Altersarmut von Künstlern und Künstlerinnen: Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung jetzt

Deutscher Kulturrat appelliert an Bundesregierung, Grundrente schnell auf den Weg zu bringen

Berlin, den 30.06.2019. Der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände, appelliert an die Bundesregierung, eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung schnell auf den Weg zu bringen.

 

Bei der Grundrente handelt es sich – anders als bei der Grundsicherung – um keine Sozialleistung, für die Bedürftigkeitsprüfungen üblich sind. Die Grundrente knüpft vielmehr an die personenbezogene Arbeitsleistung und die erbrachten Zahlungen in die Rentenversicherung an. Es ist insofern folgerichtig und systemimmanent, wenn ähnlich anderen Leistungen wie z.B. der Mütterrente für den Bezug der Grundrente keine Bedürftigkeit vorausgesetzt werden.

 

Die Grundrente wird die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Mit der Grundrente wird unterstrichen, dass sich die Beitragszahlung in das gesetzliche Rentenversicherungssystem stets lohnt – auch bei geringen oder schwankenden Einkommen. Die Grundrente stärkt insbesondere die unabhängige Alterssicherung von Frauen, die oftmals wenig verdienen und/oder eine durch Familienarbeit unterbrochene Erwerbsbiografie haben. Für viele wird das Erreichen der 35 Versicherungsjahre schon eine Hürde darstellen.

 

Künstlerinnen und Künstler erzielen oft nur ein geringes Einkommen. Selbständige, in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstlerinnen und Künstler meldeten für das Jahr 2018 im Schnitt ein Jahresdurchschnittseinkommen aus künstlerischer Tätigkeit von 17.130 Euro. Bei einer geschlechtsspezifischen Betrachtung wird deutlich, dass Künstlerinnen nur ein Einkommen von 14.540 Euro und Künstler von 19.514 Euro im Durchschnitt erreichen. Auch abhängig Beschäftigte im Kulturbereich haben oft nur ein geringes Einkommen. Das geringe Arbeitseinkommen zieht eine niedrige Altersrente nach sich. Überdies haben viele aufgrund der spezifischen Bedingungen des Arbeitsmarktes Kultur eine diskontinuierliche Erwerbsbiografie, was sich auch auf die Rente auswirkt. Viele im Kulturbereich Tätige leben daher im Alter in Armut oder sind weit über das Rentenalter hinaus berufstätig, damit sie ihren Lebensunterhalt sichern können. Mit einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung fände die lange Arbeitsleistung auch im Kulturbereich eine Anerkennung.

 

Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung sowie die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag auf, jetzt die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

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