die sich weiterqualifizieren. Jede dieser Gruppe hat spezifische Anforderungen an die berufliche Weiterbildung.

 

Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass sich alle Fachkräfte in der kulturellen Bildung kontinuierlich weiterqualifizieren müssen. Dies gilt grundsätzlich sowohl in pädagogischer Hinsicht, um auf dem neuesten Stand von Methodik und Didaktik zu sein als auch in künstlerischer Hinsicht, um den Anschluss an aktuelle Entwicklungen in der Kunst nicht zu verlieren. Ebenso entsteht durch gesellschaftliche Herausforderungen, durch neue oder auch erweiterte Zielgruppen wie auch durch die Digitalisierung ein stetiger Weiterbildungsbedarf. In verschiedenen Verbänden besteht eine Weiterbildungspflicht für Ausbilderinnen und Ausbilder. Sie soll gewährleisten, dass die Fachkräfte jeweils auf dem aktuellen fachlichen und didaktischen Stand sind.

 

Weiterbildung von Angestellten

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen vermehrt vor dem Problem, dass eine Freistellung für längere Maßnahmen kaum möglich ist. Die Personaldecke ist in vielen Einrichtungen so eng, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht für längere Zeit fehlen können. Auch erstatten Arbeitgeber nur zum Teil die Weiterbildungskosten, was bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese aus eigener Tasche zahlen müssen. Da viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kulturellen Bildung projektbezogen befristet beschäftigt sind, besteht von Arbeitgeberseite ein geringeres Interesse an Weiterbildungsmaßnahmen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, da die Investitionen in die Weiterbildung oftmals der eigenen Einrichtung nicht mehr zu Gute kommen.

 

Weiterbildung von freiberuflich Tätigen

 

Freiberuflich in der kulturellen Bildung Tätige stehen vor mehreren Herausforderungen. Sie müssen die Kursgebühren aus eigener Tasche aufbringen und müssen für die Dauer der Weiterbildung auch Einkommensverluste verkraften. Zugleich geht Zeit für die Akquise neuer Aufträge verloren. Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme wird daher sehr genau abgewogen. Gleichzeitig werden stellen Kultur- und Bildungseinrichtungen an freiberuflich in der kulturellen Bildung Tätige besonders hohe Anforderungen, da sie zusätzliche Kompetenzen einbringen sollen. Speziell auf freiberuflich Tätige ausgerichtete Unterstützungsmaßnahmen sollten die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen erleichtern.

 

Zertifizierung von Weiterbildungsmaßnahmen

 

Die Landschaft an Weiterbildungsangeboten für Fachkräfte der kulturellen Bildung ist sehr groß. Das macht es teilweise schwer, Unterschiede festzustellen und die Qualität einzuschätzen. Weiterbildungsanbieter, die eng mit den Verbänden der kulturellen Bildung kooperieren oder selbst im Feld der kulturellen Bildung tätig sind, haben gegenüber anderen den Vorteil, dass ihre Angebote praxisorientiert sind und durch Kenntnis des Feldes den Bedarfen der Fachkräfte entsprechen.

 

Handlungsbedarf

 

Der Deutsche Kulturrat sieht den Bedarf für eine Qualifizierungsoffensive für Fachkräfte in der kulturellen Bildung:

 

  • Um die beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten sowohl für Angestellte in der kulturellen Bildung als auch freiberuflich Tätige zu verbessern, fordert er die Förderer und Träger von Kultur- und kulturellen Bildungseinrichtungen auf, zusätzliche Finanzmittel für Personal bereitstellen, sodass ausreichend personelle Ressourcen bestehen, um die berufliche Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermöglichen.
  • Um freiberuflich Tätigen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung zu ermöglichen, schlägt er die Einrichtung eines Qualifizierungsfonds vor. Dieser Qualifizierungsfonds soll Mittel zur beruflichen Weiterbildung an freiberuflich Tätige weitergeben.
  • Um die Qualität der beruflichen Weiterbildung zu sichern, sollen die bestehenden Zertifizierungen weiterentwickelt, fortlaufend evaluiert und die Standards erhöht werden. Hierbei gilt es, die umfassende Praxiskenntnisse der Fachverbände einzubeziehen und diese für Evaluation und Weiterentwicklung der Weiterbildungsangebote angemessen zu fördern.
  • Um die Anbieter beruflicher Weiterbildung zu stärken, bedarf es größerer Freiräume für die Entwicklung zeitgemäßer Angebote, die den Bedarf von Praktikerinnen und Praktikern aus dem Feld aufgreifen. Hier sind der Bund und die Länder zudem in der Verantwortung, innovative fachliche und methodische Modelle von Weiterbildung, die von Weiterbildungseinrichtungen und Fachverbänden entwickelt und erprobt werden, gesondert zu finanzieren.
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