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12.04.2005
Ein-Euro-Jobs: Zusätzlichkeit ernst nehmen

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Positionspapier des Deutschen Kulturrates zu Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (so genannten Ein-Euro-Jobs)
 
Berlin, den 06.04.2005. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, sieht das bedrückende Problem der Arbeitslosigkeit und teilt die Auffassung, dass alle gesellschaftlichen Kräfte einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit leisten sollten. Der Deutsche Kulturrat sieht daher auch den Kulturbereich in der Verantwortung, dazu beizutragen, dass Arbeitslose wieder Zutritt zum Arbeitsmarkt erhalten.
 
Der Deutsche Kulturrat will mit diesem Positionspapier auf die Besonderheiten des Arbeitsmarktes Kultur aufmerksam machen und erste Anhaltspunkte für die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, so genannter Ein-Euro-Jobs, im Kulturbereich geben.
 
Die Gestaltung der konkreten Rahmenbedingungen für so genannte Ein-Euro-Jobs wurde vom Gesetzgeber den Arbeitsgemeinschaften, den Arbeitsagenturen und optierenden Kommunen vor Ort übertragen, damit den regionalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden kann. Der Deutsche Kulturrat sieht die Verantwortlichen in den Kultureinrichtungen und Kulturvereinen vor Ort gefordert, sich aktiv an der Gestaltung der Rahmenbedingungen für "Ein-Euro-Jobs" in den jeweiligen Regionen zu beteiligen.
 
Der Deutsche Kulturrat behält sich vor, in der zweiten Hälfte des Jahres 2005, nachdem erste Erfahrungen mit den so genannten Ein-Euro-Jobs gesammelt wurde, erneut Stellung zu nehmen.
 
Arbeitsmarkt Kultur
 
Das kulturelle Leben in Deutschland wird auf der Angebotsseite von Künstlern, Kultureinrichtungen, Kulturvereinen und -initiativen sowie der Kulturwirtschaft bestimmt. Diese Bereiche leisten ihren wesentlichen Beitrag zum kulturellen Leben und stehen in enger Wechselwirkung zueinander. Maßnahmen auf der einen Seite, bewirken zugleich Veränderungen auf der anderen.
 
Künstlerische und kulturelle Berufe üben auf viele Menschen eine besondere Faszination aus. Der Arbeitsmarkt Kultur gehört jedoch trotz seiner Wachstumsraten in den letzten Jahren vielfach zu den prekären Arbeitsmärkten.
 
In der Studie „Kulturberufe in Deutschland – Statistisches Kurzportrait zu den erwerbstätigen Künstlern, Publizisten, Designern, Architekten und verwandten Berufen im Kulturberufemarkt in Deutschland 1995 – 2003“ wird dargestellt, dass in den Jahren 1995 bis 2001 die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf 351.300 Arbeitsplätze angestiegen war. Im abgelaufenen Jahr 2004 wird die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze im Kulturbereich statistisch bei voraussichtlich 332.500 liegen, was in etwa dem Niveau von 1995 mit 330.000 Arbeitsplätzen entspricht. In der Tendenz wird die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Kulturbereich zurückgehen und die Selbstständigkeit zunehmen.
 
Bereits seit einigen Jahren konnte in vielen Kultureinrichtungen wie z.B. Bibliotheken, Museen, soziokulturellen Zentren oder Einrichtungen der kulturellen Bildung der Betrieb ohne die Nutzung arbeitsmarktpolitischer Instrumente wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht mehr aufrecht erhalten werden. D.h. im Kulturbereich existiert neben dem ersten Arbeitsmarkt bereits seit Jahrzehnten ein zweiter Arbeitsmarkt.
 
Zugleich ist festzustellen, dass die Selbstständigkeit im Kulturbereich stetig zunimmt. Die Statistik weist im Mikrozensus 318.000 Selbstständige im Kulturbereich aus. Dazu zählen als Kerngruppe die Künstlerinnen und Künstler, in zunehmendem Maße aber auch andere Berufsgruppen, die zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Von den 318.000 Selbstständigen im Kulturbereich erwirtschaften aber nur 118.000 einen Umsatz der über 16.617 Euro im Jahr liegt. Nur diese Gruppe von 118.000 Selbstständigen wird in der Umsatzsteuerstatistik erfasst. D.h. der größte Teil der Selbstständigen in Kulturberufen hat einen jährlichen Umsatz von unter 16.617 Euro im Jahr und gehört damit zu den Kleinstunternehmern, die von ihrem Verdienst nicht auskömmlich leben können.
 
Künstlerinnen und Künstler als der produktive Kern des kulturellen Lebens erwirtschaften nach Angaben der Künstlersozialkasse, in der freiberufliche Künstler und Publizisten sozialversichert sind, ein durchschnittliches Jahreseinkommen von rd. 11.000 Euro.
 

Steigende Ansprüche - geringe Mittel

 
Die eigenen Ansprüche an die Qualität der Arbeit sind bei Kultureinrichtungen,
-vereinen und -initiativen gestiegen. Ebenso steigen trotz sinkender Mittel die politischen und gesellschaftlichen Erwartungen an Kultureinrichtungen, -vereine und -initiativen, z.B. bei der Mitgestaltung der Ganztagsschule oder bei der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund. Darüber hinaus besteht der Zwang für die betreffenden Institutionen, das Angebot weiterzuentwickeln, um weiterhin Nutzerinnen und Nutzer zu gewinnen und auf dem Markt der Projektförderungen konkurrenzfähig zu bleiben. Auch leiden Kultureinrichtungen unter gesetzlicher Bürokratie, insbesondere dann, wenn sie öffentliche Zuschüsse erhalten. Die erforderlichen Ressourcen zum Aufbau und zur Weiterqualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aber von den Trägern oftmals nicht zur Verfügung gestellt. Den meisten Institutionen des kulturellen Lebens ist es bislang gelungen, dank eines Finanzierungsmixes aus Eigeneinnahmen, Bürgerschaftlichem Engagement, Zuwendungen der öffentlichen Hände und privaten Mitteln den Herausforderungen gerecht zu werden.
 
Ein qualitativ hochstehendes Kulturangebot sowie ein Angebot kultureller Bildung wird mittelfristig aber nur dann zu gewährleisten sein, wenn der Kernbereich der Tätigkeit durch eine Kontinuität und Professionalität gesichert ist, die dauerhaft und mit einer gewissen Planungssicherheit vor allem durch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gewährleistet werden kann. Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder auch Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung können immer nur zusätzlich sein und müssen im öffentlichen Interesse liegen.
 
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
 
Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch II § 16 definiert, dass für erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die keine Arbeit finden können, Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden sollen. Werden diese Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfsbedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Regelungen des Mitbestimmungsrechts gelten für so genannte erwerbsfähige Hilfsbedürftige nicht.
 
Empfehlungen des Deutschen Kulturrates zu so genannten Ein-Euro-Jobs im Kulturbereich
 
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, so genannte Ein-Euro- oder Zusatzjobs, zielen darauf ab, Langzeitarbeitslose wieder in das Erwerbsleben zu integrieren. Sie sind ein Instrument, das den Betroffenen ermöglichen soll, nach Jahren der Erwerbslosigkeit einen Einstieg in das Erwerbsleben zu finden. Der Wiedereinstieg in das Berufsleben soll unterstützt werden. Insofern sind diese "Ein-Euro-Jobs" vor allem als Qualifizierungsmaßnahmen zu sehen. Dieses gilt auch für Personen mit akademischer Ausbildung.
 
"Ein-Euro-Jobs" dürfen in Kultureinrichtungen und Kulturvereinen nur zusätzlich bereit gestellt werden. Sie sollen nicht dazu dienen, fehlende Mittel im Kultur- oder Bildungshaushalt auszugleichen und so Lücken in der Kulturfinanzierung zu schließen, die womöglich durch Kürzungen der öffentlichen Kulturhaushalte erst aufgerissen werden oder worden sind. Der Kernbereich der Tätigkeit wird vor allem durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gesichert. Dieser Kernbereich einer Kultureinrichtung, eines kulturellen Projektes oder eines Kulturvereins muss inhaltlich definiert und abgegrenzt werden. Bei Kultureinrichtungen mit einem Stellenplan kann dieser zusätzliche Anhaltspunkte dafür liefern, welche Position zum personellen Kernbestand einer Einrichtung gehört und welche Stellen als zusätzlich zu betrachten sind.
 
So genannte Ein-Euro-Jobs dürfen nicht dazu führen, dass Künstlerinnen und Künstler oder andere Berufsgruppen, die bisher im Rahmen von Honorarverträgen Aufgaben in der kulturellen Bildungsarbeit oder anderen Bereichen des kulturellen Lebens übernommen haben, durch "Ein-Euro-Jobs" verdrängt werden. Zumal für Künstlerinnen und Künstler sind diese Honorartätigkeiten oft ein wesentlicher Bestandteil ihres Einkommens.
 
Ebenso wenig dürfen bestehende Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik – wie etwa Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen – verdrängt werden. Auf Grund der längeren Dauer und der auch arbeitsrechtlichen Einbindung der Beschäftigten in den Betrieb ermöglichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in weitaus stärkerem Maße einen Einstieg in das Berufsleben als es bei kurzfristigen Maßnahmen wie "Ein-Euro-Jobs" der Fall sein kann.
 
Einige Einrichtungen und Institutionen des Kulturbereiches bilden junge Menschen in anerkannten Ausbildungsberufen aus. Diese Ausbildungsleistung darf durch die Zurverfügungstellung von "Ein-Euro-Jobs" nicht eingeschränkt werden. Vielmehr ist auch der Kulturbereich gefordert, jungen Menschen, sofern es möglich ist, Chancen für eine Berufsausbildung zu bieten.
 
Das kulturelle Leben beruht zu einem erheblichen Teil auf Bürgerschaftlichem Engagement. In vielen Einrichtungen wie z.B. soziokulturellen Zentren und Museen, in den Vereinen des Laienmusizierens, den Kunstvereinen, den Literarischen Gesellschaften, den kirchlichen Büchereien und anderen Institutionen übernehmen bürgerschaftlich Engagierte wesentliche Teile oder gar die gesamte Arbeit. Dieses Bürgerschaftliche Engagement darf durch "Ein-Euro-Jobs" nicht ersetzt, abgewertet und damit gefährdet werden.
 
Die vielleicht wichtigste bildungspolitische Reform ist die zur Zeit diskutierte und bereits begonnene Einführung von Ganztagsschulen. Eine solche Schule kann nur dann gelingen, wenn sie Kooperationen mit Künstlerinnen und Künstlern, mit Kultur- und kulturpädagogischen Einrichtungen eingeht. Es geht nicht um die Aufbewahrung von Kindern und Jugendlichen und um Freizeitangebote, sondern um Bildung. Ein qualifiziertes Bildungsangebot außerhalb des Unterrichts braucht qualifizierte Fachkräfte, braucht eigene Standards. Es muss daher vermieden werden, den Ganztagsbetrieb von Schulen auf der Basis von "Ein-Euro-Jobs" einzuführen.
 
Voraussetzung für die Einrichtung eines "Ein-Euro-Jobs" im Kulturbereich ist die Freiwilligkeit. Dieses gilt sowohl für die Institutionen, die nicht gezwungen werden dürfen, "Ein-Euro-Jobs" einzurichten, als auch für die Übernahme des so genannten Ein-Euro-Jobs durch die betreffende Person. Im Kulturbereich werden "Ein-Euro-Jobs" teilweise auch in solchen Bereichen angeboten werden, in denen die Betreffenden mit Publikum und in pädagogischen Zusammenhängen arbeiten. Dieses kann nur bei einer freiwilligen Übernahme der Arbeit gedeihlich gelingen.
 
Der Deutsche Kulturrat fordert die Kultureinrichtungen vor Ort auf, sich ähnlich den Wohlfahrtsverbänden aktiv an den Beiräten der Arbeitsgemeinschaften bzw. der optierenden Kommunen zu beteiligen und damit einen Beitrag zur regionalen Gestaltung der "Ein-Euro-Jobs" zu leisten.
 
Da "Ein-Euro-Jobs" zur Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen dienen sollen, regt der Deutsche Kulturrat an, dass vor Ort das Gespräch mit Anbietern solcher Qualifizierungsmaßnahmen über die praktische Tätigkeit in dem Job hinaus gesucht wird, um Synergien zwischen verschiedenen Trägern zu entwickeln. Zudem ist an die Verantwortung der Einsatzorte für entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen zu erinnern.
 
So genannte Ein-Euro-Jobs sollen nach der Intention des Gesetzes befristet sein (z.B. sechs Monate) und keinen Ersatz für feste Beschäftigung schaffen, sondern viel mehr eine Gelegenheit für Langzeitarbeitslose bieten, wieder Erfahrungen im Arbeitsmarkt zu sammeln. Der Deutsche Kulturrat regt an, dass die Tätigkeit in einem "Ein-Euro-Job" bei Interesse der jeweiligen Person und der Institution in weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente münden könnte, um so über die Befristung des "Ein-Euro-Jobs" hinaus den Arbeitssuchenden und den Institutionen die Perspektive der Zusammenarbeit zu bieten.
 
Der Deutsche Kulturrat fordert, dass bei der gesetzlich vorgesehenen Evaluation des Gesetzes die Auswirkungen auf den gesamten Kulturbereich besonders in den Blick genommen werden. Die Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung die so genannte Kulturverträglichkeitsprüfung vereinbart. D.h. Gesetze aus allen Politikfeldern sollen mit Blick auf ihre Auswirkungen auf den Kulturbereich überprüft werden. Der Deutsche Kulturrat sieht die Kulturstaatsministerin in der Verantwortung die Kulturverträglichkeitsprüfung bei der Evaluation der Arbeitsmarktreformen anzuwenden. Der Deutsche Kulturrat, als Spitzenverband der Bundeskulturverbände, wird sich daran beteiligen.

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