Mit dem Gesetzesentwurf soll die so genannte Enforcement-Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt und damit der Schutz des geistigen Eigentums gestärkt werden. Er verfehlt jedoch das angestrebte Ziel.
Durch Produktpiraterie, insbesondere aber durch Internetpiraterie werden Künstlerinnen und Künstler sowie andere Kreative um den verdienten Lohn ihrer Arbeit gebracht. Internetpiraterie, d.h. die unerlaubte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte, ist längst nicht mehr allein ein Problem des Musikbereiches. Auch Filme, Hörbücher und e-books werden inzwischen illegal zum Download angeboten. Die Internetpiraterie geht über das gelegentliche Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten weit hinaus. Sie hat in einigen Bereichen ein beträchtliches Ausmaß gewonnen. Leidtragende dieser Entwicklung sind die Künstlerinnen und Künstler.
Schutz des geistigen Eigentums heißt, gegen Verletzungen des Urheberrechts konsequent vorgehen zu können. Denn Internetpiraterie ist kein Kavaliersdelikt.
Der nunmehr vorgelegte Regierungsentwurf erfüllt die in ihn gesetzten Erwartungen nicht. Er gibt Künstlern und Kulturunternehmen keine ausreichenden Instrumente in die Hand, um gegen geistigen Diebstahl vorzugehen.
Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß
Der Gesetzesentwurf knüpft den Auskunftsanspruch an das Vorliegen einer Rechtsverletzung „in gewerblichem Ausmaß“. Der Deutsche Kulturrat hält diese Vorschrift für praxisfern, da im Vorhinein nicht erkannt werden kann, ob ein solches gewerbliches Ausmaß vorliegt. Der Deutsche Kulturrat fordert daher, diese Einschränkung zu streichen, wie dies Erwägungsgrund 14 der Richtlinie ausdrücklich zulässt.
Deckelung der Abmahngebühren
Auch der Deutsche Kulturrat wendet sich entschieden gegen ein „Geschäfte machen“ durch Abmahnungen. Die vorgesehene Deckelung der Abmahngebühren aber würde dazu führen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung hauptsächlich von den Geschädigten getragen werden müssen, da die Deckelung der Kosten deutlich unterhalb des tatsächlichen Aufwandes liegt. Die Rechtsverfolgungskosten müssten danach auf die Preise umgelegt und somit von den legalen Nutzern finanziert werden. Dies kann nicht im Sinne eines effektiven Schutzes des geistigen Eigentums sein. Der Deutsche Kulturrat fordert, die Deckelung der Abmahngebühren zu streichen.
Doppelter Schadensersatz
Bei Urheberrechtsverletzungen durch Piraterie hat der Verletzer nach derzeit geltender Regelung in Deutschland nur die übliche Lizenzgebühr zu bezahlen, die er auch bei entsprechend ordnungsgemäßem vorherigen Erwerb der Rechte zu bezahlen gehabt hätte. Das deutsche Urheberechtsgesetz sollte – ausländischen Beispielen folgend – jedenfalls bei vorsätzlichen Urheberrechtsrechtsverletzungen mindestens die doppelte Lizenzgebühr als Schadensersatz zum Regelfall machen, wie dies Art. 13 Abs. 1 b) der Richtlinie nahe legt, der „mindestens“ den üblichen Pauschalbetrag als Schadensersatz vorschreibt. Damit würden die Rechteinhaber, also Künstler und Verwerter wie Produzenten und Veranstalter, einen pauschalen Ersatz des in der Praxis kaum nachweisbaren aber erheblichen Ermittlungs- und Verfolgungsaufwand erhalten.
Wert der Kreativität
Der Deutsche Kulturrat sieht sich sowie seine Mitgliedsverbände gefordert, noch stärker als bisher den Wert kreativer Leistungen deutlich zu machen. Kreative Leistungen, d.h. Musik, Texte und Bilder, sind nicht umsonst zu haben. Die Künstler haben das Recht und den Anspruch auf eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen. Verlage, Tonträgerhersteller und Filmhersteller können die von ihnen verwerteten Werke nicht zum Nulltarif anbieten. Der Deutsche Kulturrat sieht die Herausforderung, dieses stärker in der Öffentlichkeit zu vermitteln und nimmt diese an.