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26.09.2003
Bürgerschaftliches Engagement in der Kultur stärken!

Rahmenbedingungen für bürgerschaftlich Aktive verbessern
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Präambel

Bürgerschaftliches Engagement prägt entscheidend das kulturelle Leben in Deutschland. Es ist unverzichtbar für die Pflege der Kultur, Erhalt und Fortentwicklung kultureller Werte, gesellschaftliche Integration und zivilgesellschaftliche Demokratisierung.

Das Bild der reichen Kulturlandschaft Deutschland mit seinem engen Netz von Stadt- und Staatstheatern, Museen, Bibliotheken und Volkshochschulen, Kunstgalerien und Medieneinrichtungen, Soziokulturellen Zentren und Bürgerhäusern, Musik- und Jugendkunstschulen, Baukultur mit seinem Schatz an Denkmalen sowie Chören und Instrumentalgruppen wäre undenkbar ohne das bürgerschaftliche, unentgeltliche Engagement vieler Menschen. Mehr als 3,5 Millionen Menschen sind in der Bundesrepublik im Kulturbereich ehrenamtlich aktiv, häufig sogar in mehreren Vereinen und Einrichtungen zugleich. Ihre Aktivitäten erweitern das Leistungsspektrum kultureller Einrichtungen nachhaltig; ihr Engagement trägt dazu bei, dass Angebote bürgernäher organisiert sind, sich die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit den Kultureinrichtungen in ihrer Stadt und den Angeboten in ihrem Lebensumfeld erhöht und vielen Menschen die Möglichkeit gegeben ist, sich am kulturellen Leben aktiv zu beteiligen.

Für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft wird es von großer Bedeutung sein, dass es trotz gesellschaftlichem Struktur- und Wertewandel, trotz Entsolidarisierungs- und Individualisierungsprozessen und trotz der mit der Krise des Wohlfahrtsstaates verbundenen weitreichenden gesellschaftlichen Veränderungen und materiellen Problemen gelingt, Bürgerschaftliches Engagement zu sichern. Dazu ist eine rasche Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags zur "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" von entscheidender Bedeutung.

Die Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagement" hat in ihrem Abschlussbericht den Versuch unternommen, die Vision einer engagierten Bürgergesellschaft zu entwerfen. Sie hat alle, die Vereine und Verbände, die Bürgerschaftlich Engagierten, die Unternehmen und den Staat, in ihren Handlungsempfehlungen in die Pflicht genommen, einen Beitrag zur Verwirklichung einer engagierten Bürgergesellschaft zu leisten. Der Deutsche Kulturrat sieht sich in der Verpflichtung, die an die Vereine und Verbände gerichteten Handlungsempfehlungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Der Deutsche Kulturrat fordert den Bund auf, die auf der Bundesebene erforderlichen gesetzgeberischen Schritt zu unternehmen, um seinerseits zur Verbesserung der Rahmenbedingung für Bürgerschaftliches Engagement beizutragen und die Vielfalt des kulturellen Lebens langfristig zu sichern.

1. Die Vielfalt des Bürgerschaftlichen Engagements in der Kultur ist beeindruckend

 Die Traditionslinien Bürgerschaftlichen Engagements in der Kultur reichen weit zurück. Seit den ersten Gründungen von Kunstvereinen und Literarischen Gesellschaften sowie dem Aufblühen der Bürgerlichen Konzertbewegung im

18. Jahrhundert und der späteren Sing- und Spielbewegungen hat sich eine ungeheure Vielfalt von Engagementformen und -felder in der Kultur entwickelt. Der Freiwilligensurvey, die erste umfassende bundesweite empirische Erhebung zum Umfang Bürgerschaftlichen Engagements, weist für den Kulturbereich die Zahl von 3,5 Millionen ehrenamtlichen Aktivitäten aus. Einige Felder kulturellen Freiwilligenengagements werden nachfolgend kurz skizziert, um diese Vielfalt zu beispielhaft zu illustrieren und den unverzichtbaren Wert Bürgerschaftlichen Engagement für das kulturelle Leben und den Zusammenhalt der Gemeinschaft darzustellen:

  • In über 400 Kunstvereinen engagieren sich ca. 150.000 Bürgerinnen und Bürger, dies reicht vom kleinen Verein mit 50 Mitgliedern in einem Dorf bis zu großen Ausstellungshäusern wie etwa in Düsseldorf oder Bremen mit 4.000 bis 6.000 Mitgliedern. Kunstvereine vermitteln zeitgenössische Bildende Kunst, die sich oft auf den nationalen Kunstmärkten noch nicht durchsetzen konnte, jenseits kommerzieller Interessen und oft mit Etats von wenigen Tausend Euro. Sie sind für Künstlerinnen und Künstler oftmals ein Scharnier zwischen den ersten kommerziellen Erfolgen in Galerien und Ausstellungsmöglichkeiten in Museen. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kunstvereinen wirken als Kuratoren, Vermittler, Fundraiser, Buchhalter oder in der Aufsicht.
  • In ca. 200 Literarischen Gesellschaften setzen sich rd. 70.000 Bürgerinnen und Bürger für das Werk eines Autors oder einer Autorin ein. Das Spektrum der Literarischen Gesellschaften ist ebenso vielfältig wie das der Kunstvereine. Es reicht von international tätigen Goethe-Gesellschaft mit zahlreichen Ortsgruppen zur Peter-Hille-Gesellschaft, die sich der Pflege des Werkes eines regional bekannten Autors einsetzt. Literarische Gesellschaften haben sich zum Ziel gesetzt, das Werk von Autoren zu pflegen und die Auseinandersetzung mit Literatur, zeitgenössischer und älterer, zu fördern.
  • Etwa 560.000 Menschen wenden jährlich rund 70 Millionen Stunden auf, um Gesang und Konzert der 60.000 weltlichen und kirchlichen Chören mit ihren 1,4 Millionen Sängerinnen und Sängern sowie mit 1,2 Millionen passiven Mitgliedern möglich zu machen. Ungefähr gleich groß ist die Zahl derer, die für 700.000 Instrumentalisten und 900.000 passive Mitglieder das Musizieren in mehr als 30.000 Instrumentalgruppen ermöglichen. Jeder Fünfte der Bürgerinnen und Bürger in vielfältigen Formen weltlicher und kirchlicher Vokal- und Instrumentalvereinigungen übernimmt damit Verantwortung für das musikalisch-kulturelle Leben im Gemeinwesen. Sie bilden die personell größte Gruppe an bürgerschaftlich Engagierten im Kulturbereich. Das Spektrum reicht vom Mandolinenensemble bis zum Blasorchester, vom Gospel-Chor bis zum Konzertchor. Chöre und Instrumentalgruppen sind bereichernd für das kulturelle Leben in den Regionen, sprechen einen großen Zuhörerkreis an und vermitteln oft erste oder einzige unmittelbare Kulturerlebnisse. Sie integrieren alle Altersgruppierungen, nationale Zugehörigkeiten sowie intellektuelle und soziale Unterschiede. Zudem leisten sie Wesentliches zur musikalischen Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder. In den Chören und Orchester des Laienmusizieren findet seit einiger Zeit ein Modernisierungsprozess statt, damit den selbstgestellten Anforderungen auch in Zukunft noch gerecht werden kann.
  • Unverzichtbar ist das Bürgerschaftliche Engagement in den Förder- und Trägervereinen von Theatern, Bibliotheken oder Museen. Hier tun sich Bürgerinnen und Bürger aus einer Stadt zusammen, um die örtliche Kultureinrichtung zu unterstützen. Sie sammeln Geld für besondere Aktivitäten der Kultureinrichtung. Sie ermöglichen den Ankauf von Büchern, von Kunstwerken oder die Ausstattung einer besonderen Inszenierung. In der finanzielle Unterstützung durch Spenden- und Sponsoringaktivitäten der Theaterfreundeskreise sieht der Deutsche Bühnenverein eine Hauptleistung des bürgerschaftlichen Engagements an Theatern.
  • Immer bedeutsamer wird das Bürgerschaftliche Engagement als Bereitstellung von Zeit in Kultureinrichtungen. Viele Museen, Theater und Bibliotheken gewinnen in zunehmendem Maße ehrenamtlich Aktive für eine Vielzahl von Aufgaben: beispielsweise für Informations- und kulturpädagogische Vermittlungsaufgaben wie Besucherführungen in Museen oder Benutzereinführungen in Bibliotheken, für die Unterstützung von Theatercafes, Museumsshops oder Bücherbasaren, für Dokumentations- und Öffentlichkeitsarbeit, Programm- und Publikumswerbung, für Aufsichtsdienste und Ordnungsarbeiten. Ohne bürgerschaftliches Engagement wäre dieser kulturelle Reichtum einer vielgestaltigen Landschaft von Museums-, Theater-, Kunst- und Literaturinstitutionen erheblich ärmer.
  • Viele Denkmäler können nur mit Bürgerschaftlichem Engagement gerettet werden. Eigentümer, Freiwilligeninitiativen und Stiftungen leisten einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der deutschen Kulturlandschaft.
  • Für die Soziokultur und die Felder kultureller Bildung bedeutete die kulturpolitische Reformdiskussion der 70er Jahre, verbunden mit dem Leitbild "Kultur für alle - Kultur von allen", bürgerschaftliches Engagement als durchgängiges Strukturprinzip und Wesensmerkmal der Arbeit in diesem Bereich zu verankern. Programmatisch unverzichtbar gehören zum Profil von Soziokulturellen Zentren und Einrichtungen der Kinder- und Jugendkulturarbeit Arbeitsstrukturen und Angebotsprofile, die Bürgernähe und Partizipation, Lebensweltorientierung und kulturelle Selbsttätigkeit besonders gewichten.
  • Daneben hat auch die Kulturpolitik selbst als öffentliches Projekt vielfältige Impulse aus privaten Initiativen und bürgerschaftlichem Engagement erhalten. Gemeint sind damit vor allem die zahlreichen Vereinigungen und Verbände, die nicht nur als Träger von Einrichtungen und Fördervereine für eine vielfältige kulturelle Landschaft Verantwortung tragen., sondern sich auch als "pressure groups" für eine öffentlich begründete und dem Prinzip der Staatsferne verpflichtete Kulturpolitik eintreten. Viele kulturpolitische Innovationen und gesetzliche Rahmenbedingungen sind auf das Engagement von Bürgern und ihren Vereinigungen zurück zu führen. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang auch die privaten Stiftungen, die in der Kulturförderung eine immer größere Rolle spielen, aber auch als Akteure im "Netzwerk Kulturpolitik" verstärkt präsent sind.
  • Stiftungen sind bereits eine sehr alte Form des Bürgerschaftlichen Engagements. So bedeutende Einrichtungen wie z.B. die Frankfurter Städelschule sind eine Stiftung und gehen auf das Engagement von Bürgern zurück. Nicht zuletzt durch die Reformen im Stiftungssteuer- und im Stiftungszivilrecht ist ein erfreulicher Anstieg in der Errichtung von Kulturstiftungen zu verzeichnen, die eine wichtige Rolle in der Förderung von Künstler und kulturellen Projekten einnehmen.
  • Relativ neu ist das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in Bürgerstiftungen. In einer Bürgerstiftung schließen sich Bürgerinnen und Bürger zusammen, um durch den Einsatz von Geld und von Zeit Projekte in ihrer Stadt zu verwirklichen. Viele dieser Projekte sind an der Schnittstelle von Jugend- und Kulturarbeit angesiedelt.
  • Erst seit zwei Jahren gibt es ein neues Strukturmodell, das Freiwillige Soziale Jahr Kultur, um gezielt junge Menschen an Bürgerschaftliches Engagement heranzuführen und Kultureinrichtungen zu motivieren, für Jugendliche zwischen Schule und Beruf ein Freiwilliges Kulturelles Jahr anzubieten. Nachdem im Freiwilligen Sozialen Jahr bereits auf eine jahrzehntelange Erfolgsgeschichte zurückgeblickt werden kann, machte das Modellprojekt "Rein ins Leben!" der Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung und das Engagement der Landesvereinigungen für kulturelle Jugendbildung den Weg frei dafür, dass heute - auch im FSJ Gesetz geregelt - interessierte Jugendlichen ein Freiwilliges Soziales Jahr auch in Einrichtungen der Kunst, Kultur und kulturellen Bildung machen können. Im Jahr 2003 stellten über 2.000 Jugendliche bei den Trägern des FSJ Kultur, der Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung und den Landesvereinigungen Kulturelle Jugendbildung einen Zulassungsantrag. Die Tendenz ist steigend und die Zahl der bereits existierenden ca. 250 Plätze sollte schnell um viele weitere Einsatzmöglichkeiten für junges Engagement in der Kultur erweitert werden.

2. Schlussfolgerungen und Aufgaben

Die aufgeführten Engagementfelder können nur einen kleinen Ausschnitt aus dem breiten Spektrum kultureller Engagementfelder abbilden. Die gemachten Erfahrungen sind aber auch beispielhaft für viele andere Engagementbereiche und machen folgende Entwicklungen deutlich:

Bürgerschaftliches Engagement in der Kultur wird in der Zukunft an Bedeutung gewinnen. Dieses nicht allein aus dem Grund heraus, dass die öffentliche Hand kulturelle Leistungen nicht mehr im gewohnten Umfang vorhalten kann, sondern auch weil in einer zukunftsfähigen Bürgergesellschaft die Bürgerinnen und Bürger selbst Verantwortung für das kulturelle Leben vor Ort übernehmen wollen.

Bürgerschaftliches Engagement in der Kultur beinhaltet ein breites Spektrum an Aktivitäten. Die Vielfalt der unterschiedlichen ehrenamtlich-bürgerschaftlichen Aktivitäten in der Kultur entspricht der Vielgestaltigkeit kultureller Einrichtungen, Strukturen und organisatorischer Formen.

Bürgerschaftliches Engagement in der Kultur erfolgt zumeist aus dem Motiv heraus, sich für Kunst und Kultur zu engagieren, selber kreativ tätig zu sein, sich für Künstler einzusetzen, Spaß zu haben und etwas in der Stadt oder Gemeinde zu verwirklichen, in der der Lebensmittelpunkt liegt. Dabei gilt auch für die im Kunst- und Kulturbereich Engagierten eine Motivstruktur, die die Soziologie mit den Bezeichnungen "solidarischer Individualismus" oder "engagierte Individualisten". Gemeint ist damit ein Engagementinteresse bei den heutzutage ehrenamtlich-bürgerschaftlichen Akteuren, welches Gemeinsinn und Eigeninteressen zu verbinden sucht, bei dem man etwas für sich und für die Gemeinschaft tut.

Gemeinsam ist allen Engagementbereichen, dass Bürgerschaftliches Engagement in der Kultur sowohl die Spende von Zeit als auch die Spende von Geld umfasst. Häufig spenden Engagierte einer Organisation Zeit und Geld. Bürgerschaftliches Engagement kann sowohl in der Errichtung einer Stiftung zu Gunsten der Förderung von Kunst und Kultur als auch durch großzügige Spende zur Förderung junger Künstlerinnen und Künstler oder als auch durch den persönlichen Einsatz, damit in den Städten und Gemeinden das kulturelle Angebote aufrecht erhalten werden kann, seinen Ausdruck finden.

Gerade im Kulturbereich gibt es nicht wenige Beispiele, bei denen die Reduzierung von Leistungsangeboten, von Öffnungszeiten oder gar die drohende Schließung von Kultureinrichtungen durch bürgerschaftliches Engagement abgewehrt werden konnte.

Dieses Engagement darf aber nicht überstrapaziert werden. Bürgerschaftlich Engagierte wollen und können nicht der Lückenbüßer für fehlende Finanzmittel sein.

Die Unterstützung von bürgerschaftlichem Engagement ist unverzichtbar für die Gestaltung des sozialen Wandels und hat mit der Entwicklung von Demokratie und Partizipation, von kultureller Vielfalt und Bürgernähe als Aufgaben der Kulturpolitik zu tun. Eine Unterstützung ehrenamtlich-bürgerschaftlichen Engagements nur, weil Angebote dann billiger zu erhalten sind, Personalstellen wegrationalisiert und Ressourcen eingespart werden können, verkehrt die gesellschaftspolitische Aufgabe der Kulturpolitik in ihr Gegenteil.

2.1 Verbesserung der gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen - Umsetzung der Vorschläge der Enquete-Kommission

Die Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements setzt die Schaffung und Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen voraus. Hierzu gehören unter anderem Fragen des Versicherungsschutzes der ehrenamtlich Aktiven, Angebote zu ihrer Qualifizierung und Zertifizierung, Regelungen zur Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit, eine verbesserte steuerliche Berücksichtigung des Aufwands in ehrenamtlichen Tätigkeiten sowie die Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Vereine.

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagement" hat einen Katalog an Handlungsempfehlungen vorgelegt, den der Deutsche Kulturrat im Grundsatz begrüßt. Aus der Vielzahl an Handlungsempfehlungen hält der Deutsche Kulturrat die nachfolgend genannten für vordringlich.

2.1.1 Entbürokratisierung

Bürokratische Hürden erschweren oftmals das Bürgerschaftliche Engagements. Eine Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Regelungen, die sich teilweise auch widersprechen, müssen von den Bürgerschaftlich Engagierter berücksichtigt werden. Die Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" des Deutschen Bundestags hat in ihren Handlungsempfehlungen eine deutliche Entbürokratisierung angemahnt.

Viele Bürgerinnen und Bürgern, die an sich bereit wären, Aufgaben zu übernehmen, scheuen davor zurück, weil ihnen die zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht, im Arbeits- und Sozialrecht nicht geläufig sind. Gerade Vereinsvorstände übernehmen eine erhebliche persönliche Verantwortung. Der Deutsche Kulturrat behält sich vor, gesondert zu der Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Bürgerschaftliches Engagement Position zu beziehen.

2.1.2 Veränderungen im Zuwendungsrecht und in der Zuwendungspraxis

Sehr konkrete, schnell umsetzbare und vor allem kostenneutrale Möglichkeiten der Entbürokratisierung bestehen im Bereich des öffentlichen Haushaltsrechts. In dem vom Maecenata-Institut für Dritter-Sektor-Forschung für den Deutschen Kulturrat erstellten Gutachten "Die Kultur der Zivilgesellschaft stärken - ohne Kosten für den Staat" werden aufbauend auf die Ergebnisse der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagement" zehn konkrete Vorschläge zur Veränderung der Zuwendungspraxis und des Zuwendungsrechts der öffentliche Hände aufgeführt.

Viele Kulturvereine und Kultureinrichtungen vermögen ihre Aufgaben aus selbst erwirtschafteten Mitteln nicht zu erfüllen. Sie erhalten daher staatliche Zuwendungen, um entweder konkrete Projekte durchzuführen (Projektförderung) oder werden für ihre satzungsgemäßen Aufgaben institutionell gefördert. Die Bundes- und auch die Landeshaushaltsordnungen lassen den Zuwendungsgebern ausreichende Spielräume, um die Zuwendung so zu gestalten, dass Kulturorganisationen ohne großen administrativen Aufwand die Mittel bewirtschaften können. In der Praxis sieht es aber oft so aus, dass Anforderungen an Zuwendungsnehmer gestellt werden als verfügten sie über einen großen administrativen Apparat zur Verwaltung der Mittel. Dieses verursacht zusätzliche Kosten und einen Verwaltungsaufwand, der oftmals in keinem adäquaten Verhältnis zur bereit gestellten Summe steht, und baut zusätzliche Hürden für die Engagierten auf.

Zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements fordert der Deutsche Kulturrat daher:

  • dass die Beratungs- und Informationsmöglichkeiten verbessert werden,
  • dass vermehrt das Instrument der Festbetrags- statt der Fehlbedarfsfinanzierung genutzt wird,
  • dass die Kontrolle der Mittelverwendung vereinfacht wird,
  • dass das Bürgerschaftliche Engagement als Eigenanteil bei der Fehlbedarfsfinanzierung anerkannt wird.
  • dass das Besserstellungsverbots gelockert wird,
  • dass Zuwendungsgeber und Zuwendungsnehmer besser geschult werden.

Zur Anerkennung und Unterstützung ehrenamtlich-bürgerschaftlichen Engagements in der Kultur bedarf es zusätzlicher Bemühungen der Motivierung, Aktivierung und Qualifizierung. Hierzu zählen:

2.1.3 Reformen in Kulturvereinen

Kulturvereine brauchen eine Offenheit für Engagementinteressierte. Sie brauchen moderne Instrumente der Aktivierung und Qualifizierung neuer Akteure und eine Vereinskultur, die dem verbreiteten Image eines klassisch geführten Vereins mit seiner Unbeweglichkeit und "Vereinsmeierei" etwas entgegen setzt. Nur dann werden sich neue aktive Mitglieder gewinnen lassen.

Die Mehrzahl kultureller Organisationen hat diese Anforderung an innere Reformen aufgegriffen und geht den Wandel offensiv an. Dabei werden sowohl die Potenziale bei jungen Menschen mit besonderen Maßnahmen erschlossen, um sie - entgegen dem Trend der Individualisierung - für die Übernahme Bürgerschaftlichen Engagements im Kulturbereich zu gewinnen, als auch die Engagementbereitschaft der stetig wachsenden Gruppe an Älteren konstruktiv aufgegriffen und ihnen für die nachberufliche Phase neue Aktivitätsfelder eröffnet.

2.1.4 Fortbildung als Teil der Anerkennungskultur

Ein wichtiger Baustein zur Gewinnung Bürgerschaftlich Engagierter und vor allem zu deren dauerhafter Bindung ist die Frage der Fortbildung von Ehrenamtlichen. Dabei geht es zum einen um eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Fachgebiet, zum anderen aber auch um administrative Fragen. Gerade letzteres stellt sich in vielen Vereinen oftmals als Problem heraus. Der Eintritt in einen Kulturverein erfolgt in der Regel aus Interesse an der jeweiligen kulturellen Sparte und nicht aus dem Motiv heraus, einen Verein zu führen. Die Vereinsführung stellt sich aber oftmals als die wesentlich schwierigere Aufgabe heraus als die Auseinandersetzung mit Literatur, Bildender Kunst oder das gemeinsame Musizieren. Nicht von ungefähr wird daher in vielen Vereinen die Forderung nach Verwaltungsvereinfachung laut. Fortbildung bedeuten für die Aktiven aber mehr als den Erwerb von Qualifikationen. Die Teilnahmemöglichkeit an Fortbildungsveranstaltungen ist für sie zugleich eine Anerkennung ihres Bürgerschaftlichen Engagements.

Neben Qualifizierungsmaßnahmen der Bürgerschaftlich Engagierten darf die Anforderung an die Fortbildung von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht vergessen werden. Indem sich Kultureinrichtungen vermehrt Bürgerschaftlich Engagierten öffnen, verändert sich das Anforderungsprofil an die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit Bürgerschaftlich Engagierte in Kultureinrichtungen zu beiderlei Nutzen mitarbeiten können, müssen die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Angst vor der eigenen Deprofessionalisierung mit Selbstbewusstsein zur Zusammenarbeit weitergebildet werden.

Um das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und auszubauen, bedarf es der gemeinsamen Kräfte von Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und Vereinen. Denn nur im Zusammenspiel von engagementfreundlichen Rahmenbedingungen, einer weiterentwickelten Anerkennungskultur und dem Willen aller Beteiligten, kann das bürgerschaftliche Engagement und die Bürgerbeteiligung partnerschaftlich gestaltet werden.

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